Dienstleistung
Fischmehl, fischmehlhaltige Futtermittel, Blutprodukte oder Blutmehle, Di- und Tricalciumphosphate: Herstellung, Lagerung, Einsatz - Genehmigung
Herstellung, Lagerung und Einsatz von Fischmehl, fischmehlhaltigen Futtermitteln, Blutprodukten oder Blutmehlen, Di- und Tricalciumphosphaten sind genehmigungspflichtig.
Adresse
Röverskamp 5
26203 Wardenburg
Röverskamp 5
26203 Wardenburg
Postfach
Postfach 39 49
26029 Oldenburg (Oldenburg)
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26029 Oldenburg (Oldenburg)
Fax
0441 570 26-179
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Telefon
0441 570 26-0
0441 570 26-0
Häufig gestellte Fragen
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Antragstellung muss vor Aufnahme der Tätigkeit erfolgen.
Ansprechpunkt
Die Zuständigkeit liegt beim Niedersächsischen Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit.
erforderliche Unterlagen
Gewerbliche Hersteller:
Antrag zur Genehmigung der Herstellung
Landwirte:
Antrag auf Erteilung einer Genehmigung mit Bestätigung der Landwirtschaftskammer Niedersachsen
Formulare
Auf der Webseite des Niedersächsischen Landesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit finden Sie die Antragsformulare.
Antragsformulare auf der Webseite des Niedersächsischen Landesamtes für Verbraucherschutz (LAVES)
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Antragstellung muss vor Aufnahme der Tätigkeit erfolgen.
Ansprechpunkt
Die Zuständigkeit liegt beim Niedersächsischen Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit.
erforderliche Unterlagen
Gewerbliche Hersteller: Antrag zur Genehmigung der Herstellung
Landwirte: Antrag auf Erteilung einer Genehmigung mit Bestätigung der Landwirtschaftskammer Niedersachsen
Formulare
Auf der Webseite des Niedersächsischen Landesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit finden Sie die Antragsformulare.
Antragsformulare auf der Webseite des Niedersächsischen Landesamtes für Verbraucherschutz (LAVES)