Dienstleistung
Schutzimpfung Masern
Masern gehören zu den ansteckendsten Infektionskrankheiten. Masern werden durch Viren ausgelöst und kommen weltweit vor. Sie sind hoch ansteckend.
Eine Masern-Infektion ist keine harmlose Krankheit. Häufig treten Komplikationen und Folgeerkrankungen auf. In Deutschland ist die Häufigkeit von Masern-Erkrankungen durch Impfungen stark zurückgegangen. Trotzdem kommt es immer wieder zu Häufungen und Krankheitsfällen bei ungeschützten Personen.
Mo - Fr 08:30-12:00 Uhr
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und nach Vereinbarung
04401 4285
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Zentrale
Häufig gestellte Fragen
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen gegebenenfalls Gebühren an. Bitte wenden Sie sich an die zuständige Stelle.
Teaser
Die gesetzlichen Krankenkassen tragen die Kosten für die von der Ständigen Impfkommission (STIKO) empfohlenen Schutzimpfungen.
Zuständige Stelle
Die Zuständigkeit liegt beim Gesundheitsamt des Landkreises Wesermarsch.
erforderliche Unterlagen
- Krankenversicherungskarte
- Impfausweis
Weiterführende Informationen
https://wesermarsch.de/services/gesundheit-pflege/infektionsschutz/#masern
Schlagwörter
Diphtherie, Keuchhusten, Tetanus, Meningitis, Grippe, Windpocken, Kinderlähmung, Masern, Gebärmutterhalskrebs, FSME, Tuberkulose, Lungenentzündung, Tollwut, Schwerer Durchfall, Meningokokken Typ B, Schutzimpungen, Typhus, Hepatitis B, Röteln, Japanische Enzephalitis, Pocken, Gelbfieber, Finanzierung, Hepatitis A, Haemophilus Influenzae Typ B, Mumps
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen gegebenenfalls Gebühren an. Bitte wenden Sie sich an die zuständige Stelle.
Teaser
Die gesetzlichen Krankenkassen tragen die Kosten für die von der Ständigen Impfkommission (STIKO) empfohlenen Schutzimpfungen.
Zuständige Stelle
Die Zuständigkeit liegt beim Gesundheitsamt des Landkreises Wesermarsch.
erforderliche Unterlagen
- Krankenversicherungskarte
- Impfausweis
Weiterführende Informationen
https://wesermarsch.de/services/gesundheit-pflege/infektionsschutz/#masern