Dienstleistung
Errichtung einer Kleinkläranlage
Nicht jedes Grundstück im Landkreis Wesermarsch kann an eine zentrale Kläranlage angeschlossen werden. Das auf diesen Grundstücken anfallende häusliche Abwasser muss in einer eigenen Kleinkläranlage behandelt werden. Hierfür sind die Grundstückseigentümer verantwortlich. Dauerhaft werden im Landkreis Wesermarsch ca. 6.000 Haushalte dezentral entsorgt.
Die Gemeinde, Samtgemeinde und Stadt beseitigt den in der Kleinkläranlage anfallenden Schlamm.
Wegen des erforderlichen Vorgehens sollte mit der zuständigen Stelle Kontakt aufgenommen werden. Diese ist auch für die behördliche Überwachung zuständig, ob die Einleitung von Abwasser aus Kleinkläranlagen den gesetzlichen Anforderungen entspricht.
Poggenburger Straße 15
26919 Brake (Unterweser)
Mo - Fr 08:30-12:00 Uhr
Mo - Do 14:00-15:30 Uhr
und nach Vereinbarung
04401 927-100
04401 927-0
Häufig gestellte Fragen
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, der großen selbstständigen Stadt und der Region Hannover.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle
siehe auch unter Antrag bzw. Anzeigevordruck
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen ggf. Gebühren (Gebühren lt. Allgemeiner Gebührenordnung des Landes Niedersachsen.) an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Bemerkungen
Spezielle Hinweise für - Landkreis Wesermarsch
Weitere Informationen zum Einbau, Inbetriebnahme, Eigenkontrolle, Entsorgung und Überwachung:
Weitere interessante Links:
Schlagwörter
Klärschlamm
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, der großen selbstständigen Stadt und der Region Hannover.
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle
siehe auch unter Antrag bzw. Anzeigevordruck
Es fallen ggf. Gebühren (Gebühren lt. Allgemeiner Gebührenordnung des Landes Niedersachsen.) an.
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Spezielle Hinweise für - Landkreis Wesermarsch
Weitere Informationen zum Einbau, Inbetriebnahme, Eigenkontrolle, Entsorgung und Überwachung:
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