Dienstleistung
Heizölverbraucheranlage - Anzeige
Die Einrichtung und der Betrieb einer Heizölverbraucheranlage muss bei der zuständigen Stelle angezeigt werden.
Anzuzeigen sind:
- die Errichtung von unterirdischen Lageranlagen (unabhängig von der Lagermenge),
- die Errichtung von oberirdischen Lageranlagen mit mehr als 1 000 l Heizöl Lagervolumen ("oberirdisch" ist dabei auch eine Lagerung im Keller eines Gebäudes) sowie
- alle wesentlichen Änderungen und die Stilllegung der Anlage
Poggenburger Straße 15
26919 Brake (Unterweser)
Mo - Fr 08:30-12:00 Uhr
Mo - Do 14:00-15:30 Uhr
und nach Vereinbarung
04401 927-100
04401 927-0
Häufig gestellte Fragen
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- vollständig ausgefülltes Anzeigeformular für Heizölanlagen
- bei oberirdischer Lagerung: Grundrissskizze vom Standort der Behälteranlage sowie der im Regelfall notwendigen Auffangwanne mit Bemaßung
- bei unterirdischer Lagerung: Lageplan mit Standort der Behälter und Trassenführung der Rohrleitungen einschließlich Bemaßung
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen Gebühren nach der Verordnung über die Gebühren und Auslagen für Amtshandlungen und Leistungen (AllGO) des Landes Niedersachsen an. Die Höhe der Gebühr ergibt sich aus dem jeweils geltenden Tarif der AllGO und dem Zeitaufwand für die Bearbeitung bzw. Prüfung.
Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung (AllGO)
Gebühr: EUR 25,00 - 300,00
Was sollte ich noch wissen?
Für bestehende Anlagen, für die bisher weder eine Genehmigung noch eine Anzeigebestätigung der zuständigen Stelle vorliegt, muss die Anzeige umgehend nachgeholt werden.
Welche Fristen muss ich beachten?
vor Baubeginn
Anzeigefrist: 6 Wochen
Schlagwörter
Heizölanlage, Heizöl, Lagerung von Heizöl, Heizöllagerung
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt.
- vollständig ausgefülltes Anzeigeformular für Heizölanlagen
- bei oberirdischer Lagerung: Grundrissskizze vom Standort der Behälteranlage sowie der im Regelfall notwendigen Auffangwanne mit Bemaßung
- bei unterirdischer Lagerung: Lageplan mit Standort der Behälter und Trassenführung der Rohrleitungen einschließlich Bemaßung
Es fallen Gebühren nach der Verordnung über die Gebühren und Auslagen für Amtshandlungen und Leistungen (AllGO) des Landes Niedersachsen an. Die Höhe der Gebühr ergibt sich aus dem jeweils geltenden Tarif der AllGO und dem Zeitaufwand für die Bearbeitung bzw. Prüfung.
Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung (AllGO)
Gebühr: EUR 25,00 - 300,00
Für bestehende Anlagen, für die bisher weder eine Genehmigung noch eine Anzeigebestätigung der zuständigen Stelle vorliegt, muss die Anzeige umgehend nachgeholt werden.
vor Baubeginn
Anzeigefrist: 6 Wochen