Dienstleistung
Ausbildung/ Beschäftigung in der öffentlichen Verwaltung
Die öffentliche Verwaltung ist Deutschlands größter Arbeitgeber und bieten Ihnen quasi vor Ihrer Haustüre ein breites Spektrum moderner und zukunftssicherer Ausbildungs- und Beschäftigungsmöglichkeiten.
Spezielle Hinweise für - Landkreis Wesermarsch, Einheitsgemeinde Brake (Unterweser)
Ausbildung beim Landkreis Wesermarsch
Der Landkreis Wesermarsch ist ein modernes und attraktives Dienstleistungsunternehmen der öffentlichen Verwaltung.
Derzeit werden rund 440 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den unterschiedlichsten Aufgabenfeldern an diversen Standorten im Kreisgebiet beschäftigt.
Damit alle anfallenden Arbeiten auch zukünftig zur Zufriedenheit der Bürgerinnen und Bürger erledigt werden können, benötigen wir engagierte und interessierte Nachwuchskräfte.
Der Landkreis Wesermarsch bietet daher jedes Jahr Ausbildungsplätze für den Ausbildungsberuf des/der Verwaltungsfachangestellten sowie Studienplätze für das Duale Studium Bachelor of Arts (Studiengang Allgemeine Verwaltung bzw. Verwaltungsbetriebswirtschaft) an.
Ausführliche Informationen über die "Berufe voller Abwechslung", Ihre Ansprechpersonen und die Kontaktdaten für Ihre Bewerbung finden Sie auf unserem Karrierportal.
Poggenburger Straße 15
26919 Brake (Unterweser)
Mo - Fr 08:30-12:00 Uhr
Mo - Do 14:00-15:30 Uhr
und nach Vereinbarung
Häufig gestellte Fragen
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Ansprechpunkt
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Schlagwörter
Ausbildungsplätze, Einstellungen, Lehrstelle, Ausbildungsplatz, Jobs, Lehrlinge, Lehre
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.