Dienstleistung
Besitz von Polioviren Anzeige
Natürliche oder juristische Personen, die die tatsächliche Sachherrschaft über Polioviren oder Material, das möglicherweise Polioviren enthält, haben (Besitzer), haben dies der zuständigen Stelle unverzüglich anzuzeigen. Die Anzeige muss Angaben zu der Einrichtung, zu der verantwortlichen Person, zu der Art und der Menge der Polioviren oder des Materials sowie zu dem damit verfolgten Zweck enthalten.
Servicezeiten
Mo - Fr 08:30-12:00 Uhr
Mo - Do 14:00-15:30 Uhr
und nach Vereinbarung
Fax
04401 4285
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Telefon
04401 927-511
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Hinweis
Zentrale
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Ansprechpartner
Häufig gestellte Fragen
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Anzeige muss unverzüglich erfolgen.
Ansprechpunkt
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt.
erforderliche Unterlagen
- ausgefülltes Formular
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Es fallen keine Gebühren an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Anzeige muss unverzüglich erfolgen.
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erforderliche Unterlagen
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