Die Baulast ist eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung einer Grundstückseigentümerin oder eines Grundstückseigentümers zu einem das Grundstück betreffenden Tun, Dulden oder Unterlassen. Durch die Eintragung einer Baulast in das Baulastenverzeichnis der Bauaufsichtsbehörde kann die Genehmigungsfähigkeit eines Antrages herbeigeführt werden, die ohne diese Baulasteintragung zugunsten des Baugrundstücks nicht gegeben wäre.

Verpflichtungserklärungen zur Eintragung von Baulasten werden mit Eintragung in das Baulastenverzeichnis wirksam und gelten auch gegenüber Rechtsnachfolgern. Baulasterklärungen müssen von allen im Grundbuch eingetragenen Eigentümerinnen und Eigentümern des belasteten Grundstückes unterzeichnet werden. Die Unterschrift der Verpflichtungserklärung kann bei uns erfolgen oder auf Wunsch auch bei einem Notar Ihrer Wahl, der Gemeinde, einem öffentlichen bestellten Vermessungsingenieur oder dem Katasteramt.

Wer ein berechtigtes Interesse darlegt, kann Einsicht in das Baulastenverzeichnis nehmen und sich Auszüge erteilen lassen.

Häufig gestellte Fragen


Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, der großen selbstständigen Stadt und der Gemeinde mit bauaufsichtlichen Befugnissen.

 

Bei Auskünften zu Baulasten für den Landkreis Wesermarsch wenden Sie sich bitte an

Für die Anforderung einer Baulastenauskunft können Sie sich an unsere o.g. zuständigen Sachbearbeiterinnen wenden. Beachten Sie bitte, dass Anfragen ausschließlich per E-Mail (Baulastenauskunft@wesermarsch.de) angenommen werden. In der Anforderung ist anzugeben, ob Sie mit einer Übermittlung der Baulastenauskunft und der dazugehörigen Gebührenberechnung per Mail einverstanden sind. Ansonsten kann eine Bereitstellung über einen Link oder per Post erfolgen.

Für Eintragungen in das Baulastenverzeichnis wenden Sie sich bitte an Herr Kramer.
unter der Tel.-Nr. 04401 927-392.



Eintragung einer Baulast:

  • Die vorzulegenden Unterlagen sind abhängig von der Art der zu erklärenden Baulast und werden im Einzelfall von uns festgelegt. Bei Baulasten, die nur eine Teilfläche eines Grundstückes betreffen (bspw. Abstands-/Teilflächenbaulasten), ist zwingend ein qualifizierter Lageplan vom Katasteramt oder einer amtlichen Vermessungsstelle vorzulegen.

  • Im Rahmen der Baulasterklärung ist in jedem Fall die Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises erforderlich.


Baulastenauskunft:

  •          Vorliegen eines berechtigten Interesses
  •          Straße, Hausnummer, Stadt/ Gemeinde in der das Grundstück belegen ist
  •          Flur, Flurstück, Gemarkung
  •          Vollständiger Absender des Anfragenden


Die Eintragung und die Löschung einer Baulast sowie andere Eintragungen in das Baulastenverzeichnis sind ebenso wie die Auskünfte aus dem Baulastenverzeichnis gebührenpflichtig. Die Gebührenhöhe richtet sich nach der Baugebührenordnung (BauGO).


Nachfolgende Unterlagen stehen zum Download zur Verfügung:

 

  • Antrag auf Löschung / Verzicht einer Baulast
    Download als PDF
LKW_Baulast Verzicht Löschung_BUS.pdf


Beachten Sie bitte, dass Anfragen ausschließlich per E-Mail (Baulastenauskunft@wesermarsch.de) angenommen werden.

In der Anforderung ist anzugeben, ob Sie mit einer Übermittlung der Baulastenauskunft und der dazugehörigen Gebührenberechnung per Mail einverstanden sind. Ansonsten kann eine Bereitstellung über einen Link oder per Post erfolgen.“


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