Dienstleistung
Lastenfahrräder - Förderung
Das Land Niedersachsen fördert den Erwerb von Lastenrädern, sowohl mit als auch ohne elektrischen Antrieb zur Selbstnutzung, als auch zur Schaffung von unentgeltlichen Leih-Angeboten.
Der Ausbau des fahrradgebundenen Lastenverkehrs mit privaten Lastenrädern soll einen Beitrag dazu leisten die Lebens-, Wohn- und Umweltqualität durch den Einsatz klimafreundlicher Verkehrsmittel zu verbessern, die Emissionen von Luftschadstoffen zu verringern sowie innovative Anwendungen im Verkehrsbereich zu stärken.
Lastenräder eignen sich gut für den innerörtlichen Transport.
Die Zuwendung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss in Form einer Festbetragsfinanzierung zur Projektförderung gewährt.
Die Zuwendung beträgt 400 EUR pro Lastenrad, 800 EUR pro E-Lastenrad oder Lasten-S-Pedelec.
Poggenburger Straße 15
26919 Brake (Unterweser)
Mo - Fr 08:30-12:00 Uhr
Mo - Do 14:00-15:30 Uhr
und nach Vereinbarung
04401 927-100
04401 927-0
Häufig gestellte Fragen
Verfahrensablauf
- Die Antragstellung erfolgt elektronisch über das Kundenportal der NBank.
- Zusätzlich muss der Förderantrag nach der elektronischen Übermittlung innerhalb von vier Wochen unterzeichnet auf dem Postweg an die NBank übersandt werden. Der Antrag muss spätestens am 31.12.2023 im Kundenportal abgeschickt sein und schriftlich im Original vorliegen.
- Mit der Durchführung der Maßnahme darf erst nach Erhalt eines Zuwendungsbescheides begonnen werden.
- Der Bewilligungszeitraum endet spätestens neun Monate nach Erteilung des Förderbescheids.
- Innerhalb von drei Monaten nach Ende des Bewilligungszeitraums ist der NBank der Verwendungsnachweis vorzulegen.
- Die Auszahlung erfolgt nach dem Erstattungsprinzip. Mit Vorlage des Verwendungsnachweises ist ein zahlenmäßiger Nachweis (inkl. Vorlage des Rechnungsbeleges und des Zahlnachweises) zu führen.
- Gewerbetreibende und Unternehmen müssen drei Vergleichsangebote vorlegen bzw. dokumentieren, dass sie
- drei Angebote angefordert haben.
An wen muss ich mich wenden?
Sie müssen sich an die NBank wenden.
Voraussetzungen
Gewerbebetriebe und Unternehmen sind im Rahmen eines unentgeltlichen Verleihsystems nur antragsberechtigt, soweit die betroffene niedersächsische Kommune bestätigt, dass die Maßnahme Teil eines kommunalen Mobilitätskonzeptes ist.
Die Zuwendungsempfängerin oder der Zuwendungsempfänger verpflichtet sich, den Fördergegenstand selbst mindestens drei Jahre zu nutzen und ihn nicht vor Ablauf dieser Frist zu veräußern oder das Lastenrad im Rahmen eines Verleihs für mindestens drei Jahre zur Verfügung zu stellen.
Es ist innerhalb der geforderten dreijährigen Haltedauer auf dem erworbenen Lastenrad der mit der Bewilligung übersandte Aufkleber gut sichtbar anzubringen.
Die Förderung wird bei Privatpersonen auf maximal ein Lastenrad pro Haushalt beschränkt. Bei Beschaffungen für Verleih-Anbieter wird die Förderung auf maximal zehn Lastenräder pro natürlicher oder juristischer Person beschränkt.
Bei kommunalen Gebietskörperschaften müssen pro Förderung mindestens drei Lastenräder beantragt werden.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Die Antragstellung erfolgt elektronisch über das Kundenportal der NBank.
- Zusätzlich muss der Förderantrag nach der elektronischen Übermittlung innerhalb von vier Wochen unterzeichnet auf dem Postweg an die NBank übersandt werden.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Bitte reichen Sie frühzeitig Ihren Antrag ein. Sie dürfen die Anschaffung der Lastenräder erst beauftragen, wenn über Ihren Förderantrag entschieden wurde.
Rechtsgrundlage
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Verbreitung von Lastenrädern (Richtlinie Lastenräder Niedersachsen) vom 5. 8. 2021; zuletzt geändert durch RdErl. vom 14. 12. 2021.
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Verbreitung von Lastenrädern
Anträge / Formulare
Formulare vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Rechtsbehelf
Ein Anspruch der Antragstellerin oder des Antragsstellers auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht, vielmehr entscheidet die Bewilligungsstelle aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. Dabei ist der Zeitpunkt des Eingangs der vollständigen Antragsunterlagen maßgebend.
Was sollte ich noch wissen?
Hier finden Sie weiterführende Informationen:
- Die Antragstellung erfolgt elektronisch über das Kundenportal der NBank.
- Zusätzlich muss der Förderantrag nach der elektronischen Übermittlung innerhalb von vier Wochen unterzeichnet auf dem Postweg an die NBank übersandt werden. Der Antrag muss spätestens am 31.12.2023 im Kundenportal abgeschickt sein und schriftlich im Original vorliegen.
- Mit der Durchführung der Maßnahme darf erst nach Erhalt eines Zuwendungsbescheides begonnen werden.
- Der Bewilligungszeitraum endet spätestens neun Monate nach Erteilung des Förderbescheids.
- Innerhalb von drei Monaten nach Ende des Bewilligungszeitraums ist der NBank der Verwendungsnachweis vorzulegen.
- Die Auszahlung erfolgt nach dem Erstattungsprinzip. Mit Vorlage des Verwendungsnachweises ist ein zahlenmäßiger Nachweis (inkl. Vorlage des Rechnungsbeleges und des Zahlnachweises) zu führen.
- Gewerbetreibende und Unternehmen müssen drei Vergleichsangebote vorlegen bzw. dokumentieren, dass sie
- drei Angebote angefordert haben.
Sie müssen sich an die NBank wenden.
Gewerbebetriebe und Unternehmen sind im Rahmen eines unentgeltlichen Verleihsystems nur antragsberechtigt, soweit die betroffene niedersächsische Kommune bestätigt, dass die Maßnahme Teil eines kommunalen Mobilitätskonzeptes ist.
Die Zuwendungsempfängerin oder der Zuwendungsempfänger verpflichtet sich, den Fördergegenstand selbst mindestens drei Jahre zu nutzen und ihn nicht vor Ablauf dieser Frist zu veräußern oder das Lastenrad im Rahmen eines Verleihs für mindestens drei Jahre zur Verfügung zu stellen.
Es ist innerhalb der geforderten dreijährigen Haltedauer auf dem erworbenen Lastenrad der mit der Bewilligung übersandte Aufkleber gut sichtbar anzubringen.
Die Förderung wird bei Privatpersonen auf maximal ein Lastenrad pro Haushalt beschränkt. Bei Beschaffungen für Verleih-Anbieter wird die Förderung auf maximal zehn Lastenräder pro natürlicher oder juristischer Person beschränkt.
Bei kommunalen Gebietskörperschaften müssen pro Förderung mindestens drei Lastenräder beantragt werden.
- Die Antragstellung erfolgt elektronisch über das Kundenportal der NBank.
- Zusätzlich muss der Förderantrag nach der elektronischen Übermittlung innerhalb von vier Wochen unterzeichnet auf dem Postweg an die NBank übersandt werden.
Es fallen keine Gebühren an.
Bitte reichen Sie frühzeitig Ihren Antrag ein. Sie dürfen die Anschaffung der Lastenräder erst beauftragen, wenn über Ihren Förderantrag entschieden wurde.
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Verbreitung von Lastenrädern (Richtlinie Lastenräder Niedersachsen) vom 5. 8. 2021; zuletzt geändert durch RdErl. vom 14. 12. 2021.
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Verbreitung von Lastenrädern
Formulare vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Ein Anspruch der Antragstellerin oder des Antragsstellers auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht, vielmehr entscheidet die Bewilligungsstelle aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. Dabei ist der Zeitpunkt des Eingangs der vollständigen Antragsunterlagen maßgebend.
Hier finden Sie weiterführende Informationen: