Dienstleistung
Förderung junger Menschen in schwierigen Lebenslagen
Die Zielgruppe einer Förderung für schwer zu erreichende junge Menschen sind Jugendliche zwischen 15 und 25 Jahren, die von den Angeboten der Sozialleistungssysteme nicht oder zeitweise nicht erreicht werden. Diese jungen Menschen sind sozial benachteiligt oder individuell beeinträchtigt und deswegen nicht in der Lage, einen Arbeits-oder Ausbildungsplatz zu finden oder Sozialleistungen der Grundsicherung zu beantragen.
Im Rahmen der Förderung können Sie diese jungen Menschen in schwierigen Lebenslagen unterstützen, indem Sie ihnen eine zusätzliche Begleitmöglichkeit geben, Bildungsprozesse initiieren und Ihnen helfen, Leistungen der Grundsicherung kennenzulernen und zu beantragen.
Die individuellen Problemlagen der jungen Menschen und deren Ursachen sind sehr vielschichtig.
Beispiele können sein:
- fehlender Schulabschluss
- kein Arbeits-/Ausbildungsplatz
- Defizite hinsichtlich Sozialkompetenz, Motivation, Belastbarkeit und Schlüsselqualifikationen
- (drohende) Wohnungslosigkeit
- familiäre Konflikte
- schwierige biografische Verläufe (Aufwachsen in Pflegefamilie/Wohngruppe oder in Familien mit verfestigter Langzeitarbeitslosigkeit)
- finanzielle Probleme/Schulden
- gesundheitliche- oder Suchtprobleme
Um diese jungen Menschen erreichen zu können, müssen auch mögliche Unterstützungsleistungen individuell ausgerichtet sein, um beispielsweise:
die finanzielle Situation zu stabilisieren
- bei der Antragstellung für Sozialleistungen, wie zum Beispiel Arbeitslosengeld II, zu unterstützen
- bei der Wohnungssuche beziehungsweise Stabilisierung der Wohnsituation zu unterstützen
- bei Behördengängen zu begleiten
- an therapeutische Behandlungen heranzuführen
- beim Aufbau sozialer Netzwerke zu helfen
- die Entwicklung von Arbeits- und Sozialverhalten oder Lern- und Bildungsbereitschaft zu unterstützen
- auf das Nachholen von Schulabschlüssen sowie Arbeits- oder Ausbildungsplatzaufnahme vorzubereiten.
Grundsätzlich werden Angebote dieser Art vorrangig durch andere Sozialleistungsträger (zum Beispiel die Jugendhilfe) erbracht. Als zertifizierter Bildungsträger können Sie deswegen nur eine Förderung erhalten, soweit gleichartige Angebote dieser vorrangigen Sozialleistungsträger vor Ort nicht existieren und auch nicht vorrangig erbracht werden müssen.
Die Förderung kann durch das Jobcenter öffentlich ausgeschrieben werden oder als Projektförderung nach Zuwendungsrecht erfolgen. Bei einer Projektförderung muss es sich um ein zeitlich und inhaltlich begrenztes Projekt handeln, eine institutionelle Förderung ist nicht möglich.
Es besteht für Sie kein Rechtsanspruch auf die Förderung.
Die Zielgruppe einer Förderung für schwer zu erreichende junge Menschen sind Jugendliche zwischen 15 und 25 Jahren, die von den Angeboten der Sozialleistungssysteme nicht oder zeitweise nicht erreicht werden. Diese jungen Menschen sind sozial benachteiligt oder individuell beeinträchtigt und deswegen nicht in der Lage, einen Arbeits-oder Ausbildungsplatz zu finden oder Sozialleistungen der Grundsicherung zu beantragen.
Im Rahmen der Förderung können Sie diese jungen Menschen in schwierigen Lebenslagen unterstützen, indem Sie ihnen eine zusätzliche Begleitmöglichkeit geben, Bildungsprozesse initiieren und Ihnen helfen, Leistungen der Grundsicherung kennenzulernen und zu beantragen.
Die individuellen Problemlagen der jungen Menschen und deren Ursachen sind sehr vielschichtig.
Beispiele können sein:
- fehlender Schulabschluss
- kein Arbeits-/Ausbildungsplatz
- Defizite hinsichtlich Sozialkompetenz, Motivation, Belastbarkeit und Schlüsselqualifikationen
- (drohende) Wohnungslosigkeit
- familiäre Konflikte
- schwierige biografische Verläufe (Aufwachsen in Pflegefamilie/Wohngruppe oder in Familien mit verfestigter Langzeitarbeitslosigkeit)
- finanzielle Probleme/Schulden
- gesundheitliche- oder Suchtprobleme
Um diese jungen Menschen erreichen zu können, müssen auch mögliche Unterstützungsleistungen individuell ausgerichtet sein, um beispielsweise:
die finanzielle Situation zu stabilisieren
- bei der Antragstellung für Sozialleistungen, wie zum Beispiel Bürgergeld, zu unterstützen
- bei der Wohnungssuche beziehungsweise Stabilisierung der Wohnsituation zu unterstützen
- bei Behördengängen zu begleiten
- an therapeutische Behandlungen heranzuführen
- beim Aufbau sozialer Netzwerke zu helfen
- die Entwicklung von Arbeits- und Sozialverhalten oder Lern- und Bildungsbereitschaft zu unterstützen
- auf das Nachholen von Schulabschlüssen sowie Arbeits- oder Ausbildungsplatzaufnahme vorzubereiten.
Grundsätzlich werden Angebote dieser Art vorrangig durch andere Sozialleistungsträger (zum Beispiel die Jugendhilfe) erbracht. Als zertifizierter Bildungsträger können Sie deswegen nur eine Förderung erhalten, soweit gleichartige Angebote dieser vorrangigen Sozialleistungsträger vor Ort nicht existieren und auch nicht vorrangig erbracht werden müssen.
Die Förderung kann durch das Jobcenter öffentlich ausgeschrieben werden oder als Projektförderung nach Zuwendungsrecht erfolgen. Bei einer Projektförderung muss es sich um ein zeitlich und inhaltlich begrenztes Projekt handeln, eine institutionelle Förderung ist nicht möglich.
Es besteht für Sie kein Rechtsanspruch auf die Förderung.
Spezielle Hinweise für - Bundesland Niedersachsen
Die Zielgruppe einer Förderung für schwer zu erreichende junge Menschen sind Jugendliche zwischen 15 und 25 Jahren, die von den Angeboten der Sozialleistungssysteme nicht oder zeitweise nicht erreicht werden. Diese jungen Menschen sind sozial benachteiligt oder individuell beeinträchtigt und deswegen nicht in der Lage, einen Arbeits-oder Ausbildungsplatz zu finden oder Sozialleistungen der Grundsicherung zu beantragen.
Im Rahmen der Förderung können Sie diese jungen Menschen in schwierigen Lebenslagen unterstützen, indem Sie ihnen eine zusätzliche Begleitmöglichkeit geben, Bildungsprozesse initiieren und Ihnen helfen, Leistungen der Grundsicherung kennenzulernen und zu beantragen.
Die individuellen Problemlagen der jungen Menschen und deren Ursachen sind sehr vielschichtig.
Beispiele können sein:
- fehlender Schulabschluss
- kein Arbeits-/Ausbildungsplatz
- Defizite hinsichtlich Sozialkompetenz, Motivation, Belastbarkeit und Schlüsselqualifikationen
- (drohende) Wohnungslosigkeit
- familiäre Konflikte
- schwierige biografische Verläufe (Aufwachsen in Pflegefamilie/Wohngruppe oder in Familien mit verfestigter Langzeitarbeitslosigkeit)
- finanzielle Probleme/Schulden
- gesundheitliche- oder Suchtprobleme
Um diese jungen Menschen erreichen zu können, müssen auch mögliche Unterstützungsleistungen individuell ausgerichtet sein, um beispielsweise:
die finanzielle Situation zu stabilisieren
- bei der Antragstellung für Sozialleistungen, wie zum Beispiel Bürgergeld, zu unterstützen
- bei der Wohnungssuche beziehungsweise Stabilisierung der Wohnsituation zu unterstützen
- bei Behördengängen zu begleiten
- an therapeutische Behandlungen heranzuführen
- beim Aufbau sozialer Netzwerke zu helfen
- die Entwicklung von Arbeits- und Sozialverhalten oder Lern- und Bildungsbereitschaft zu unterstützen
- auf das Nachholen von Schulabschlüssen sowie Arbeits- oder Ausbildungsplatzaufnahme vorzubereiten.
Grundsätzlich werden Angebote dieser Art vorrangig durch andere Sozialleistungsträger (zum Beispiel die Jugendhilfe) erbracht. Als zertifizierter Bildungsträger können Sie deswegen nur eine Förderung erhalten, soweit gleichartige Angebote dieser vorrangigen Sozialleistungsträger vor Ort nicht existieren und auch nicht vorrangig erbracht werden müssen.
Die Förderung kann durch das Jobcenter öffentlich ausgeschrieben werden oder als Projektförderung nach Zuwendungsrecht erfolgen. Bei einer Projektförderung muss es sich um ein zeitlich und inhaltlich begrenztes Projekt handeln, eine institutionelle Förderung ist nicht möglich.
Es besteht für Sie kein Rechtsanspruch auf die Förderung.
Poggenburger Straße 15
26919 Brake (Unterweser)
Mo - Fr 08:30-12:00 Uhr
Mo - Do 14:00-15:30 Uhr
und nach Vereinbarung
04401 927-100
04401 927-0
Häufig gestellte Fragen
Welche Gebühren fallen an?
Bei der Projektförderung sind Sie als Projektträger dazu verpflichtet, Eigenmittel in das Projekt einzubringen.
Für die Teilnehmenden fallen keine Kosten an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Bei Ausschreibungen müssen Sie die Angebotsfrist beachten.
Bearbeitungsdauer
- Beschaffungsverfahren: Hier können Sie die Fristen in der Ausschreibung ersehen. Der Zuschlag erfolgt etwa 2 Monate nach Ende der Angebotsfrist.
- Projektförderung: Sollten Sie Interesse an der Förderung eines konkreten Projekts haben, setzen Sie sich mit Ihrem örtlichen Jobcenter in Verbindung. Dort kann man Ihnen auch sagen, welche Vorlaufzeit Sie einplanen sollten.
Verfahrensablauf
Es gibt zwei Wege, um Mittel aus der Förderung für schwer zu erreichende junge Menschen zu erhalten.
-
Beschaffungsverfahren (öffentlicher Auftrag)
- Gehen Sie auf die Webseite des Bundesverwaltungsamtes oder auf die e-Vergabe-Plattform des Beschaffungsamtes des Bundesministeriums.
- Nutzen Sie die Suche auf den Seiten, um passende Ausschreibungen zu finden.
- Erstellen Sie ein Angebot auf Grundlage der Rahmenbedingungen, die die Ausschreibungsunterlagen vorgeben.
- Alle weiteren Schritte erfahren Sie von Ihrer Ansprechperson im Bewerbungsprozess.
-
Projektförderung
- Entwickeln Sie ein Konzept für Ihr Projekt. Legen Sie hier auch dar, in welcher Höhe Eigenmittel und gegebenenfalls kommunale Landesmittel in die Finanzierung einfließen.
- Erkundigen Sie sich beim zuständigen Jobcenter, wie Sie eine Projektförderung beantragen können.
- Stellen Sie dann einen Antrag auf finanzielle Zuwendung.
- Alle weiteren Schritte erfahren Sie von Ihrer Ansprechperson im zuständigen Jobcenter.
Ansprechpunkt
Die für Sie zuständige Dienststelle der Bundesagentur für Arbeit finden Sie über den Dienststellenfinder.
Zuständige Stelle
Die für Sie zuständige Dienststelle der Bundesagentur für Arbeit finden Sie über den Dienststellenfinder.
Voraussetzungen
Damit Sie als Träger Leistungen zur Förderung schwer erreichbarer junger Menschen erbringen dürfen, müssen Sie nach der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung (AZAV) zertifiziert sein.
Damit Jugendliche die Unterstützungsleistung in Anspruch nehmen können, müssen sie:
- zwischen 15 und unter 25 Jahre alt sein, und
- mit hinreichender Wahrscheinlichkeit einen Anspruch auf Arbeitslosengeld II haben, und
-
sie müssen grundsätzlich das Ziel haben,
- eine Ausbildung oder berufliche Qualifikation zu beginnen und abzuschließen oder
- einen Arbeitsplatz zu finden oder
- Sozialleistungen zu beantragen oder anzunehmen.
erforderliche Unterlagen
variiert bei Vergabemaßnahme und Projektförderung
Formulare
Formulare vorhanden: Nein
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: keine Aussage möglich
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Online-Dienste vorhanden: Nein
Rechtsbehelf
- Widerspruch
- verwaltungsgerichtliche Klage
Weiterführende Informationen
Verfahrensregelungen zu Paragraf 16h Sozialgesetzbuch II auf der Internetseite der Agentur für Arbeit
Ausschreibungsverfahren für Arbeitsmarktdienstleistungen auf der Seite des Bundesverwaltungsamtes
e-Vergabe-Plattform vom Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern
Weiterführende Informationen zu Arbeitsmarktdienstleistungen auf der Seite des Bundesagentur für Arbeit
Schlagwörter
Stellenangebote, Jobsuche, Sozialhilfe, Jugendliche, Wohnungssuche, Ausbildungsplatzsuche, arbeitslos, Jugendberufsagenturen, Jobcenter, Übergang Schule – Beruf, Grundsicherung, Arbeitslosenhilfe, ALG II, Hartz IV, Förderung, NEETs, Jugendhilfe, Jugendsozialarbeit
Bei der Projektförderung sind Sie als Projektträger dazu verpflichtet, Eigenmittel in das Projekt einzubringen.
Für die Teilnehmenden fallen keine Kosten an.
Bei Ausschreibungen müssen Sie die Angebotsfrist beachten.
- Beschaffungsverfahren: Hier können Sie die Fristen in der Ausschreibung ersehen. Der Zuschlag erfolgt etwa 2 Monate nach Ende der Angebotsfrist.
- Projektförderung: Sollten Sie Interesse an der Förderung eines konkreten Projekts haben, setzen Sie sich mit Ihrem örtlichen Jobcenter in Verbindung. Dort kann man Ihnen auch sagen, welche Vorlaufzeit Sie einplanen sollten.
Es gibt zwei Wege, um Mittel aus der Förderung für schwer zu erreichende junge Menschen zu erhalten.
-
Beschaffungsverfahren (öffentlicher Auftrag)
- Gehen Sie auf die Webseite des Bundesverwaltungsamtes oder auf die e-Vergabe-Plattform des Beschaffungsamtes des Bundesministeriums.
- Nutzen Sie die Suche auf den Seiten, um passende Ausschreibungen zu finden.
- Erstellen Sie ein Angebot auf Grundlage der Rahmenbedingungen, die die Ausschreibungsunterlagen vorgeben.
- Alle weiteren Schritte erfahren Sie von Ihrer Ansprechperson im Bewerbungsprozess.
-
Projektförderung
- Entwickeln Sie ein Konzept für Ihr Projekt. Legen Sie hier auch dar, in welcher Höhe Eigenmittel und gegebenenfalls kommunale Landesmittel in die Finanzierung einfließen.
- Erkundigen Sie sich beim zuständigen Jobcenter, wie Sie eine Projektförderung beantragen können.
- Stellen Sie dann einen Antrag auf finanzielle Zuwendung.
- Alle weiteren Schritte erfahren Sie von Ihrer Ansprechperson im zuständigen Jobcenter.
Die für Sie zuständige Dienststelle der Bundesagentur für Arbeit finden Sie über den Dienststellenfinder.
Die für Sie zuständige Dienststelle der Bundesagentur für Arbeit finden Sie über den Dienststellenfinder.
Damit Sie als Träger Leistungen zur Förderung schwer erreichbarer junger Menschen erbringen dürfen, müssen Sie nach der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung (AZAV) zertifiziert sein.
Damit Jugendliche die Unterstützungsleistung in Anspruch nehmen können, müssen sie:
- zwischen 15 und unter 25 Jahre alt sein, und
- mit hinreichender Wahrscheinlichkeit einen Anspruch auf Arbeitslosengeld II haben, und
-
sie müssen grundsätzlich das Ziel haben,
- eine Ausbildung oder berufliche Qualifikation zu beginnen und abzuschließen oder
- einen Arbeitsplatz zu finden oder
- Sozialleistungen zu beantragen oder anzunehmen.
variiert bei Vergabemaßnahme und Projektförderung
Formulare vorhanden: Nein
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: keine Aussage möglich
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Online-Dienste vorhanden: Nein
- Widerspruch
- verwaltungsgerichtliche Klage
Verfahrensregelungen zu Paragraf 16h Sozialgesetzbuch II auf der Internetseite der Agentur für Arbeit
Ausschreibungsverfahren für Arbeitsmarktdienstleistungen auf der Seite des Bundesverwaltungsamtes
e-Vergabe-Plattform vom Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern
Weiterführende Informationen zu Arbeitsmarktdienstleistungen auf der Seite des Bundesagentur für Arbeit