Dienstleistung
Berufsschule Aufnahme
- Die oder der Auszubildende oder der Ausbildungsbetrieb führt die Anmeldung bei der für den Ausbildungsberuf zuständigen Berufsschule durch. Für einige Ausbildungsberufe wird der Berufsschulunterricht in länderübergreifenden Fachklassen außerhalb des Landes Niedersachsen erteilt.
Spezielle Hinweise für - Bundesland Niedersachsen
Die oder der Auszubildende oder der Ausbildungsbetrieb führt die Anmeldung bei der für den Ausbildungsberuf zuständigen Berufsschule durch. Für einige Ausbildungsberufe wird der Berufsschulunterricht in länderübergreifenden Fachklassen außerhalb des Landes Niedersachsen erteilt.
Häufig gestellte Fragen
Welche Fristen muss ich beachten?
- Bei Abschluss eines Ausbildungsvertrages (in der Regel bis zum Schuljahresbeginn)
Spezielle Hinweise für - Bundesland Niedersachsen
- Bei Abschluss eines Ausbildungsvertrages (in der Regel bis zum Schuljahresbeginn)
Bearbeitungsdauer
- In der Regel erfolgt die Bearbeitung unmittelbar.
Spezielle Hinweise für - Bundesland Niedersachsen
- In der Regel erfolgt die Bearbeitung unmittelbar.
Welche Gebühren fallen an?
Gebühr:
kostenfrei
Spezielle Hinweise für - Bundesland Niedersachsen
Gebühr:
kostenfrei
Ansprechpunkt
- Berufsbildende Schule vor Ort
- oder: Regionale Landesämter für Schule und Bildung
RLSB Braunschweig
Wilhelmstraße 62-69
38100 Braunschweig
Postfach 30 51
38020 Braunschweig
Telefon: 0531 - 484-0
E-Mail: service@rlsb-bs.niedersachsen.de
RLSB Hannover
Mailänder Straße 2
30539 Hannover
Postfach 110122
30856 Laatzen
Telefon: 0511-106-6000
E-Mail: service@rlsb-h.niedersachsen.de
RLSB Lüneburg
Auf der Hude 2
21339 Lüneburg
Postfach: 21 20
21311 Lüneburg
Telefon: 04131-15-0
E-Mail: service@rlsb-lg.niedersachsen.de
RLSB Osnabrück
Mühleneschweg 8
49090 Osnabrück
Postfach 35 69
49025 Osnabrück
Telefon: 0541 77046-0
E-Mail: service@rlsb-os.niedersachsen.de
Spezielle Hinweise für - Bundesland Niedersachsen
Zuständig sind Berufsbildende Schule vor Ort
oder Regionale Landesämter für Schule und Bildung
Zuständige Stelle
Zuständig ist ihre berufsbildende Schule
Voraussetzungen
- Abschluss eines Ausbildungsvertrages
Spezielle Hinweise für - Bundesland Niedersachsen
- Abschluss eines Ausbildungsvertrages
Formulare
- Die zuständige Berufsbildende Schule stellt die entsprechenden Antragsformulare zur Verfügung.
Spezielle Hinweise für - Bundesland Niedersachsen
- Die zuständige Berufsbildende Schule stellt die entsprechenden Antragsformulare zur Verfügung.
erforderliche Unterlagen
- Ausbildungsvertrag
Spezielle Hinweise für - Bundesland Niedersachsen
- Ausbildungsvertrag
Verfahrensablauf
- Der oder die Auszubildende oder der Ausbildungsbetrieb führt die Anmeldung an der Berufsbildenden Schule durch.
Spezielle Hinweise für - Bundesland Niedersachsen
- Der oder die Auszubildende oder der Ausbildungsbetrieb führt die Anmeldung an der Berufsbildenden Schule durch.
Rechtsgrundlage(n)
§ 2 Berufsbildungsgesetz (BBiG)
§ 67 Abs. 2 Niedersächsisches Schulgesetz (NSchG)
Spezielle Hinweise für - Bundesland Niedersachsen
§ 2 Berufsbildungsgesetz (BBiG)
§ 67 Abs. 2 Niedersächsisches Schulgesetz (NSchG)
Rechtsbehelf
- Diese Verwaltungsleistung stellt keinen Verwaltungsakt dar. Aus diesem Grund resultiert kein Rechtsbehelf.
- Bei Abschluss eines Ausbildungsvertrages (in der Regel bis zum Schuljahresbeginn)
- Bei Abschluss eines Ausbildungsvertrages (in der Regel bis zum Schuljahresbeginn)
- In der Regel erfolgt die Bearbeitung unmittelbar.
- In der Regel erfolgt die Bearbeitung unmittelbar.
- Berufsbildende Schule vor Ort
- oder: Regionale Landesämter für Schule und Bildung
RLSB Braunschweig
Wilhelmstraße 62-69
38100 Braunschweig
Postfach 30 51
38020 Braunschweig
Telefon: 0531 - 484-0
E-Mail: service@rlsb-bs.niedersachsen.de
RLSB Hannover
Mailänder Straße 2
30539 Hannover
Postfach 110122
30856 Laatzen
Telefon: 0511-106-6000
E-Mail: service@rlsb-h.niedersachsen.de
RLSB Lüneburg
Auf der Hude 2
21339 Lüneburg
Postfach: 21 20
21311 Lüneburg
Telefon: 04131-15-0
E-Mail: service@rlsb-lg.niedersachsen.de
RLSB Osnabrück
Mühleneschweg 8
49090 Osnabrück
Postfach 35 69
49025 Osnabrück
Telefon: 0541 77046-0
E-Mail: service@rlsb-os.niedersachsen.de
Zuständig sind Berufsbildende Schule vor Ort oder Regionale Landesämter für Schule und Bildung
Zuständig ist ihre berufsbildende Schule
- Abschluss eines Ausbildungsvertrages
- Abschluss eines Ausbildungsvertrages
- Die zuständige Berufsbildende Schule stellt die entsprechenden Antragsformulare zur Verfügung.
- Die zuständige Berufsbildende Schule stellt die entsprechenden Antragsformulare zur Verfügung.
- Ausbildungsvertrag
- Ausbildungsvertrag
- Der oder die Auszubildende oder der Ausbildungsbetrieb führt die Anmeldung an der Berufsbildenden Schule durch.
- Der oder die Auszubildende oder der Ausbildungsbetrieb führt die Anmeldung an der Berufsbildenden Schule durch.
§ 2 Berufsbildungsgesetz (BBiG)
§ 67 Abs. 2 Niedersächsisches Schulgesetz (NSchG)
§ 2 Berufsbildungsgesetz (BBiG)
§ 67 Abs. 2 Niedersächsisches Schulgesetz (NSchG)
- Diese Verwaltungsleistung stellt keinen Verwaltungsakt dar. Aus diesem Grund resultiert kein Rechtsbehelf.