Dienstleistung
Berufskraftfahrer - Grundqualifikation bestätigen
Wenn Sie als Berufskraftfahrer Fahrten im Güterkraft- oder Personenverkehr zu gewerblichen Zwecken auf öffentlichen Straßen durchführen, benötigen Sie zusätzlich zum gültigen Führerschein einen Nachweis der Grundqualifikation.
Die Bestätigung der Grundqualifikation erhalten Sie durch eine Bescheinigung der Industrie- und Handelskammer (IHK) nach Bestehen der entsprechenden Prüfung. Diese müssen Sie der Fahrerlaubnisbehörde vorlegen, die dann die Schlüsselzahl 95 als Nachweis der Grundqualifikation in Ihren Führerschein einträgt.
Häufig gestellte Fragen
Welche Gebühren fallen an?
Spezielle Hinweise für - Landkreis Wesermarsch, Einheitsgemeinde Brake (Unterweser)
Es fallen Gebühren in Höhe von 28,60 € an.
Ansprechpunkt
Wenn Sie sich für eine Prüfung zum Erwerb der Grundqualifikation anmelden und damit eine Bestätigung der Grundqualifikation erhalten wollen, müssen Sie sich an die für Ihren Wohnort zuständige IHK wenden.
Für die Eintragung in den Führerschein ist die für Ihren Wohnort zuständige Fahrerlaubnisbehörde verantwortlich.
- Wenn Sie in einer kreisfreien Stadt wohnen, wenden Sie sich an die Stadtverwaltung.
- Wenn Sie in einem Landkreis wohnen, wenden Sie sich an die Kreisverwaltungsbehörde.
Hinweise (Besonderheiten)
Spezielle Hinweise für - Landkreis Wesermarsch, Einheitsgemeinde Brake (Unterweser)
Wer braucht einen Grundqualifikationsnachweis?
Alle Fahrer/innen, die ihre Fahrerlaubnis
gewerblich nutzen wollen.
Voraussetzung und Erwerb der Grundqualifikation:
Alle Busfahrer, die ihre Fahrerlaubnis nach dem 9.September 2008 erwerben und alle Lkw-Fahrer, die ihre Fahrerlaubnis nach dem 09.09.2009 erwerben, müssen einen Grundqualifikationsnachweis vorlegen.
Voraussetzung, Art, Dauer und Gültigkeit der Weiterbildung:
Von der regelmäßigen Weiterbildung sind alle Fahrer/innen betroffen. Sowohl die Inhaber von "Altführerscheinen" als auch die Inhaber von Führerscheinen, die nach den Stichtagen ausgestellt sind, müssen sich weiterbilden. Die Weiterbildung erfolgt durch Teilnahme an einer entsprechenden Ausbildungseinrichtung und umfasst 35 Stunden a 60 Minuten. Alle 5 Jahre ist ein neuer Schulungsnachweis vorzulegen. Der Schulungsnachweis über die Weiterbildung ist ausreichend und der Führerscheinstelle bei Antragstellung vorzulegen. Eine Prüfung ist nicht erforderlich.
Dokumentation der Weiterbildung:
Durch Eintragung der Schlüsselnummer "95" auf dem Führerschein.
Es fallen Gebühren in Höhe von 28,60 € an.
Wenn Sie sich für eine Prüfung zum Erwerb der Grundqualifikation anmelden und damit eine Bestätigung der Grundqualifikation erhalten wollen, müssen Sie sich an die für Ihren Wohnort zuständige IHK wenden.
Für die Eintragung in den Führerschein ist die für Ihren Wohnort zuständige Fahrerlaubnisbehörde verantwortlich.
- Wenn Sie in einer kreisfreien Stadt wohnen, wenden Sie sich an die Stadtverwaltung.
- Wenn Sie in einem Landkreis wohnen, wenden Sie sich an die Kreisverwaltungsbehörde.
Wer braucht einen Grundqualifikationsnachweis?
Alle Fahrer/innen, die ihre Fahrerlaubnis
gewerblich nutzen wollen.
Voraussetzung und Erwerb der Grundqualifikation:
Alle Busfahrer, die ihre Fahrerlaubnis nach dem 9.September 2008 erwerben und alle Lkw-Fahrer, die ihre Fahrerlaubnis nach dem 09.09.2009 erwerben, müssen einen Grundqualifikationsnachweis vorlegen.
Voraussetzung, Art, Dauer und Gültigkeit der Weiterbildung:
Von der regelmäßigen Weiterbildung sind alle Fahrer/innen betroffen. Sowohl die Inhaber von "Altführerscheinen" als auch die Inhaber von Führerscheinen, die nach den Stichtagen ausgestellt sind, müssen sich weiterbilden. Die Weiterbildung erfolgt durch Teilnahme an einer entsprechenden Ausbildungseinrichtung und umfasst 35 Stunden a 60 Minuten. Alle 5 Jahre ist ein neuer Schulungsnachweis vorzulegen. Der Schulungsnachweis über die Weiterbildung ist ausreichend und der Führerscheinstelle bei Antragstellung vorzulegen. Eine Prüfung ist nicht erforderlich.
Dokumentation der Weiterbildung:
Durch Eintragung der Schlüsselnummer "95" auf dem Führerschein.