Dienstleistung
Einbürgerung: Genehmigung - für Ausländer mit Einbürgerungsanspruch
In Deutschland geborene Kinder ausländischer Eltern können unter bestimmten Voraussetzungen durch Geburt die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben.
Einen Anspruch auf Einbürgerung besitzen Ausländer, die seit acht Jahren rechtmäßig ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben. Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Einbürgerung im Ermessenswege möglich.
Poggenburger Straße 15
26919 Brake (Unterweser)
Mo - Fr 08:30-12:00 Uhr
und nach Vereinbarung
BITTE BEACHTEN:
Die Einbürgerungsbehörde
ist derzeit nur vormittags
erreichbar und hat mittwochs
ganztägig geschlossen!
Einbürgerung
04401 927-100
04401 927-215 / 927-243
Häufig gestellte Fragen
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Einbürgerungsbehörde des Landkreises und der kreisfreien Stadt, in dem/der Sie Ihren Wohnsitz haben.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Für den Einbürgerungsantrag sind folgende Unterlagen beizufügen:
- gültiger Nationalpass / Ausweis
- Geburtsurkunde ggf. mit Übersetzung
- Heiratsurkunde ggf. mit Übersetzung
- Geburtsurkunden der Kinder ggf. mit Übersetzung
- Lebenslauf
- Verdienstnachweise der letzten 3 Monate
- Nachweis über Deutschkenntnisse, (z. B. Schulabschlusszeugnis, Nachweis über abgeschlossene Berufsausbildung in Deutschland, Nachweis über den Besuch eines Deutschkurses etc).
Bei Einbürgerungsbewerbern die das 16. Lebensjahr aber noch nicht 23. Lebensjahr vollendet haben sind folgende Unterlagen beizufügen:
- gültiger Nationalpass / Ausweis
- Geburtsurkunde ggf. mit Übersetzung
- Heiratsurkunde ggf. mit Übersetzung
- Geburtsurkunden der Kinder ggf. mit Übersetzung
- Lebenslauf
- Schulzeugnisse von 4 Schuljahren oder Schulabschlusszeugnis
Bei Einbürgerungsanträgen die keinen Anspruch auf Einbürgerung haben und die Einbürgerung im Ermessenswege beantragen sollten außerdem folgende Unterlagen beifügen:
- Rentenversicherungsverlauf der gesetzlichen Rentenversicherung oder Nachweis einer gleichwertigen Alterssicherung
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen folgende Gebühren an:
- 255,00 € pro Person
- 51,00 € für jedes miteingebürgerte Kind
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Anträge / Formulare
Antrag auf Einbürgerung
Download als PDF Download als interaktives PDF
Einbürgerung: Antragsvordruck
Download als PDF
Einbürgerung: Informationsblatt für Einbürgerungsbewerber_innen
Download als PDF
Schlagwörter
Leben in Deutschland, deutscher Staatsbürger, Integration, Staatsangehörigkeit, Deutscher, integrieren, Staatsbürgerschaft, Arbeiten, Einbürgerungstest, deutscher Bürger, Deutschland, Sprachtest, Deutsche, Deutscher werden, Wie werde ich Deutscher
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Einbürgerungsbehörde des Landkreises und der kreisfreien Stadt, in dem/der Sie Ihren Wohnsitz haben.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Für den Einbürgerungsantrag sind folgende Unterlagen beizufügen:
- gültiger Nationalpass / Ausweis
- Geburtsurkunde ggf. mit Übersetzung
- Heiratsurkunde ggf. mit Übersetzung
- Geburtsurkunden der Kinder ggf. mit Übersetzung
- Lebenslauf
- Verdienstnachweise der letzten 3 Monate
- Nachweis über Deutschkenntnisse, (z. B. Schulabschlusszeugnis, Nachweis über abgeschlossene Berufsausbildung in Deutschland, Nachweis über den Besuch eines Deutschkurses etc).
Bei Einbürgerungsbewerbern die das 16. Lebensjahr aber noch nicht 23. Lebensjahr vollendet haben sind folgende Unterlagen beizufügen:
- gültiger Nationalpass / Ausweis
- Geburtsurkunde ggf. mit Übersetzung
- Heiratsurkunde ggf. mit Übersetzung
- Geburtsurkunden der Kinder ggf. mit Übersetzung
- Lebenslauf
- Schulzeugnisse von 4 Schuljahren oder Schulabschlusszeugnis
Bei Einbürgerungsanträgen die keinen Anspruch auf Einbürgerung haben und die Einbürgerung im Ermessenswege beantragen sollten außerdem folgende Unterlagen beifügen:
- Rentenversicherungsverlauf der gesetzlichen Rentenversicherung oder Nachweis einer gleichwertigen Alterssicherung
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen folgende Gebühren an:
- 255,00 € pro Person
- 51,00 € für jedes miteingebürgerte Kind
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Anträge / Formulare
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