Dienstleistung
Familiäre Bereitschaftsbetreuung
Poggenburger Straße 15
26919 Brake (Unterweser)
Mo - Fr 08:30-12:00 Uhr
Mo - Do 14:00-15:30 Uhr
und nach Vereinbarung
04401 927-100
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04401 927-0
04401 927-0
Häufig gestellte Fragen
Leistungsbeschreibung
Kinder die vorübergehend oder auch langfristig nicht Zuhause leben können, benötigen bis zur Klärung der weiteren Perspektive kurzfristig ein Zuhause auf Zeit. Die Dauer dieser Unterbringung ist begrenzt für die Dauer bis zu 8 Wochen. Gründe die eine Unterbringung in einer Bereitschaftsfamilie notwendig machen, können sehr vielfältig sein. Häufig ist eine akute Krise des Kindes/Jugendlicher oder der Eltern/Personensorgeberechtigten u.a. ein Grund für eine vorübergehende Aufnahme in einer Bereitschaftsfamilie. Im Vorfeld ist jedoch, anders als bei einer Aufnahme in einer Dauerpflegefamilie eindeutig, dass die Aufnahme des Kindes zeitlich begrenzt ist. Da sich nicht alle Krisen ankündigen, gehört Spontanität und Flexibilität zur Grundvoraussetzung der Bereitschaftsfamilien.
Wenn Sie sich mit dem Gedanken beschäftigen einem Kind bis 12 Jahren vorübergehend unterstützen zu wollen, nehmen Sie gerne unverbindlichen Kontakt zu uns auf.
An wen muss ich mich wenden?
Für den Lankreis Wesermarsch wenden Sie sich bitte an:
Fachdienst Jugend
Familiäre Bereitschaftsbetreuung
Poggenburger Str. 15, 26919 Brake
Bemerkungen
Kinder die vorübergehend oder auch langfristig nicht Zuhause leben können, benötigen bis zur Klärung der weiteren Perspektive ein Zuhause auf Zeit. Die Dauer dieser Unterbringung kann bis zu 6 Monaten anhalten. Gründe die eine Unterbringung in einer Kurzzeitpflegefamilie notwendig machen, können sehr vielfältig sein. Ein Klinikaufenthalt der Eltern oder die Fertigung eines Gutachtens im Rahmen eines Gerichtsverfahrens können neben der Abwendung einer Gefahrensituation des Kindes im elterlichen Haushalt u.a. ein Grund für eine Aufnahme in einer Kurzzeitpflegefamilie sein. Im Vorfeld ist jedoch, anders als bei einer Aufnahme in einer Dauerpflegefamilie eindeutig, dass die Aufnahme des Kindes zeitlich begrenzt ist.
Wenn wir Ihr Interesse geweckt haben, freuen wir uns, Sie in einem unverbindlichen Gespräch kennenzulernen.
Voraussetzungen
Sie leben im Landkreis Wesermarsch oder angrenzend? Sie leben allein, als Paar oder Familie. Wenn Sie Kinder haben, ist ihr jüngstes Kind wenigstens 3 Jahre alt. Sie verfügen über ein separates Zimmer, welches Sie dem Kind/Jugendlichen anbieten können. Sie haben Erfahrungen und Freude am Umgang mit Kinder und Jugendlichen. Sie besitzen Einfühlungsvermögen und Geduld für ein Kind welches sich aktuell in einer Krise befindet.
Sie sind flexibel und belastbar sowie reflexionsfähig und kooperativ. Dann nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf. Wir freuen uns, Sie kennenzulernen.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Kinder die vorübergehend oder auch langfristig nicht Zuhause leben können, benötigen bis zur Klärung der weiteren Perspektive kurzfristig ein Zuhause auf Zeit. Die Dauer dieser Unterbringung ist begrenzt für die Dauer bis zu 8 Wochen. Gründe die eine Unterbringung in einer Bereitschaftsfamilie notwendig machen, können sehr vielfältig sein. Häufig ist eine akute Krise des Kindes/Jugendlicher oder der Eltern/Personensorgeberechtigten u.a. ein Grund für eine vorübergehende Aufnahme in einer Bereitschaftsfamilie. Im Vorfeld ist jedoch, anders als bei einer Aufnahme in einer Dauerpflegefamilie eindeutig, dass die Aufnahme des Kindes zeitlich begrenzt ist. Da sich nicht alle Krisen ankündigen, gehört Spontanität und Flexibilität zur Grundvoraussetzung der Bereitschaftsfamilien.
Wenn Sie sich mit dem Gedanken beschäftigen einem Kind bis 12 Jahren vorübergehend unterstützen zu wollen, nehmen Sie gerne unverbindlichen Kontakt zu uns auf.
Für den Lankreis Wesermarsch wenden Sie sich bitte an:
Familiäre Bereitschaftsbetreuung
Poggenburger Str. 15, 26919 Brake
Kinder die vorübergehend oder auch langfristig nicht Zuhause leben können, benötigen bis zur Klärung der weiteren Perspektive ein Zuhause auf Zeit. Die Dauer dieser Unterbringung kann bis zu 6 Monaten anhalten. Gründe die eine Unterbringung in einer Kurzzeitpflegefamilie notwendig machen, können sehr vielfältig sein. Ein Klinikaufenthalt der Eltern oder die Fertigung eines Gutachtens im Rahmen eines Gerichtsverfahrens können neben der Abwendung einer Gefahrensituation des Kindes im elterlichen Haushalt u.a. ein Grund für eine Aufnahme in einer Kurzzeitpflegefamilie sein. Im Vorfeld ist jedoch, anders als bei einer Aufnahme in einer Dauerpflegefamilie eindeutig, dass die Aufnahme des Kindes zeitlich begrenzt ist.
Wenn wir Ihr Interesse geweckt haben, freuen wir uns, Sie in einem unverbindlichen Gespräch kennenzulernen.
Sie leben im Landkreis Wesermarsch oder angrenzend? Sie leben allein, als Paar oder Familie. Wenn Sie Kinder haben, ist ihr jüngstes Kind wenigstens 3 Jahre alt. Sie verfügen über ein separates Zimmer, welches Sie dem Kind/Jugendlichen anbieten können. Sie haben Erfahrungen und Freude am Umgang mit Kinder und Jugendlichen. Sie besitzen Einfühlungsvermögen und Geduld für ein Kind welches sich aktuell in einer Krise befindet.
Sie sind flexibel und belastbar sowie reflexionsfähig und kooperativ. Dann nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf. Wir freuen uns, Sie kennenzulernen.
Es fallen keine Gebühren an.