Ansprechpartner
Frau Michelle Backhaus

Die elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) werden als gesondertes Dokument im Kreditkartenformat mit elektronischen Zusatzfunktionen erteilt und ausgehändigt. Im Karteninneren besitzt der eAT einen kontaktlosen Chip, auf dem biometrische Merkmale (Merkmale: Lichtbild und nach Vollendung des 6. Lebensjahres zwei Fingerabdrücke), Nebenbestimmungen im Zusammenhang mit dem Aufenthaltstitel (z.B. zur Erwerbstätigkeit) und persönliche Daten gespeichert sind. Zusätzlich erhält der Chip einen elektronischen Identitätsnachweis und die Möglichkeit, eine elektronische Signatur zu nutzen.

Folgende Aufenthaltstitel werden im Format des elektronische Aufenthaltstitels (eAT) ausgestellt:

  • Aufenthaltserlaubnis
  • Niederlassungserlaubnis
  • Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG
  • Aufenthaltskarte für drittstaatsangehörige Familienangehörige eines Unionsbürgers oder eines Staatsangehörigen eines EWR-Staats
  • Daueraufenthaltskarte für drittstaatsangehörige Familienangehörige eines Unionsbürgers oder eines Staatsangehörigen eines EWR-Staats
  • Aufenthaltserlaubnis für Schweizer und ihre drittstaatsangehörigen Familienangehörigen, wenn sich diese für einen eAT entscheiden

Adresse
Poggenburger Straße 15
26919 Brake (Unterweser)
Servicezeiten

Mo - Fr   08:30-12:00 Uhr
Mo - Do  14:00-15:30 Uhr
und nach  Vereinbarung


BITTE BEACHTEN:
Die Einbürgerungsbehörde 
ist derzeit nur vormittags
geöffnet!

 

Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.


Fax
04401 927-100
Fax
04401 927-100
Telefon
04401 927-0
Telefon
04401 927-0

Häufig gestellte Fragen

Beantragen Sie bitte die Verlängerung eines Aufenthaltstitels mindestens 2 Monate vor Ablauf Ihres bisherigen Aufenthaltstitels.
Bei befristeten Aufenthaltstiteln wird das Gültigkeitsdatum des Titels zur Bestimmung der Geltungsdauer genutzt.

Geltungsdauer: 10 Jahre

Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis bis zu einem Jahr
Gebühr: EUR 100,00
Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis von mehr als einem Jahr
Gebühr: EUR 110,00
Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis
Gebühr: EUR 65,00 - 80,00
Niederlassungserlaubnis
Gebühr: EUR 135,00 - 250,00

Der elektronische Aufenthaltstitel (eAT) wird von der Bundesdruckerei in Berlin ausgestellt und an die zuständige Stelle versandt.
Bearbeitungsdauer: 4 bis 6 Wochen

Die Einführung des elektronischen Aufenthaltstitels (eAT) hat Auswirkungen auf die gesamten Abläufe bei der zuständigen Stelle. Zwischen Beantragung und Aushändigung des eAT ist auf jeden Fall mit einer Wartezeit von vier bis sechs Wochen zu rechnen, da die Karten ausschließlich bei der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt werden.

Wegen der erforderlichen Speicherung der biometrischen Daten auf dem Chip im Karteninneren müssen künftig von antragstellenden Personen (auch von Kindern und Jugendlichen ab 6 Jahren ) zwei Fingerabdrücke genommen werden. Daher ist bei der Beantragung in allen Fällen - auch bei bestehenden Bevollmächtigungen - eine persönliche Vorsprache nötig. Mit längeren Bearbeitungs- und Wartezeiten bei der zuständigen Stelle ist dabei zu rechnen.

Die bisherigen Aufenthaltstitel, die als Etikett in die Reisedokumente eingeklebt wurden, behalten auch nach Einführung des eAT ihre Gültigkeit, längstens bis 31.08.2021. Eine Ausstellung des eAT vor dem Ablauf der gültigen Aufenthaltserlaubnis ist daher nur vorgesehen, wenn ein berechtigtes Interesse an der Neuausstellung besteht.


Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, der großen selbstständigen Stadt sowie der Region Hannover, der Landeshauptstadt Hannover und der Stadt Göttingen.

Spezielle Hinweise für - Landkreis Wesermarsch

Für den Landkreis Wesermarsch wenden Sie sich bitte an die/den oben genannte/n Ansprechpartner/in.

Bitte beachten Sie:

Eine Vorsprache ohne Termin zur Beantragung von Aufenthaltstiteln ist nicht mehr möglich . Sollten Sie keinen Termin zur Verlängerung der Aufenthaltstitel/Übertragung der Aufenthaltstitel in einen neuen Pass von uns erhalten haben, so melden Sie sich bitte telefonisch zwecks Terminvereinbarung bei uns.

Sollten Sie bereits über einen unbefristeten Aufenthaltstitel (unbefristete Aufenthaltserlaubnis, Aufenthaltsberechtigung, Niederlassungserlaubnis oder Erlaubnis zum Daueraufenthalt EG) als Klebeetikett verfügen, ist die Ausstellung eines eAT regelmäßig erst mit Neuausstellung Ihres Nationalpasses, spätestens jedoch zum 30.04.2021 erforderlich.





  • Reisepass und weitere Unterlagen - je nachdem, welche Verfahren vorausgegangen sind

Da der Einzelfall entscheidend ist, sollten die erforderlichen Unterlagen vorher bei der zuständigen Stelleangefragt werden.


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