Dienstleistung
Bürgertelefon zur Pflegeversicherung
Am 1. Januar 2013 ist das Gesetz zur Neuausrichtung der Pflegeversicherung (PNG) in der ambulanten Pflege mit einer Vielzahl von Änderungen in Kraft getreten.
Über Einzelheiten zum PNG informieren die Pflegekassen und das Bürgertelefon zur Pflegeversicherung des Bundesministeriums für Gesundheit unter Tel.: +49 30 3406066-02 .
Das Bürgertelefon zur Pflegeversicherung vermittelt
- gesetzliche Grundlagen,
- klärt auf über mögliche gesetzliche Ansprüche,
- nimmt Anregungen auf,
- vermittelt Adressen und Ansprechpartner.
Einrichtung
Bundesministerium für Gesundheit
Adresse
Friedrichstraße 108
10117 Berlin, Stadt
Friedrichstraße 108
10117 Berlin, Stadt
Adresse
Rochusstraße 1
53123 Bonn, Stadt
Rochusstraße 1
53123 Bonn, Stadt
Häufig gestellte Fragen
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Ansprechpunkt
Die Zuständigkeit liegt beim Bundesministerium für Gesundheit.
Bürgertelefon zur Pflegeversicherung auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Gesundheit
erforderliche Unterlagen
Es werden keine Unterlagen benötigt.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Ansprechpunkt
Die Zuständigkeit liegt beim Bundesministerium für Gesundheit.
Bürgertelefon zur Pflegeversicherung auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Gesundheit
erforderliche Unterlagen
Es werden keine Unterlagen benötigt.