Dienstleistung
Durchführung von Schulzahnärztlichen Vorsorgeuntersuchungen
Um Zahnschäden sowie Fehlstellungen von Zähnen bei Kindern frühzeitig festzustellen, bieten die gesetzlichen Krankenkassen die zahnmedizinische Gruppenprophylaxe für Kindern und Jugendliche an. Ziel ist es,
- den Kindern ein Bewusstsein und Verantwortungsgefühl für die Gesundheit ihrer Zähne zu vermitteln
- die Mundhygiene zu verbessern
- Zahnerkrankungen zu erkennen und zu verhüten
- Eltern zu informieren und sie auf Wunsch zu beraten.
Die zahnmedizinische Gruppenprophylaxe wird in Krippen, Kindergärten, Schulen und Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen durchgeführt.
Gruppenprophylaxe-Fachkräfte, sowie Zahnärztinnen und Zahnärzte des öffentlichen Gesundheitsdienstes oder Paten-Zahnärztinnen und Zahnärzte sind dafür im Einsatz.
Es handelt sich hierbei um eine bevölkerungsmedizinische Maßnahme. Sie kann nicht als individuelle Leistung in Anspruch genommen werden.
Spezielle Hinweise für - Landkreis Wesermarsch
Die Jugendzahnpflege wird vom Arbeitskreis Zahngesundheit im Landkreis Wesermarsch durchgeführt.
Er ist ein Zusammenschluss von Landkreis, gesetzlichen Krankenkassen und Zahnärzten. Zur jugendzahnärztlichen Versorgung der Schul- und Kindergartenkinder gehören einmal jährlich zahnärztliche Untersuchungen und die Beschäftigung mit der Vorsorge, der Prophylaxe. Dazu gehört das "richtige" Zähneputzen, die Beschäftigung mit Themen wie Ernährung und Zuckerkonsum, Fluoridierungen und vieles mehr.
Die Betreuung erfolgt durch zwei Prophylaxehelferinnen mit Sitz im Fachdienst Gesundheit, Außenstelle Rönnelstrasse, und durch die niedergelassenen Vertragsärzte der Wesermarsch.
Unsere Aufgabe
Unsere Aufgabe ist die jugendzahnärztliche Versorgung der Kindergarten- und Grundschulkinder und betrifft sowohl zahnärztliche Untersuchungen wie auch gruppenprophylaktische Maßnahmen.
Unsere Zielgruppe
Kindergarten- und Grundschulkinder sowie deren Erziehungsberechtigte.
Unsere Leistungen
- zahnärztliche Reihenuntersuchungen
-
gruppenprophylaktische Maßnahmen
(z. B. Besuche in Kindergärten und Grundschulen durch die Prophylaxehelferinnen) - Informationsabende für Eltern
- Fluoridierungen zur Zahnschmelzhärtung
- Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
- Aktionen zum Tag der Zahngesundheit am 25.09. jeden Jahres
- Jährliche Dokumentation der Karieshäufigkeit in anonymisierter Form
- Verlosung von zahngesunden Schultüten zur Einschulung und vieles mehr ...
Mo - Fr 08:30-12:00 Uhr
Mo - Do 14:00-15:30 Uhr
und nach Vereinbarung
04401 4285
04401 927-511
Zentrale
Häufig gestellte Fragen
Welche Gebühren fallen an?
Keine für Kinder, Jugendliche oder ihre Familien.
Zuständige Stelle
Die Zuständigkeit liegt bei den Landkreisen und kreisfreien Städten.
Spezielle Hinweise für - Bundesland Niedersachsen
Die Zuständigkeit liegt bei den Landkreisen und kreisfreien Städten.
Schlagwörter
zahnärztlicher Dienst, Zahnmedizinische Gruppenprophylaxe, Fehlstellung von Zähnen, Zahnschäden
Keine für Kinder, Jugendliche oder ihre Familien.
Die Zuständigkeit liegt bei den Landkreisen und kreisfreien Städten.
Die Zuständigkeit liegt bei den Landkreisen und kreisfreien Städten.