Dienstleistung
Bauaktenarchiv
Bauakten entstehen im Zusammenhang mit der Bearbeitung und Genehmigung von Bauanträgen. Zu einer Bauakte gehören alle Schriftstücke und Zeichnungen, die im Zusammenhang mit Vorhaben auf einem Baugrundstück entstanden sind.
Poggenburger Straße 7
26919 Brake (Unterweser)
Mo - Fr 08:30-12:00 Uhr
Mo - Do 14:00-15:30 Uhr
und nach Vereinbarung
04401 927-100
04401 927-0
Häufig gestellte Fragen
An wen muss ich mich wenden?
Die Städte und Gemeinden führen in der Regel ein Bauaktenarchiv.
Fragen Sie bitte bei dem Bauamt Ihrer Gemeinde nach.
Sollten bei Ihrer zuständigen Gemeinde keine Altakten vorhanden sein, können Sie sich an unsere o.g. zuständigen Sachbearbeiter wenden. Beachten Sie bitte, dass Anfragen ausschließlich per E-Mail (bauakteneinsicht@wesermarsch.de) angenommen werden.
In der Anforderung bitte auch angeben, ob Sie mit einer Übermittlung der Altaktenauskunft und der dazugehörigen Gebührenberechnung per Mail einverstanden sind. Ansonsten kann eine Bereitstellung über einen Link oder per Post erfolgen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Die Adresse des Grundstückes oder die Gemarkung, Flur und Flurstück sind anzugeben, sowie eine Rechnungsadresse und Telefonnummer für Rückfragen.
Eine Akteneinsicht wird ermöglicht, wenn die Berechtigung durch einen schriftlichen Eigentumsnachweis glaubhaft gemacht wird, z. B. in Form eines aktuellen Grundbuchauszuges, eines Kaufvertrages, eines Erbscheines oder eines Grundsteuerbescheides.
Bei der Einsichtnahme durch Dritte ist zusätzlich eine Einverständniserklärung des Eigentümers oder des Verfügungsberechtigten vorzulegen.
Welche Gebühren fallen an?
Die Gebühr richtet sich nach § 1 i.V. m Anlage 1 des Kostentarifs Gebühren und pauschalierte Auslagensätze (AllGO). Die Gebühr ist vom Rechercheaufwand und dem Umfang der Unterlagen abhängig.
Schlagwörter
Zeichnungen, Stadtplanung Archiv, Bauplan, Grundriss, Hauseigentümer, Hausbesitz
Die Städte und Gemeinden führen in der Regel ein Bauaktenarchiv.
Fragen Sie bitte bei dem Bauamt Ihrer Gemeinde nach.
Sollten bei Ihrer zuständigen Gemeinde keine Altakten vorhanden sein, können Sie sich an unsere o.g. zuständigen Sachbearbeiter wenden. Beachten Sie bitte, dass Anfragen ausschließlich per E-Mail (bauakteneinsicht@wesermarsch.de) angenommen werden.
In der Anforderung bitte auch angeben, ob Sie mit einer Übermittlung der Altaktenauskunft und der dazugehörigen Gebührenberechnung per Mail einverstanden sind. Ansonsten kann eine Bereitstellung über einen Link oder per Post erfolgen.
Die Adresse des Grundstückes oder die Gemarkung, Flur und Flurstück sind anzugeben, sowie eine Rechnungsadresse und Telefonnummer für Rückfragen.
Eine Akteneinsicht wird ermöglicht, wenn die Berechtigung durch einen schriftlichen Eigentumsnachweis glaubhaft gemacht wird, z. B. in Form eines aktuellen Grundbuchauszuges, eines Kaufvertrages, eines Erbscheines oder eines Grundsteuerbescheides.
Bei der Einsichtnahme durch Dritte ist zusätzlich eine Einverständniserklärung des Eigentümers oder des Verfügungsberechtigten vorzulegen.
Die Gebühr richtet sich nach § 1 i.V. m Anlage 1 des Kostentarifs Gebühren und pauschalierte Auslagensätze (AllGO). Die Gebühr ist vom Rechercheaufwand und dem Umfang der Unterlagen abhängig.