Dienstleistung
Bescheinigung über die Sachkundenachweise für die Abgabe von Pflanzenschutzmitteln und für die Beratung über deren Anwendung
Eine Person darf nur Pflanzenschutzmittel gewerbsmäßig oder über das Internet auch außerhalb gewerbsmäßiger Tätigkeiten in Verkehr bringen, wenn sie über einen von der zuständigen Behörde ausgestellten Sachkundenachweis verfügt.
Häufig gestellte Fragen
Welche Gebühren fallen an?
Gebühren für die Ausstellung des Sachkundenachweises:
bei Online-Antrag: 40 €
bei schriftlichem Antrag (Formblatt), 50 €
Spezielle Hinweise für - Bundesland Niedersachsen
Gebühren für die Ausstellung des Sachkundenachweises:
bei Online-Antrag: 40 €
bei schriftlichem Antrag (Formblatt), 50 €
Bearbeitungsdauer
Zwei bis acht Wochen.
Spezielle Hinweise für - Bundesland Niedersachsen
Zwei bis acht Wochen.
Zuständige Stelle
Landwirtschaftskammer Niedersachsen, Pflanzenschutzamt FB 3.7, Wunstorfer Landstr. 9, 30453 Hannover
Rechtsbehelf
Genauere Informationen erhalten Sie bei der Landwirtschaftskammer Niedersachsen.
Hinweise (Besonderheiten)
Weiterführende Informationen finden sie auf den Seiten der Landwirtschaftskammer Niedersachsen
Link zur Landwirtschaftskammer
Spezielle Hinweise für - Bundesland Niedersachsen
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Schlagwörter
Insektizid, Herbizid, Fungizid, Abwehrstoff, Pflanzenschutz, Pestizid
Gebühren für die Ausstellung des Sachkundenachweises:
bei Online-Antrag: 40 €
bei schriftlichem Antrag (Formblatt), 50 €
Gebühren für die Ausstellung des Sachkundenachweises:
bei Online-Antrag: 40 €
bei schriftlichem Antrag (Formblatt), 50 €
Zwei bis acht Wochen.
Zwei bis acht Wochen.
Landwirtschaftskammer Niedersachsen, Pflanzenschutzamt FB 3.7, Wunstorfer Landstr. 9, 30453 Hannover
Genauere Informationen erhalten Sie bei der Landwirtschaftskammer Niedersachsen.
Weiterführende Informationen finden sie auf den Seiten der Landwirtschaftskammer Niedersachsen
Link zur Landwirtschaftskammer
Weiterführende Informationen finden sie auf den Seiten der Landwirtschaftskammer Niedersachsen
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