Dienstleistung
Erziehungsbeistand oder Betreuungshelfer beantragen
Herr Martin Albracht
Sonstiges: Nordenham (A-F)
Frau Susanne Benissan
Sonstiges: Nordenham (K-O)
Frau Antonietta Kern
Frau Katarzyna Rychlicka
Frau Kira Wöhst
Frau Patricia Kofmansky
Frau Juliane Herrmann
Herr Carsten Flemming
Frau Sonja Günther
Frau Claudia Wefer
Herr Christian Althaus
Herr Jonas Hotze
Frau Jantje Lede
Frau Kirsten Mertinkat
Ein Erziehungsbeistand oder ein Betreuungshelfer kann einem Kind oder einem Jugendlichen im Alltag, im Umgang mit seinen Eltern und bei sozialen Problemen helfen.
Mögliche Hilfen sind:
- Gespräche über Probleme, Ängste und Verhalten,
- Hilfe bei der Aufarbeitung von belastenden Erfahrungen,
- Unterstützung bei der Problemlösung mit der Familie, Freunden, Lehrkräften oder anderen Personen,
- Unterstützung bei Behördengängen.
- Bei älteren Jugendlichen gibt es noch weitere Hilfen: Unterstützung bei der Arbeits- und Wohnungssuche,
- Hilfe bei der Loslösung von den Eltern,
- Hilfe zur Verselbständigung.
Hinweis: Im Unterschied zur "sozialpädagogischen Familienhilfe" konzentriert ein Erziehungsbeistand seine Hilfe weitgehend auf das betreffende Kind oder den jungen Menschen. Er bezieht, wenn möglich, das soziale Umfeld mit ein.
Es handelt sich um eine Leistungsart der Hilfen zur Erziehung. Sie kann auch für junge Volljährige gelten.
Poggenburger Straße 15
26919 Brake (Unterweser)
Mo - Fr 08:30-12:00 Uhr
Mo - Do 14:00-15:30 Uhr
und nach Vereinbarung
04401 927-100
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04401 927-0
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26919 Brake
beistandschaft@wesermarsch.de
Häufig gestellte Fragen
Welche Gebühren fallen an?
Bei ambulanten Hilfen zur Erziehung entstehen für die antragstellende Person keine Kosten. Die Kosten übernimmt das Jugendamt.
Verfahrensablauf
- Nehmen Sie Kontakt zum zuständigen Jugendamt auf.
- In einem persönlichen Gespräch werden Ihnen mögliche Hilfen aufgezeigt. Dies kannkönnen zum Beispiel ein Erziehungsbeistand oder ein Betreuungshelfer für Ihr Kind sein.
- Wenn diese Hilfe in Frage kommt, dann stellen Sie einen Antrag auf Hilfen zur Erziehung.
- Alle Beteiligten (Sie, Ihr Kind. Erziehungsbeistand/Betreuungshelfer und das Jugendamt) treffen sich zu einem Hilfeplangespräch. Im Hilfeplan wird festgelegt, wie die Hilfe gestaltet werden soll und welche Ziele erreicht werden sollen.
Das Jugendamt beauftragt in der Regel einen freien Träger der Wohlfahrtspflege. Dort ist der Erziehungsbeistand oder der Betreuungshelfer angestellt.
Ansprechpunkt
An das örtliche Jugendamt
Voraussetzungen
- Sie sind die personensorgeberechtige Person für ein Kind (Eltern oder Vormund)
- Sie können nicht alle gewährleisten, dass es dem Kind gut geht
- Die Hilfe durch einen Erziehungsbeistand oder Betreuungshelfer ist geeignet und notwendig (das prüft das Jugendamt).
Schlagwörter
Trennung, Erziehungsbeistand, Probleme, Familienhilfe, Erziehungshilfe, Entwicklungsverzögerung, Beratung, Pädagogik, Verhaltensauffälligkeiten, Selbsthilfe, Jugendamt, Therapie, Hilfeplan, Streit, Erziehungsberatung
Bei ambulanten Hilfen zur Erziehung entstehen für die antragstellende Person keine Kosten. Die Kosten übernimmt das Jugendamt.
- Nehmen Sie Kontakt zum zuständigen Jugendamt auf.
- In einem persönlichen Gespräch werden Ihnen mögliche Hilfen aufgezeigt. Dies kannkönnen zum Beispiel ein Erziehungsbeistand oder ein Betreuungshelfer für Ihr Kind sein.
- Wenn diese Hilfe in Frage kommt, dann stellen Sie einen Antrag auf Hilfen zur Erziehung.
- Alle Beteiligten (Sie, Ihr Kind. Erziehungsbeistand/Betreuungshelfer und das Jugendamt) treffen sich zu einem Hilfeplangespräch. Im Hilfeplan wird festgelegt, wie die Hilfe gestaltet werden soll und welche Ziele erreicht werden sollen.
Das Jugendamt beauftragt in der Regel einen freien Träger der Wohlfahrtspflege. Dort ist der Erziehungsbeistand oder der Betreuungshelfer angestellt.
An das örtliche Jugendamt
- Sie sind die personensorgeberechtige Person für ein Kind (Eltern oder Vormund)
- Sie können nicht alle gewährleisten, dass es dem Kind gut geht
- Die Hilfe durch einen Erziehungsbeistand oder Betreuungshelfer ist geeignet und notwendig (das prüft das Jugendamt).