Dienstleistung
Anzeige des Verdachts auf Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Die Terrorismusfinanzierung dient der Finanzierung von terroristischen Vereinigungen durch legale Quellen und mit Straftaten erworbener Geldmittel, z.B. durch Geldwäsche . Mittels der Geldwäsche erfolgt ein Einschleusen illegal erwirtschafteten Geldes in den legalen Finanz- und Wirtschaftskreislauf.
Auf der Grundlage des Geldwäschegesetzes (GwG) werden den sogenannten „Verpflichteten“ auch aus dem Nichtfinanzsektor, d.h. Unternehmen und einzelnen Personen, besondere Pflichten auferlegt, die deren Geschäftsbeziehungen und geschäftliche Aktivitäten transparent machen sollen. Ziel ist das Verhindern von Geschäften mit kriminellem Hintergrund und das Aufdecken dieser mit Hilfe der Verpflichteten.
Nähere Informationen erteilen die zuständige Stelle oder das Niedersächsische Finanzministerium
Informationen zur aktuellen Steuergesetzgebung auf der Internetseite des Niedersächsischen Finanzministeriums
Geldwäschegesetz (GwG)
Poggenburger Straße 15
26919 Brake (Unterweser)
Mo - Fr 08:30-12:00 Uhr
Mo - Do 14:00-15:30 Uhr
und nach Vereinbarung
BITTE BEACHTEN:
Die Einbürgerungsbehörde
ist derzeit nur vormittags
geöffnet!
Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
04401 927-100
04401 927-100
04401 927-0
04401 927-0
Häufig gestellte Fragen
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Ansprechpunkt
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt.
erforderliche Unterlagen
Es werden keine Unterlagen benötigt
Hinweise (Besonderheiten)
Das Niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr hält Informationen zur Geldwäscheprävention sowie Merkblätter und Dokumentationen zur Verfügung.
Information zur Geldwäscheprävention auf den Seiten des Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (MW)
Anträge / Formulare
Geldwäsche: Geldwäschegesetz (GWG)
FormularDokInfodienste
Geldwäsche: Risikomanagement Geldwäschegesetz
FormularDokInfodienste
Geldwäsche: Basisinformation Geldwäschegesetz 2018
FormularDokInfodienste
Geldwäsche: Allgemeinverfügung zum Geldwäschegesetz
FormularDokInfodienste
Geldwäsche: Verdachtsmeldungen Geldwäschegesetz
FormularDokInfodienste
Geldwäsche: Bestellung eines Gedwäschebeauftragten
FormularDokInfodienste
Es fallen keine Gebühren an.
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt.
Es werden keine Unterlagen benötigt
Das Niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr hält Informationen zur Geldwäscheprävention sowie Merkblätter und Dokumentationen zur Verfügung.
Information zur Geldwäscheprävention auf den Seiten des Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (MW)
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Geldwäsche: Risikomanagement Geldwäschegesetz
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Geldwäsche: Basisinformation Geldwäschegesetz 2018
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Geldwäsche: Allgemeinverfügung zum Geldwäschegesetz
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Geldwäsche: Verdachtsmeldungen Geldwäschegesetz
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Geldwäsche: Bestellung eines Gedwäschebeauftragten
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