Dienstleistung
Beistandschaft
Die Beistandschaft ist ein kostenloses Angebot des Jugendamtes.
Eine Beistandschaft kann eingerichtet werden für
-
die Feststellung der Vaterschaft oder
-
die Geltendmachung des Kindesunterhalts.
Einrichtung
Landkreis Wesermarsch - Fachdienst 51 - Jugend
Adresse
Poggenburger Straße 15
26919 Brake (Unterweser)
Poggenburger Straße 15
26919 Brake (Unterweser)
Servicezeiten
Mo - Fr 08:30-12:00 Uhr
Mo - Do 14:00-15:30 Uhr
und nach Vereinbarung
Fax
04401 927-100
04401 927-100
Fax
04401 927-100
04401 927-100
Telefon
04401 927-0
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Telefon
04401 927-0
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E-Mail
Ansprechpartner
Einrichtung
Beistandschaften
Adresse
Poggenburger Straße 15
26919 Brake
Poggenburger Straße 15
26919 Brake
Servicezeiten
beistandschaft@wesermarsch.de
Häufig gestellte Fragen
An wen muss ich mich wenden?
Zuständig ist das Jugendamt am Wohnort des antragstellenden Elternteils.
Für die Zuständigkeit des Landkreises Wesermarsch ist die Beistandschaftsstelle erreichbar unter
beistandschaft@wesermarsch.de
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es genügt ein schriftlicher Antrag beim Jugendamt.
Antragsberechtigt ist
-
der Elternteil, dem die alleinige elterliche Sorge zusteht,
-
bei Eltern, die die gemeinsame elterliche Sorge haben, der Elternteil, bei dem das Kind lebt,
-
die werdende Mutter (oder deren Vertreter, wenn die Mutter geschäftsunfähig ist), wenn das Kind noch nicht geboren ist.
Welche Fristen muss ich beachten?
Mit Eingang des Antrages wird das Jugendamt sofort Beistand des Kindes.
Die Beistandschaft endet, sobald der Antragsteller dies schriftlich verlangt.
An wen muss ich mich wenden?
Zuständig ist das Jugendamt am Wohnort des antragstellenden Elternteils.
Für die Zuständigkeit des Landkreises Wesermarsch ist die Beistandschaftsstelle erreichbar unter
beistandschaft@wesermarsch.de
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es genügt ein schriftlicher Antrag beim Jugendamt.
Antragsberechtigt ist
-
der Elternteil, dem die alleinige elterliche Sorge zusteht,
-
bei Eltern, die die gemeinsame elterliche Sorge haben, der Elternteil, bei dem das Kind lebt,
-
die werdende Mutter (oder deren Vertreter, wenn die Mutter geschäftsunfähig ist), wenn das Kind noch nicht geboren ist.
Welche Fristen muss ich beachten?
Mit Eingang des Antrages wird das Jugendamt sofort Beistand des Kindes.
Die Beistandschaft endet, sobald der Antragsteller dies schriftlich verlangt.