Dienstleistung
Familienfreizeiten: Förderung
Das Land fördert die Durchführung von Familienfreizeiten, in denen Ehe-, Familien- und Erziehungsfragen sowie Fragen der gesundheitlichen Vorsorge behandelt werden. Die Freizeiten werden von den der Landesarbeitsgemeinschaft angehörenden Familienverbänden und den Verbänden der Freien Wohlfahrtspflege in Niedersachsen organisiert.
Den Zuschuss zu den Teilnehmerbeiträgen erhalten Eltern oder Elternteile mit mindestens einem Kind, die ihren Wohnsitz in Niedersachsen haben. In Ausnahmefällen ist die Einbeziehung der Großeltern in die Förderung möglich.
Der Zuschuss beträgt je Teilnehmer/in und Tag bis zu 21,00 Euro für Erwachsene und Kinder ab 13 Jahren und bis zu 13,00 Euro für jüngere Kinder. Die Festlegung der Höhe des Zuschusses im Rahmen der Höchstbeträge erfolgt durch die Maßnahmenträger.
Die Familienfreizeiten dürfen nur in hierfür geeigneten Einrichtungen in der Bundesrepublik Deutschland durchgeführt werden.
Häufig gestellte Fragen
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Ansprechpunkt
Die Zuständigkeit liegt bei den Familienverbänden und den Verbänden der Freien Wohlfahrtspflege.
Liste der Familienverbände auf den Seiten des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
Arbeitsgemeinschaft der Familienverbände
Landesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege
erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage(n)
Es sind ggf. gesetzliche Regelungen zu beachten. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise (Besonderheiten)
Nähere Auskünfte über die Förderungsvoraussetzungen erhalten Sie beim Niedersächsischen Landesamt für Soziales, Jugend und Familie, sowie auf der entsprechenden Internetseite des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung.
Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie – Familienförderung
Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung - Familienfreizeiten
Schlagwörter
Behinderte, Familienerholung
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Die Zuständigkeit liegt bei den Familienverbänden und den Verbänden der Freien Wohlfahrtspflege.
Liste der Familienverbände auf den Seiten des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
Arbeitsgemeinschaft der Familienverbände
Landesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Es sind ggf. gesetzliche Regelungen zu beachten. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Nähere Auskünfte über die Förderungsvoraussetzungen erhalten Sie beim Niedersächsischen Landesamt für Soziales, Jugend und Familie, sowie auf der entsprechenden Internetseite des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung.
Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie – Familienförderung
Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung - Familienfreizeiten