Ein Leben lang konnte man sich ohne die Hilfe anderer frei bewegen. Plötzlich jedoch benötigt man regelmäßige Betreuung, fremde Hilfe, eine barrierefreie Wohnsituation und andere Unterstützungen und Erleichterungen. Hier werden einige Möglichkeiten aufgezeigt.

Altersgerechte Wohnungen:
Diese Wohnungen müssen besonderen Anforderungen gerecht werden, sie müssen Senioren eine alltägliche Lebensführung ohne Hindernisse ermöglichen. Das sind zum Beispiel stufenlose Zugänge zur Wohnung, rollstuhlgerechte Sanitär- und Kücheneinrichtungen, Rampen, Treppenlifte, rutschhemmende Fußbodenbeläge, Haltegriffe in Bad und WC.

Seniorenwohnanlagen:
Während altengerechte Wohnungen auch Einzelwohnungen sind, handelt es sich bei Seniorenwohnanlagen um mehrere Miet- oder Eigentumswohnungen, häufig im Verbund mit Serviceangeboten, Betreuungsmöglichkeiten und Pflegeeinrichtungen.

Altenpflegeheime:
Altenheime, gemeinnützig oder privat-gewerblich, bieten eine Vollversorgung durch hauseigenes Personal bis hin zur Schwerstpflege. Das zahlenmäßige Verhältnis von Pflegefach- und Nichtfachkräften ist in der Heimpersonalverordnung festgelegt.


Postfach
Postfach 1480
49644 Cloppenburg
Adresse
Eschstraße 29
49661 Cloppenburg
Anfahrtsbeschreibung Kreishaus
Servicezeiten

Sprechzeiten:
 Montag bis Freitag 8.30 bis 12.30 Uhr
 und nach Vereinbarung
KFZ-Zulassung Cloppenburg
 Montag bis Donnerstag 7.30 bis 15.00 Uhr
 Freitag 7.30 bis 11.30 Uhr
KFZ-Zulassung Friesoythe
 Montag bis Donnerstag 7.30 bis 14.00 Uhr
 Freitag 7.30 bis 11.30 Uhr
KFZ-Zulassung Löningen
 Montag bis Donnerstag 8:30 bis 12:30 Uhr
 Freitag 8.30 bis 11.30 Uhr
 


Fax
04471 85697
Telefon
04471 15-0

Häufig gestellte Fragen

Es müssen keine Fristen beachtet werden.


Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt, sowie bei den Wohlfahrtsverbänden.


Es werden keine Unterlagen benötigt.


Es ist keine Rechtsgrundlage vorhanden.


Ältere betreuen, Gesundheitsamt, Betreuungspersonen, Betreuung im Alter