Dienstleistung
Auszug aus der Liegenschaftskarte beantragen
Die Liegenschaftskarte ist der darstellende Teil des Liegenschaftskatasters.
Die Liegenschaftskarte enthält:
- Grenzen und Nummern der Flurstücke,
- Gebäude einschließlich der Hausnummer,
- Tatsächliche Nutzung des Bodens,
- Bauwerke, Infrastruktur, Gewässer,
- ausgewählte topografische Informationen,
- Verwaltungsgrenzen (Gemarkungs, Gemeindegrenzen, u. Ä.),
- Bezeichnungen von Straßen,
- auf Wunsch Ergebnisse der Bodenschätzung.
Ein Auszug aus der amtlichen Liegenschaftskarte wird u. a. für den Nachweis der Grundstücksgrenzen (Grenzeinhaltungsbescheinigung), für Planung und Bodenordnung sowie für den Grundstücksverkehr benötigt.
Es gibt die Auszüge in den Maßstäben 1 : 1.000 oder 1 : 2.000, farbig oder in Graustufen, in verschiedenen Größen (DIN A4 bis DIN A0, Hoch- oder Querformat) und Abgabeformaten (elektronisch, Papierauszug).
Was ist eine Liegenschaftskarte? - Video
Schrabberdeich 43
26919 Brake (Unterweser)
Montag - Donnerstag: 8:00 - 15:30 Uhr
Freitag und vor Feiertagen sowie am 23. und 30. Dezember: 8:00 - 12:00 Uhr
und nach Vereinbarung
04401 109-252
04401 109-253
04401 109-210
Häufig gestellte Fragen
Welche Gebühren fallen an?
Kostenhöhe:
21,42 €
Vorkasse: Nein
Bezeichnung der Kosten: Gebühr
Zahlungsweise: Rechnung
Gegebenenfalls zusätzlich: giropay
Bemerkung:
Ein amtlicher Auszug aus dem Liegenschaftskataster (Liegenschaftskarte) ist kostenpflichtig. Die Gebühr richtet sich nach der Kostenordnung für das amtliche Vermessungswesen (KOVerm). Diese Kostenordnung ist verbindlich für die Katasterämter des Landesamtes für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen (LGLN) und für die Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurinnen und öffentlich bestellten Vermessungsingenieure.
Die angegebene Gebühr incl. USt. bezieht sich auf einen Auszug im Maßstab 1 : 1.000 oder 1 : 2.000 im Format DIN A4.
Bearbeitungsdauer
Dauer: 3 Werktage
Bemerkung
:
Bei der Bearbeitungsdauer handelt es sich um einen ungefähren Wert.
Bei der eigenständigen Beantragung über das digitale Onlineverfahren kann das gesamte Verfahren inkl. Bezahlung online abgeschlossen werden.
Verfahrensablauf
Der Auszug aus der Liegenschaftskarte kann:
-
eigenständig über das digitale Onlineverfahren
Katasterkarten-online
oder
- schriftlich oder
- per E-Mail beantragt werden.
Zur Bearbeitung des Antrags sind folgende Angaben unbedingt erforderlich:
- Angaben zum beantragten Flurstück (Adresse oder Flurstückskennzeichen),
- Angaben zum Abgabeformat,
- Angabe zum Maßstab,
- Angaben zur Farbvariante,
- Angaben zur Antragstellerin/zum Antragsteller.
Der Auszug aus der Liegenschaftskarte wird postalisch übersandt oder zum Download bereitgestellt
Zuständige Stelle
Die Auszüge werden bereitgestellt durch
- die Katasterämter des Landesamtes für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen (LGLN),
- eine in Niedersachsen zugelassene Öffentlich bestellte Vermessungsingenieurin oder einen Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur (ÖbVI)
- oder durch die zuständige Kommune, sofern sie an der Bereitstellung dieser Auszüge mitwirkt.
Liste der niedersächsischen Katasterämter
Liste der in Niedersachsen zugelassenen ÖbVIs
Voraussetzungen
Es bestehen keine Voraussetzungen - jede Person kann einen Auszug aus der Liegenschaftskarte beziehen, sowohl im privaten als auch öffentlichen Bereich.
Formulare
Formulare vorhanden: Nein
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Online-Dienste vorhanden: Ja
Online-Dienst:
Katasterkarten-online
Rechtsbehelf
Kein Rechtsbehelf (da kein Verwaltungsakt).
Kein Widerruf (da Sonderanfertigung - bei Sonderanfertigungen kein Widerrufsrecht beim Onlinekauf - das Landgericht Düsseldorf (Aktenzeichen: 23 S 111/13 U) hat am 12.2.2014 entschieden, dass der Verbraucher bei Sonderanfertigungen kein Widerrufsrecht beim Onlinekauf habe, also wenn er ein individuell angepasstes Produkt bestelle).
Hinweise (Besonderheiten)
Ein Auszug aus dem Liegenschaftskataster (Liegenschaftskarte) ist kein amtlicher Lageplan. Wenn Sie einen Bauantrag stellen wollen, benötigen Sie einen amtlichen Lageplan. Nähere Informationen erhalten Sie unter:
Webseite des LGLN - Thema: Lageplan
Schlagwörter
Katasteramt, ALKIS, Kataster, Liegenschaft, Standardpräsentation Liegenschaftskarte, Karten, Flurstücke, Liegenschaftskataster, Katasterkarte, Flurkartenauszug, Vermessung beantragen, Kartenausgabe, Karte, LGLN, Amtliche Liegenschaftskarte, Auszug amtliche Flurkarte, Liegenschaftskarte: Erstellung - Auszug/Auskunft, Liegenschaftskarte, Katasterauszug, Amtliches Liegenschaftskataster-Informationssystem, Auszug amtliches Liegenschaftskataster, Flurkarte, Grundstück, Flurstück
Kostenhöhe: 21,42 €
Vorkasse: Nein
Bezeichnung der Kosten: Gebühr
Zahlungsweise: Rechnung
Gegebenenfalls zusätzlich: giropay
Bemerkung:
Ein amtlicher Auszug aus dem Liegenschaftskataster (Liegenschaftskarte) ist kostenpflichtig. Die Gebühr richtet sich nach der Kostenordnung für das amtliche Vermessungswesen (KOVerm). Diese Kostenordnung ist verbindlich für die Katasterämter des Landesamtes für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen (LGLN) und für die Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurinnen und öffentlich bestellten Vermessungsingenieure.
Die angegebene Gebühr incl. USt. bezieht sich auf einen Auszug im Maßstab 1 : 1.000 oder 1 : 2.000 im Format DIN A4.
Dauer: 3 Werktage
Bemerkung :
Bei der Bearbeitungsdauer handelt es sich um einen ungefähren Wert.
Bei der eigenständigen Beantragung über das digitale Onlineverfahren kann das gesamte Verfahren inkl. Bezahlung online abgeschlossen werden.
Der Auszug aus der Liegenschaftskarte kann:
- eigenständig über das digitale Onlineverfahren Katasterkarten-online oder
- schriftlich oder
- per E-Mail beantragt werden.
Zur Bearbeitung des Antrags sind folgende Angaben unbedingt erforderlich:
- Angaben zum beantragten Flurstück (Adresse oder Flurstückskennzeichen),
- Angaben zum Abgabeformat,
- Angabe zum Maßstab,
- Angaben zur Farbvariante,
- Angaben zur Antragstellerin/zum Antragsteller.
Der Auszug aus der Liegenschaftskarte wird postalisch übersandt oder zum Download bereitgestellt
Die Auszüge werden bereitgestellt durch
- die Katasterämter des Landesamtes für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen (LGLN),
- eine in Niedersachsen zugelassene Öffentlich bestellte Vermessungsingenieurin oder einen Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur (ÖbVI)
- oder durch die zuständige Kommune, sofern sie an der Bereitstellung dieser Auszüge mitwirkt.
Liste der niedersächsischen Katasterämter
Liste der in Niedersachsen zugelassenen ÖbVIs
Es bestehen keine Voraussetzungen - jede Person kann einen Auszug aus der Liegenschaftskarte beziehen, sowohl im privaten als auch öffentlichen Bereich.
Formulare vorhanden: Nein
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Online-Dienste vorhanden: Ja
Online-Dienst: Katasterkarten-online
Kein Rechtsbehelf (da kein Verwaltungsakt).
Kein Widerruf (da Sonderanfertigung - bei Sonderanfertigungen kein Widerrufsrecht beim Onlinekauf - das Landgericht Düsseldorf (Aktenzeichen: 23 S 111/13 U) hat am 12.2.2014 entschieden, dass der Verbraucher bei Sonderanfertigungen kein Widerrufsrecht beim Onlinekauf habe, also wenn er ein individuell angepasstes Produkt bestelle).
Ein Auszug aus dem Liegenschaftskataster (Liegenschaftskarte) ist kein amtlicher Lageplan. Wenn Sie einen Bauantrag stellen wollen, benötigen Sie einen amtlichen Lageplan. Nähere Informationen erhalten Sie unter:
Webseite des LGLN - Thema: Lageplan