Änderung oder Rücknahme einer Masernmeldung


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Meldung fehlender Immunnachweis gegen Masern (§ 20 Absatz 8 ff IfSG)


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Masern gehören zu den ansteckendsten Infektionskrankheiten. Masern werden durch Viren ausgelöst und kommen weltweit vor. Sie sind hoch ansteckend.

Eine Masern-Infektion ist keine harmlose Krankheit. Häufig treten Komplikationen und Folgeerkrankungen auf. In Deutschland ist die Häufigkeit von Masern-Erkrankungen durch Impfungen stark zurückgegangen. Trotzdem kommt es immer wieder zu Häufungen und Krankheitsfällen bei ungeschützten Personen.

Häufig gestellte Fragen

Es fallen gegebenenfalls Gebühren an. Bitte wenden Sie sich an die zuständige Stelle.


Die gesetzlichen Krankenkassen tragen die Kosten für die von der Ständigen Impfkommission (STIKO) empfohlenen Schutzimpfungen.


Die Zuständigkeit liegt beim Gesundheitsamt des Landkreises Wesermarsch.


  • Krankenversicherungskarte
  • Impfausweis

https://wesermarsch.de/services/gesundheit-pflege/infektionsschutz/#masern

 

 


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