Nicht jedes Grundstück im Landkreis Wesermarsch kann an eine zentrale Kläranlage angeschlossen werden. Das auf diesen Grundstücken anfallende häusliche Abwasser muss in einer eigenen Kleinkläranlage behandelt werden. Hierfür sind die Grundstückseigentümer verantwortlich. Dauerhaft werden im Landkreis Wesermarsch ca. 6.000 Haushalte dezentral entsorgt.

Die Gemeinde, Samtgemeinde und Stadt beseitigt den in der Kleinkläranlage anfallenden Schlamm.

Wegen des erforderlichen Vorgehens sollte mit der zuständigen Stelle Kontakt aufgenommen werden. Diese ist auch für die behördliche Überwachung zuständig, ob die Einleitung von Abwasser aus Kleinkläranlagen den gesetzlichen Anforderungen entspricht.

 

Häufig gestellte Fragen

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, der großen selbstständigen Stadt und der Region Hannover.


Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle

 

siehe auch unter Antrag bzw. Anzeigevordruck


Es fallen ggf. Gebühren (Gebühren lt. Allgemeiner Gebührenordnung des Landes Niedersachsen.) an.


Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.


Spezielle Hinweise für - Landkreis Wesermarsch

Weitere Informationen zum Einbau, Inbetriebnahme, Eigenkontrolle, Entsorgung und Überwachung:


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