Dienstleistung
Behinderung Beratung
Bei Fragen hinsichtlich der amtlichen Feststellung einer Behinderung , zu entsprechend der festgestellten Behinderung zustehenden Nachteilsausgleichen, dem Ausstellen und Verlängern von Schwerbehindertenausweisen und den Voraussetzungen für die unentgeltliche Beförderung schwerbehinderter Menschen im öffentlichen Personenverkehr und/oder der Befreiung/Ermäßigung von der Kraftfahrzeugsteuer und der A usstellung des Beiblattes mit oder ohne Wertmarke wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Moslestraße 3
26122 Oldenburg (Oldenburg)
Montag 09:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch 09:00 - 12:00 Uhr
Freitag 09:00 - 12:00 Uhr
Hinweis: nach vorheriger telefonischer Vereinbarung ist eine Terminvereinbarung außerhalb dieser Zeiten möglich
0441 2229-3270
0441 2229-0
Häufig gestellte Fragen
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Ansprechpunkt
Die Zuständigkeit liegt bei der Außenstelle des Niedersächsischen Landesamtes für Soziales, Jugend und Familie, die für Ihren Wohnort zuständig ist.
erforderliche Unterlagen
Es werden keine Unterlagen benötigt.
Hinweise (Besonderheiten)
Mehr Informationen zum Thema "Menschen mit Behinderung" finden Sie auf der folgenden Internetseite:
Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie
Schlagwörter
Behindertenberatung, Schwerbehindertenangelegenheiten, Schwerbehinderung, Behinderung
Es fallen keine Gebühren an.
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Die Zuständigkeit liegt bei der Außenstelle des Niedersächsischen Landesamtes für Soziales, Jugend und Familie, die für Ihren Wohnort zuständig ist.
Es werden keine Unterlagen benötigt.
Mehr Informationen zum Thema "Menschen mit Behinderung" finden Sie auf der folgenden Internetseite:
Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie