Dienstleistung
Bescheinigung über den Sachkundenachweis für die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln
Eine Person darf nur Pflanzenschutzmittel anwenden, beraten, oder Pflanzenschutzmittel im Rahmen eines Ausbildungsverhältnisses oder einer Hilfstätigkeit anwenden, anleiten oder beaufsichtigen, wenn sie über einen von der zuständigen Behörde ausgestellten Sachkundenachweis verfügt.
Häufig gestellte Fragen
Welche Fristen muss ich beachten?
Liegen zwischen der Beendigung einer anerkannten Berufsausbildung oder einer Sachkundeprüfung und dem Antragsdatum mehr als 3 Jahre, muss dem Antrag zusätzlich eine Bescheinigung über die Teilnahme an einer anerkannten Fort- und Weiterbildungsmaßnahme vorgelegt werden, die nicht älter als 3 Monate ist.
Spezielle Hinweise für - Bundesland Niedersachsen
Liegen zwischen der Beendigung einer anerkannten Berufsausbildung oder einer Sachkundeprüfung und dem Antragsdatum mehr als 3 Jahre, muss dem Antrag zusätzlich eine Bescheinigung über die Teilnahme an einer anerkannten Fort- und Weiterbildungsmaßnahme vorgelegt werden, die nicht älter als 3 Monate ist.
Welche Gebühren fallen an?
Spezielle Hinweise für - Bundesland Niedersachsen
für die Ausstellung des Sachkundenachweises bei Online-Antrag
Gebühr:
EUR 40,00
für die Ausstellung des Sachkundenachweises bei schriftlichem Antrag (Formblatt)
Gebühr:
EUR 50,00
Verfahrensablauf
Nach Antragseingang und Prüfung der Unterlagen durch die zuständige Behörde Erstellungn eines amtlichen Bescheides über die Anerkennung der Sachkunde und einer Zahlungsaufforderung.
Bei Zahlungseingang Erteilung Druckauftrag für den Sackundenachweis bei externem Dienstleister.
Spezielle Hinweise für - Bundesland Niedersachsen
Nach Antragseingang und Prüfung der Unterlagen durch die zuständige Behörde Erstellungn eines amtlichen Bescheides über die Anerkennung der Sachkunde und einer Zahlungsaufforderung.
Bei Zahlungseingang Erteilung Druckauftrag für den Sackundenachweis bei externem Dienstleister.
Zuständige Stelle
Landwirtschaftskammer Niedersachsen, Pflanzenschutzamt FB 3.7, Wunstorfer Landstr. 9, 30453 Hannover
Voraussetzungen
Sofern zwischen der Ausstellung des Zeugnisses und der Antragstellung mehr als drei Jahre liegen, muss zusätzlich ein aktueller Fortbildungsnachweis eingereicht werden.
Spezielle Hinweise für - Bundesland Niedersachsen
Sofern zwischen der Ausstellung des Zeugnisses und der Antragstellung mehr als drei Jahre liegen, muss zusätzlich ein aktueller Fortbildungsnachweis eingereicht werden.
Schlagwörter
Pestizid, Biozid, Pflanzenschutzmittel
Liegen zwischen der Beendigung einer anerkannten Berufsausbildung oder einer Sachkundeprüfung und dem Antragsdatum mehr als 3 Jahre, muss dem Antrag zusätzlich eine Bescheinigung über die Teilnahme an einer anerkannten Fort- und Weiterbildungsmaßnahme vorgelegt werden, die nicht älter als 3 Monate ist.
Liegen zwischen der Beendigung einer anerkannten Berufsausbildung oder einer Sachkundeprüfung und dem Antragsdatum mehr als 3 Jahre, muss dem Antrag zusätzlich eine Bescheinigung über die Teilnahme an einer anerkannten Fort- und Weiterbildungsmaßnahme vorgelegt werden, die nicht älter als 3 Monate ist.
Gebühr: EUR 40,00
Gebühr: EUR 50,00
Nach Antragseingang und Prüfung der Unterlagen durch die zuständige Behörde Erstellungn eines amtlichen Bescheides über die Anerkennung der Sachkunde und einer Zahlungsaufforderung.
Bei Zahlungseingang Erteilung Druckauftrag für den Sackundenachweis bei externem Dienstleister.
Nach Antragseingang und Prüfung der Unterlagen durch die zuständige Behörde Erstellungn eines amtlichen Bescheides über die Anerkennung der Sachkunde und einer Zahlungsaufforderung.
Bei Zahlungseingang Erteilung Druckauftrag für den Sackundenachweis bei externem Dienstleister.
Landwirtschaftskammer Niedersachsen, Pflanzenschutzamt FB 3.7, Wunstorfer Landstr. 9, 30453 Hannover
Sofern zwischen der Ausstellung des Zeugnisses und der Antragstellung mehr als drei Jahre liegen, muss zusätzlich ein aktueller Fortbildungsnachweis eingereicht werden.
Sofern zwischen der Ausstellung des Zeugnisses und der Antragstellung mehr als drei Jahre liegen, muss zusätzlich ein aktueller Fortbildungsnachweis eingereicht werden.