Dienstleistung
Erhalt und Entwicklung von Lebensräumen und Arten Förderung
Mit der Maßnahme „Erhalt und Entwicklung von Lebensräumen und Arten“ wurde ein Instrument zur Sicherung des europäischen Schutzgebietssystems Natura 2000 geschaffen. Unterstützt werden insbesondere freiwillige Vorhaben zur Erhaltung, Entwicklung und Wiederherstellung von Lebensräumen und Arten der ländlichen Landschaften.
Am Sportplatz 23
26506 Norden
04931 947-222
04931 947-0
Häufig gestellte Fragen
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Ansprechpunkt
Die Zuständigkeit liegt beim Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN).
Internetauftritt des Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN)
Voraussetzungen
Die Fördermaßnahme gliedert sich in zwei Teilbereiche. Gefördert werden sowohl „Pläne für Lebensräume und Arten“ als auch konkrete „Vorhaben für Lebensräume und Arten“. Im Bereich „Pläne für Lebensräume und Arten“ wird die Ausarbeitung und Aktualisierung von Plänen zum Schutz und zur Bewirtschaftung von Natura 2000-Gebieten und sonstigen Gebieten mit hohem Naturwert unterstützt. Hierzu zählen insbesondere folgende Vorhaben:
- Ausarbeitung und Aktualisierung von Managementplänen für Natura 2000-Gebiete,
- Ausarbeitung und Aktualisierung von Pflege- und Entwicklungsplänen für sonstige Gebiete mit hohem Wert für den Naturschutz,
- Ausarbeitung und Aktualisierung von sonstigen, projektbezogenen Planungen und Konzepten,
- Ausarbeitung und Aktualisierung von Konzepten für Artenschutz und Artenhilfsmaßnahmen.
Der Bereich „Vorhaben für Lebensräume und Arten“ bietet Fördermöglichkeiten für Projekte zur Erhaltung, Entwicklung und Wiederherstellung von Lebensräumen und Arten der ländlichen Landschaften sowie zur Verbesserung der biologischen Vielfalt. Gegenstand der Förderung sind u. a. Projekte für
- konkrete Projekte für Hoch- und Übergangsmoore, Niedermoore und Sümpfe, Gehölzbestände inkl. Wallhecken, Hecken, Streuobstwiesen, Fließ- und Stillgewässer sowie deren Auen, Biotope der Küsten und Ästuare, Fels- und Gesteinsbiotope, Offenlandbiotope,
- Bergwiesen, Magerrasen, Heiden und artenreiches Grünland, naturnahe und kulturhistorisch wertvolle Wälder,
-
Lebensräume gefährdeter Tier- und Pflanzenarten sowie konkrete Projekte zum Schutz, zur Förderung und zur Wiederansiedlung von Tier- und Pflanzenarten,
- Durchführung von Bestandsaufnahmen zu Planungen und Projekten,
- Effizienzkontrollen,
- die Erarbeitung und Durchführung von speziellen Monitoringkonzepten sowie Projekt- und Schutzgebietsmanagements einschließlich der Maßnahmenplanungen,
- Erwerb von neuen Maschinen und Geräten,
- Erwerb von wertvollen Flächen für den Naturschutz sowie
- die Ausarbeitung und Aktualisierung von Plänen zum Schutz und zur Bewirtschaftung von Natura 2000-Gebieten und sonstigen Gebieten mit hohem Naturwert.
Antragsberechtigte
Abhängig vom konkreten Vorhaben:
- Gebietskörperschaften und Körperschaften des öffentlichen Rechts
- Träger der Naturparke, Stiftungen, Naturschutzverbände
- Landschaftspflegeeinrichtungen und Einrichtungen zur Schutzgebietsbetreuung
- Realverbände und Jagdgenossenschaften sowie
- land- und forstwirtschaftliche Unternehmen
Die Projekte müssen einen Beitrag zur Wiederherstellung, Erhaltung und Verbesserung der biologischen Vielfalt leisten. Zudem muss der Schwerpunkt der Förderung insbesondere auf der Sicherung der Natura 2000-Flächen, der Naturschutzgebiete sowie der Großschutzgebiete liegen.
erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage(n)
Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 17. Dezember 2013 über die Förderung der ländlichen Entwicklung durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1698/2005
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Vorhaben zur Erhaltung, Entwicklung und Wiederherstellung von Lebensräumen und Arten der ländlichen Landschaften im Land Niedersachsen und in der Freien Hansestadt Bremen (Förderrichtlinie "Erhalt und Entwicklung von Lebensräumen und Arten - EELA")
Schlagwörter
Artenförderung, Erhalt und Entwicklung von Lebensräumen und Arten Förderung, Lebensräume Artenvielfalt
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Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Die Zuständigkeit liegt beim Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN).
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Die Fördermaßnahme gliedert sich in zwei Teilbereiche. Gefördert werden sowohl „Pläne für Lebensräume und Arten“ als auch konkrete „Vorhaben für Lebensräume und Arten“. Im Bereich „Pläne für Lebensräume und Arten“ wird die Ausarbeitung und Aktualisierung von Plänen zum Schutz und zur Bewirtschaftung von Natura 2000-Gebieten und sonstigen Gebieten mit hohem Naturwert unterstützt. Hierzu zählen insbesondere folgende Vorhaben:
- Ausarbeitung und Aktualisierung von Managementplänen für Natura 2000-Gebiete,
- Ausarbeitung und Aktualisierung von Pflege- und Entwicklungsplänen für sonstige Gebiete mit hohem Wert für den Naturschutz,
- Ausarbeitung und Aktualisierung von sonstigen, projektbezogenen Planungen und Konzepten,
- Ausarbeitung und Aktualisierung von Konzepten für Artenschutz und Artenhilfsmaßnahmen.
Der Bereich „Vorhaben für Lebensräume und Arten“ bietet Fördermöglichkeiten für Projekte zur Erhaltung, Entwicklung und Wiederherstellung von Lebensräumen und Arten der ländlichen Landschaften sowie zur Verbesserung der biologischen Vielfalt. Gegenstand der Förderung sind u. a. Projekte für
- konkrete Projekte für Hoch- und Übergangsmoore, Niedermoore und Sümpfe, Gehölzbestände inkl. Wallhecken, Hecken, Streuobstwiesen, Fließ- und Stillgewässer sowie deren Auen, Biotope der Küsten und Ästuare, Fels- und Gesteinsbiotope, Offenlandbiotope,
- Bergwiesen, Magerrasen, Heiden und artenreiches Grünland, naturnahe und kulturhistorisch wertvolle Wälder,
-
Lebensräume gefährdeter Tier- und Pflanzenarten sowie konkrete Projekte zum Schutz, zur Förderung und zur Wiederansiedlung von Tier- und Pflanzenarten,
- Durchführung von Bestandsaufnahmen zu Planungen und Projekten,
- Effizienzkontrollen,
- die Erarbeitung und Durchführung von speziellen Monitoringkonzepten sowie Projekt- und Schutzgebietsmanagements einschließlich der Maßnahmenplanungen,
- Erwerb von neuen Maschinen und Geräten,
- Erwerb von wertvollen Flächen für den Naturschutz sowie
- die Ausarbeitung und Aktualisierung von Plänen zum Schutz und zur Bewirtschaftung von Natura 2000-Gebieten und sonstigen Gebieten mit hohem Naturwert.
Antragsberechtigte
Abhängig vom konkreten Vorhaben:
- Gebietskörperschaften und Körperschaften des öffentlichen Rechts
- Träger der Naturparke, Stiftungen, Naturschutzverbände
- Landschaftspflegeeinrichtungen und Einrichtungen zur Schutzgebietsbetreuung
- Realverbände und Jagdgenossenschaften sowie
- land- und forstwirtschaftliche Unternehmen
Die Projekte müssen einen Beitrag zur Wiederherstellung, Erhaltung und Verbesserung der biologischen Vielfalt leisten. Zudem muss der Schwerpunkt der Förderung insbesondere auf der Sicherung der Natura 2000-Flächen, der Naturschutzgebiete sowie der Großschutzgebiete liegen.
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 17. Dezember 2013 über die Förderung der ländlichen Entwicklung durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1698/2005
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Vorhaben zur Erhaltung, Entwicklung und Wiederherstellung von Lebensräumen und Arten der ländlichen Landschaften im Land Niedersachsen und in der Freien Hansestadt Bremen (Förderrichtlinie "Erhalt und Entwicklung von Lebensräumen und Arten - EELA")