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In Deutschland geborene Kinder ausländischer Eltern können unter bestimmten Voraussetzungen durch Geburt die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben.

Einen Anspruch auf Einbürgerung besitzen Ausländer, die seit acht Jahren rechtmäßig ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben. Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Einbürgerung im Ermessenswege möglich.

Adresse
Poggenburger Straße 15
26919 Brake (Unterweser)
Servicezeiten

Mo - Fr   08:30-12:00 Uhr
und nach  Vereinbarung

BITTE BEACHTEN:
Die Einbürgerungsbehörde 
ist derzeit nur vormittags
erreichbar und hat mittwochs 
ganztägig geschlossen! 


Abteilung
Einbürgerung
Fax
04401 927-100
Telefon
04401 927-215 / 927-243

Häufig gestellte Fragen

Die Zuständigkeit liegt bei der Einbürgerungsbehörde des Landkreises und der kreisfreien Stadt, in dem/der Sie Ihren Wohnsitz haben.



Für den Einbürgerungsantrag sind folgende Unterlagen beizufügen: 

  • gültiger Nationalpass / Ausweis 
  • Geburtsurkunde ggf. mit Übersetzung 
  • Heiratsurkunde ggf. mit Übersetzung 
  • Geburtsurkunden der Kinder ggf. mit Übersetzung 
  • Lebenslauf 
  • Verdienstnachweise der letzten 3 Monate 
  • Nachweis über Deutschkenntnisse, (z. B. Schulabschlusszeugnis, Nachweis über abgeschlossene Berufsausbildung in Deutschland, Nachweis über den Besuch eines Deutschkurses etc). 


Bei Einbürgerungsbewerbern die das 16. Lebensjahr aber noch nicht 23. Lebensjahr vollendet haben sind folgende Unterlagen beizufügen:

  • gültiger Nationalpass / Ausweis 
  • Geburtsurkunde ggf. mit Übersetzung 
  • Heiratsurkunde ggf. mit Übersetzung 
  • Geburtsurkunden der Kinder ggf. mit Übersetzung 
  • Lebenslauf 
  • Schulzeugnisse von 4 Schuljahren oder Schulabschlusszeugnis 


Bei Einbürgerungsanträgen die keinen Anspruch auf Einbürgerung haben und die Einbürgerung im Ermessenswege beantragen sollten außerdem folgende Unterlagen beifügen:

  • Rentenversicherungsverlauf der gesetzlichen Rentenversicherung oder Nachweis einer gleichwertigen Alterssicherung 

 



Es fallen folgende Gebühren an:

  • 255,00 € pro Person
  •   51,00 € für jedes miteingebürgerte Kind

 


Es müssen Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.


Antrag auf Einbürgerung
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Einbürgerung: Antragsvordruck
Download als PDF

Einbürgerung: Informationsblatt für Einbürgerungsbewerber_innen
Download als PDF


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