Eine Person darf nur Pflanzenschutzmittel gewerbsmäßig oder über das Internet auch außerhalb gewerbsmäßiger Tätigkeiten in Verkehr bringen, wenn sie über einen von der zuständigen Behörde ausgestellten Sachkundenachweis verfügt.


Häufig gestellte Fragen

Gebühren für die Ausstellung des Sachkundenachweises:

bei Online-Antrag: 40 €

bei schriftlichem Antrag (Formblatt), 50 €

Spezielle Hinweise für - Bundesland Niedersachsen

Gebühren für die Ausstellung des Sachkundenachweises:

bei Online-Antrag: 40 €

bei schriftlichem Antrag (Formblatt), 50 €



Zwei bis acht Wochen. 

Spezielle Hinweise für - Bundesland Niedersachsen

Zwei bis acht Wochen. 



Landwirtschaftskammer Niedersachsen, Pflanzenschutzamt FB 3.7, Wunstorfer Landstr. 9, 30453 Hannover


Genauere Informationen erhalten Sie bei der Landwirtschaftskammer Niedersachsen. 


Weiterführende Informationen finden sie auf den Seiten der Landwirtschaftskammer Niedersachsen


Link zur Landwirtschaftskammer
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Insektizid, Herbizid, Fungizid, Abwehrstoff, Pflanzenschutz, Pestizid