Dienstleistung
Fahrerlaubnis: Umschreibung - ausländische Fahrerlaubnis
Frau Melanie Busche
Herr Volker Schommartz
Frau Andrea Thienken
Frau Lena-Christin Jäger
Frau Brigitte Köhler
Herr Jürgen Langenberg
Frau Andrea Lüers
Frau Sandra Matzke
Frau Dominika Piel
Herr Ronald Plugge
Frau Regina Schäfe
Frau Andrea Spiekermann
Frau Gaby Stührenberg
Frau Astrid Wefer
Frau Hella Büsing
Frau Sabine Dierks
Herr Hans-Werner Keil
Frau Sylvia Jürgens
Herr Antoan Massara
Herr Leon Decker
Frau Kerstin Schermer
Herr Andreas Pruin
Herr Leon Weiß
Frau Birgit Decker
Herr Mattis Jan Fuhrken
Frau Monika Ripphoff
Frau Sevda Tavan
Frau Gesche Fangmann
Frau Mareike Schneider
Herr Rolf Kuhn
Frau Ria Meinardus
Frau Janina Bär-Zimmermann
Frau Sabine Gigerl
Inhaber einer gültigen ausländischen Fahrerlaubnis dürfen im Umfang ihrer Berechtigung im Inland für die Dauer von 6 Monaten Kraftfahrzeuge führen, wenn sie einen ordentlichen Wohnsitz in Deutschland haben. Wenn weiterhin ein Kraftfahrzeug in Deutschland geführt werden soll, ist eine Umschreibung der Fahrberechtigung in eine deutsche Fahrerlaubnis erforderlich.
EU- oder EWR-Fahrerlaubnisse harmonisierter Fahrerlaubnisklassen bedürfen grundsätzlich keiner Umschreibung, sofern es sich nicht um befristete Fahrerlaubnisse handelt.
Poggenburger Straße 15
26919 Brake (Unterweser)
Mo - Fr 08:30-12:00 Uhr
Mo - Do 14:00-15:30 Uhr
und nach Vereinbarung
04401 927-100
04401 927-0
Poggenburger Straße 15
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Mo. - Fr.: 08:30 - 12:00 Uhr
Mo. - Do. 14:00 - 15:30 Uhr
und nach Vereinbarung
04401 927-100
04401 927-214
Häufig gestellte Fragen
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Ansprechpunkt
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt, in dem/der Sie Ihren Wohnsitz haben.
erforderliche Unterlagen
- Antragsformular (wird in der Fahrerlaubnisbehörde erstellt)
- Lichtbildausweis (Personalausweis, Reisepass, Vertriebenenausweis)
- Meldebescheinigung vom für den Hauptwohnsitz zuständigen Einwohnermeldeamt
- ein Lichtbild (biometrisch), das den Bestimmungen der Passverordnung vom 19. Oktober 2007 (BGBl. I S. 2007, 2386) entspricht
- ausländischer Führerschein, ggf. mit amtlicher Übersetzung
- Nachweis, dass der ausländische Führerschein gültig ist
Alle weiteren Antragsunterlagen richten sich nach der umzustellenden Fahrerlaubnisklasse und nach dem Staat, welcher die Fahrerlaubnis erteilt hat. Genauere Auskünfte erteilt Ihre zuständige Fahrerlaubnisbehörde.
Anträge / Formulare
Merkblatt für Inhaber ausländischer Fahrerlaubnisse (Führerscheine) aus EU- und EWR-Staaten über Führerscheinbestimmungen in der Bundesrepublik Deutschland
FormularDokInfodienste
Merkblatt für Inhaber ausländischer Fahrerlaubnisse (Führerscheine) aus Staaten außerhalb der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums über Führerscheinbestimmungen in der Bundesrepublik Deutschland
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Schlagwörter
Ausland, ausländischer Führerschein, Fahrerlaubnis, Führerschein
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Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt, in dem/der Sie Ihren Wohnsitz haben.
- Antragsformular (wird in der Fahrerlaubnisbehörde erstellt)
- Lichtbildausweis (Personalausweis, Reisepass, Vertriebenenausweis)
- Meldebescheinigung vom für den Hauptwohnsitz zuständigen Einwohnermeldeamt
- ein Lichtbild (biometrisch), das den Bestimmungen der Passverordnung vom 19. Oktober 2007 (BGBl. I S. 2007, 2386) entspricht
- ausländischer Führerschein, ggf. mit amtlicher Übersetzung
- Nachweis, dass der ausländische Führerschein gültig ist
Alle weiteren Antragsunterlagen richten sich nach der umzustellenden Fahrerlaubnisklasse und nach dem Staat, welcher die Fahrerlaubnis erteilt hat. Genauere Auskünfte erteilt Ihre zuständige Fahrerlaubnisbehörde.
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