Dienstleistung
Agrarumweltmaßnahmen (AUM) Förderung
Durch die Förderung bestimmter Agrarumweltmaßnahmen
- sollen zusätzliche Anreize zur Erhaltung der Kulturlandschaft und der natürlichen Ressourcen (einschließlich der Böden) gegeben werden.
- soll eine Verminderung von schädlichen Einflüssen auf den Wasserhaushalt sowie der Schutz der Ressource Trinkwasser erreicht werden. Insbesondere eine Beeinträchtigung des Grundwassers durch Nitrat- oder Pflanzenbehandlungs- und Schädlingsbekämpfungsmittel soll dabei entgegengewirkt werden.
- sollen der Schutz und die Verbesserung der Umwelt, der genetischen Vielfalt sowie der Biodiversität erreicht werden.
Die Förderung wird durch die Europäische Union und zum Teil vom Bund mitfinanziert.
Die angebotenen Agrarumweltmaßnahmen sind Bestandteil des Niedersächsischen /Bremer Programms zur Entwicklung des ländlichen Raums (PFEIL) und wurden durch die EU-Kommission im Mai 2015 genehmigt.
Das Angebot richtet sich an alle Landwirte und Landbewirtschafter
-
die Teilnahme ist freiwillig.
Nachfolgend können Sie Details zu den einzelnen Maßnahmen abrufen:
BV1 Ökologischer Landbau, Grundförderung
BV3 Ökologischer Landbau, Zusatzförderung Wasserschutz
BV2 Ausbringung von Gülle und Substraten
AL2 - Winterbegrünung mit Zwischenfrüchten und Untersaaten (AL21/AL22)
AL3 - Cultan-Verfahren
AL4 - Verzicht auf Bodenbearbeitung nach Raps
AL5 - Verzicht auf Bodenbearbeitung nach Mais
BS1 - Einjährige Blühstreifen (BS11/BS12)
BS2 - Mehrjährige Blühstreifen
BS3 - Mehrjährige Schonstreifen für Ackerwildkräuter
BS4 - Mehrjährige Schonstreifen für den Feldhamster
BS5 - Mehrjährige Schonstreifen für den Ortolan
BS6 - Mehrjährige Schonstreifen für den Rotmilan
BS7 - Grünstreifen zum Erosions- und Gewässerschutz (BS71/BS72)
BS8 - Hecken zum Schutz vor Winderosion
BS9 - Hecken für den Wildtier- und Vogelschutz
GL1 - Extensive Bewirtschaftung (GL11/GL12)
GL2 - Einhaltung einer Frühjahrsruhe (GL21/GL22)
GL3 - Weidenutzung in Hanglagen (GL31/GL32)
GL4 - Zusatzauflagen zum Erschwernisausgleich
GL5 - Artenreiches Grünland (GL51/GL52/GL53)
BB1 - Beweidung besonderer Biotoptypen
BB2 - Mahd besonderer Biotoptypen
NG1 - Nordische Gastvögel auf Ackerland
NG2 - winterharte Zwischenfrüchte für Nordische Gastvögel
NG3 - Grünland außerhalb von Wiesenvogelschutzgebieten
NG4 - Grünland in Wiesenvogelschutzgebieten
Mars-la-Tour-Straße 1-13
26121 Oldenburg (Oldenburg)
0441 801-180
0441 801-0
Häufig gestellte Fragen
Welche Gebühren fallen an?
Für die Antragsabgabe werden keine Gebühren erhoben.
Erfolgt die Antragsstellung unter Zurhilfenahme einer Beratungsseinrichtung können Gebühren anfallen. Die jeweiligen Gebührensätze sind dort zu erfragen.
Welche Fristen muss ich beachten?
Der Antragstermin ist der 15.5. des jeweiligen Antragsjahres.
Für diesen Termin gilt: fällt er auf einen Feiertag, einen Samstag oder Sonntag, so wird er auf den ersten darauf folgenden Arbeitstag gelegt.
Verfahrensablauf
Anträge auf Teilnahme an den Agrarumweltmaßnahmen können jeweils bis zum
15.05. des jeweiligen Antragsjahres
bei den Bewilligungsstellen der
Landwirtschaftskammer Niedersachsen gestellt werden. Es handelt sich hier um einen
Ausschlusstermin
– später eingehende Anträge sind, außer in Fällen höherer Gewalt, abzulehnen.
Der AUM – Hauptantrag muss zusammen mit dem Sammelantrag auf Agrarförderung und Agrarumweltmaßnahmen über das
ANDI – Programm
(Agrarförderung Niedersachsen Digital)
, eingereicht werden.
Zusätzlich zu dem Hauptantrag sind die Anlage zur jeweiligen Fördermaßnahme sowie ggfs. weitere Unterlagen (Beteiligung der UNB, Flächenzuordnungstabelle etc.) abzugeben. Bei lagegenauen Fördermaßnahmen (Verpflichtung liegt über den ganzen Zeitraum auf derselben Fläche) sind die Flächen bereits im Jahr der Beantragung in der Flächenübersicht des Sammelantrages zu kennzeichnen.
Bei allen Anträgen gilt eine Bagatellgrenze von 250 Euro pro Antrag und Fördermaßnahme.
Erstantrag (E):
für 5-jährigen Verpflichtungszeitraum
Folgeantrag (F):
für die Restlaufzeit der bestehenden Verpflichtung (mind. 2 Jahre – bis auf BV1: hier mind. 1 Jahr),
1. zusätzliche Flächen (bis zu 50% von der bereits bestehenden Verpflichtung)
2. zusätzliche Bewirtschaftungsbedingungen oder Antrag auf Anpassung für die Restlaufzeit (z.B. BS11 → BS12)
Neuantrag (N):
für 5-jährigen Verpflichtungszeitraum bei Flächenerhöhung über 50% der bestehenden Verpflichtung
Link zur Anwendung "ANDI - Programm"
ANDI Agrarförderung
Ansprechpunkt
Die Zuständigkeit liegt bei der Landwirtschaftskammer Niedersachsen.
Voraussetzungen
Für die Förderung ist eine
Registriernummer
(zentrale Betriebsnummer) erforderlich.
erforderliche Unterlagen
Die Antragstellung erfolgt ab 2019 digital. Papierunterlagen werden nur in Einzelfällen benötigt und werden in der Anwendung benannt und dort zum Download angeboten oder können bei der zuständigen Bewilligungsstelle der Landwirtschaftskammer bezogen werden.
Formulare
Die benötigten Papiervordrucke sind auf den Internet-Seiten des SLA hinterlegt.
Sie können aber auch über den Menüpunkt „Drucken“ in ANDI angesteuert werden.
Papiervordrucke auf den Internet-Seiten des SLA
Webanwendung Agrarförderung Niedersachsen Digital (ANDI)
Für die Antragsabgabe werden keine Gebühren erhoben.
Erfolgt die Antragsstellung unter Zurhilfenahme einer Beratungsseinrichtung können Gebühren anfallen. Die jeweiligen Gebührensätze sind dort zu erfragen.
Der Antragstermin ist der 15.5. des jeweiligen Antragsjahres.
Für diesen Termin gilt: fällt er auf einen Feiertag, einen Samstag oder Sonntag, so wird er auf den ersten darauf folgenden Arbeitstag gelegt.
Anträge auf Teilnahme an den Agrarumweltmaßnahmen können jeweils bis zum 15.05. des jeweiligen Antragsjahres bei den Bewilligungsstellen der Landwirtschaftskammer Niedersachsen gestellt werden. Es handelt sich hier um einen Ausschlusstermin – später eingehende Anträge sind, außer in Fällen höherer Gewalt, abzulehnen.
Der AUM – Hauptantrag muss zusammen mit dem Sammelantrag auf Agrarförderung und Agrarumweltmaßnahmen über das ANDI – Programm (Agrarförderung Niedersachsen Digital) , eingereicht werden.
Zusätzlich zu dem Hauptantrag sind die Anlage zur jeweiligen Fördermaßnahme sowie ggfs. weitere Unterlagen (Beteiligung der UNB, Flächenzuordnungstabelle etc.) abzugeben. Bei lagegenauen Fördermaßnahmen (Verpflichtung liegt über den ganzen Zeitraum auf derselben Fläche) sind die Flächen bereits im Jahr der Beantragung in der Flächenübersicht des Sammelantrages zu kennzeichnen.
Bei allen Anträgen gilt eine Bagatellgrenze von 250 Euro pro Antrag und Fördermaßnahme.
Erstantrag (E): für 5-jährigen Verpflichtungszeitraum
Folgeantrag (F):
für die Restlaufzeit der bestehenden Verpflichtung (mind. 2 Jahre – bis auf BV1: hier mind. 1 Jahr),
1. zusätzliche Flächen (bis zu 50% von der bereits bestehenden Verpflichtung)
2. zusätzliche Bewirtschaftungsbedingungen oder Antrag auf Anpassung für die Restlaufzeit (z.B. BS11 → BS12)
Neuantrag (N): für 5-jährigen Verpflichtungszeitraum bei Flächenerhöhung über 50% der bestehenden Verpflichtung
Link zur Anwendung "ANDI - Programm"
ANDI Agrarförderung
Die Zuständigkeit liegt bei der Landwirtschaftskammer Niedersachsen.
Für die Förderung ist eine Registriernummer (zentrale Betriebsnummer) erforderlich.
Die Antragstellung erfolgt ab 2019 digital. Papierunterlagen werden nur in Einzelfällen benötigt und werden in der Anwendung benannt und dort zum Download angeboten oder können bei der zuständigen Bewilligungsstelle der Landwirtschaftskammer bezogen werden.
Die benötigten Papiervordrucke sind auf den Internet-Seiten des SLA hinterlegt.
Sie können aber auch über den Menüpunkt „Drucken“ in ANDI angesteuert werden.
Papiervordrucke auf den Internet-Seiten des SLA
Webanwendung Agrarförderung Niedersachsen Digital (ANDI)