Dienstleistung
Durchführung von Sammlungen Informationserteilung
Sammlungen sind in Niedersachsen weder erlaubnis- noch anzeigepflichtig.
Auskünfte und Bewertungen zu Spenden suchenden Organisationen gibt die zuständige Stelle.
Nach eigener Auskunft dokumentiert die zuständige Stelle in seinem Wohlfahrtsarchiv etwa 2.100 Spendenorganisationen des sozialen, insbesondere des humanitär-karitativen Bereichs. Auf dieser Basis beantwortet die zuständige Stelle gegen Erstattung der Kosten Anfragen von Privatpersonen, Unternehmen, Behörden und Medien.
Informationen zum Thema "Sammlungen" beim Deutschen Spendenrat e. V.
Bernadottestr. 94
14195 Berlin, Stadt
030 831 47-50
030 839 001-0
Häufig gestellte Fragen
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Typisierung
Spezielle Hinweise für - Bundesland Niedersachsen
4
Ansprechpunkt
Die Zuständigkeit liegt beim Deutschen Zentralinstitut für soziale Fragen (DZI)
Deutsches Zentralinstitut für soziale Fragen (DIZ)
erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Schlagwörter
Sammelbüchse, Spendensammlung, Spenden sammeln
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
4
Die Zuständigkeit liegt beim Deutschen Zentralinstitut für soziale Fragen (DZI)
Deutsches Zentralinstitut für soziale Fragen (DIZ)
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.