Dienstleistung
Flurbereinigung Förderung
Die Neuordnung ländlichen Grundbesitzes und die Gestaltung des ländlichen Raumes durch Verfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz werden zur Verbesserung der Agrarstruktur und zur Lösung von Nutzungskonflikten zwischen Landwirtschaft und öffentlichen Interessen erforderlich.
Solche Konflikte können durch Großbauvorhaben wie Autobahnen, Bahntrassen oder durch gemeindliche Planungen wie Ortsumgehungen oder Gewerbesiedlungen entstehen. Aber auch Planungen des Natur- und Trinkwasserschutzes können größere Konflikte zur land- und forstwirtschaftlichen Nutzung auslösen.
Die zur Ausführung der Flurbereinigung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere für Maßnahmen zur
- Bodenordnung
- landwirtschaftlichen Infrastruktur
- Sicherung eines nachhaltig leistungsfähigen Naturhaushaltes
werden mit Zuwendungen gefördert.
Die Höhe der Förderung wird für jedes Verfahren einzeln festgesetzt.
Die Zuwendungsempfänger müssen eine Eigenleistung von mindestens 25 % erbringen (bei Verfahren mit besonderer ökologischer Zielsetzung 20 %), andere Vorteilsnehmer sollen sich angemessen finanziell beteiligen.
Theodor-Tantzen-Platz 8
26122 Oldenburg (Oldenburg)
0441 799-0
Häufig gestellte Fragen
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Ansprechpunkt
Die Zuständigkeit liegt bei den Ämtern für regionale Landesentwicklung.
Landentwicklung in Niedersachsen
Voraussetzungen
-
Für die Förderung ist eine
Registriernummer
(zentrale Betriebsnummer) erforderlich.
erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise (Besonderheiten)
Das Flurbereinigungsverfahren ist Teil des Flurbereinigungsprogramms des Landes Niedersachsen und ist eingeleitet.
Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes"
Anträge / Formulare
ZILE – Verwendungsnachweis Anlage
FormularDokLink
Einlagebogen für Vereine etc. zur Einberechnung der eigenen Arbeitsleistung
FormularDokLink
Förderantrag ZILE – investive Maßnahmen
FormularDokLink
ZILE - Verwendungsnachweis
FormularDokLink
Schlagwörter
Flurneuordnung, Bodenordnung
Es fallen keine Gebühren an.
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Die Zuständigkeit liegt bei den Ämtern für regionale Landesentwicklung.
Landentwicklung in Niedersachsen
- Für die Förderung ist eine Registriernummer (zentrale Betriebsnummer) erforderlich.
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Das Flurbereinigungsverfahren ist Teil des Flurbereinigungsprogramms des Landes Niedersachsen und ist eingeleitet.
Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes"
FormularDokLink
Einlagebogen für Vereine etc. zur Einberechnung der eigenen Arbeitsleistung
FormularDokLink
Förderantrag ZILE – investive Maßnahmen
FormularDokLink
ZILE - Verwendungsnachweis
FormularDokLink