Sie sind Ärztin oder Arzt und möchten die ärztliche Überwachung beruflich exponierter Personen nach der Strahlenschutzverordnung durchführen? Dann benötigen Sie eine Ermächtigung. Wenn Sie die erforderlichen Voraussetzungen nachweisen, können Sie die Ermächtigung beantragen. Insbesondere muss

  • die Approbation vorliegen

und

  • die Fachkunde in Arbeitsmedizin und
  • die Fachkunde im Strahlenschutz für die ärztliche Überwachung bei beruflicher Exposition nachgewiesen werden.

Die Fachkunde im Strahlenschutz muss mindestens alle fünf Jahre durch eine erfolgreiche Teilnahme an einem Aktualisierungskurs nachgewiesen werden.  

Sie wird erteilt von der Ärztekammer Niedersachsen. 


Spezielle Hinweise für - Bundesland Niedersachsen

Sie wird erteilt von der Ärztekammer Niedersachsen. 


Adresse
Freundallee 9a
30173 Hannover

Fax
0511 9096-199
Telefon
0511 9096-0

Häufig gestellte Fragen

Die Ermächtigung hat bundesweite Gültigkeit und ist auf fünf Jahre befristet. Die Verlängerung muss vor Fristablauf unter Nachweis der aktualisierten Fachkunde im Strahlenschutz beantragt werden. 


Spezielle Hinweise für - Bundesland Niedersachsen

Gebühr: EUR 250,00

Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind können Sie beim Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt Hannover einen formlosen Antrag für den Erhalt der Ermächtigung stellen.

Sie können die schriftliche Beantragung auch mit dem bereitgestellten Formular beantragen (s. Formulare).

  • Laden Sie das Formular online herunter und drucken Sie es aus.
  • Füllen Sie den Vordruck aus und fügen Sie die nötigen Nachweise hinzu.
  • Reichen Sie die Antragsunterlagen beim Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt Hannover ein.
  • Per Post erhalten Sie dann die Ermächtigung oder gegebenenfalls eine Information über die Ablehnung Ihres Antrags.
Spezielle Hinweise für - Bundesland Niedersachsen

Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind können Sie beim Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt Hannover einen formlosen Antrag für den Erhalt der Ermächtigung stellen.

Sie können die schriftliche Beantragung auch mit dem bereitgestellten Formular beantragen (s. Formulare).

  • Laden Sie das Formular online herunter und drucken Sie es aus.
  • Füllen Sie den Vordruck aus und fügen Sie die nötigen Nachweise hinzu.
  • Reichen Sie die Antragsunterlagen beim Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt Hannover ein.
  • Per Post erhalten Sie dann die Ermächtigung oder gegebenenfalls eine Information über die Ablehnung Ihres Antrags.


Die Zuständigkeit liegt beim Gewerbeärztlichen Dienst beim Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt Hannover. 

Spezielle Hinweise für - Bundesland Niedersachsen

Die Zuständigkeit liegt beim Gewerbeärztlichen Dienst beim Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt Hannover. 



Auf Antrag kann ermächtigt werden, wer

  • zur Ausübung des ärztlichen Berufes berechtigt ist (Approbationsurkunde),
  • die arbeitsmedizinische Fachkunde (Arbeitsmedizin, Betriebsmedizin, betriebsärztliche Fachkunde) oder den „Kurs zur arbeitsmedizinischen Bewertung von Arbeitsplätzen für zu ermächtigende Ärzte“ und
  • die Fachkunde im Strahlenschutz für die ärztliche Überwachung bei beruflicher Exposition

nachweist.

Die Fachkunde besteht aus

  • Grundkurs im Strahlenschutz für Ärzte
  • Spezialkurs für zu ermächtigende Ärzte und
  • mindestens sechsmonatiger Tätigkeit einschließlich 25 Untersuchungen beruflich strahlenexponierter Personen unter Anleitung und Verantwortung einer ermächtigten Ärztin/eines ermächtigten Arztes.

  • Approbationsurkunde
  • Arbeitsmedizinische Fachkunde oder den „Kurs zur arbeitsmedizinischen Bewertung von Arbeitsplätzen für zu ermächtigende Ärzte“
  • Fachkundebescheinigung über die erforderliche Fachkunde im Strahlenschutz für ermächtigte Ärzte

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage bei dem Verwaltungsgericht Hannover eingelegt werden.

Spezielle Hinweise für - Bundesland Niedersachsen

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage bei dem Verwaltungsgericht Hannover eingelegt werden.



Die im Strahlenschutz erforderliche Fachkunde für medizinische Vorsorge beruflich strahlenexponierter Personen durch ermächtigte Ärzte, muss mindestens alle fünf Jahre durch die Teilnahme an einem anerkannten Kurs aktualisiert werden.  


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Antrag Ermächtigung nach § 175 Absatz 1 der Strahlenschutzverordnung
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Arbeitsmedizin, Strahlenschutz, arbeitsmedizinische Untersuchungen, Arbeitsschutz, Ermächtigung, ärztliche Überwachung