Dienstleistung
Bestrahlungsanlagen: Zulassung
Einrichtungen zur Bestrahlung im Sinne der Lebensmittelbestrahlungsverordnung müssen zugelassen werden.
Voraussetzungen:
- Die Bestrahlungsanlage muss den Anforderungen der empfohlenen internationalen Verfahrensleitsätze der Codex-Alimentarius-Kommission entsprechen.
- Für die Anlage muss eine verantwortliche Person bestimmt werden.
Adresse
Röverskamp 5
26203 Wardenburg
Röverskamp 5
26203 Wardenburg
Postfach
Postfach 39 49
26029 Oldenburg (Oldenburg)
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26029 Oldenburg (Oldenburg)
Fax
0441 570 26-179
0441 570 26-179
Telefon
0441 570 26-0
0441 570 26-0
Häufig gestellte Fragen
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Welche Gebühren fallen an?
Gebühr:
EUR 12,00 - 2.060,00
Ansprechpunkt
Die Zuständigkeit liegt beim Niedersächsischen Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES).
erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Welche Gebühren fallen an?
Gebühr:
EUR 12,00 - 2.060,00
Ansprechpunkt
Die Zuständigkeit liegt beim Niedersächsischen Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES).
erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.