Dienstleistung
Förderung von Familien mit Mehrlingskindern (ab Drillingen)
Die Geburt von Mehrlingen stellt Familien vor besondere Herausforderungen: Die Versorgung und Beaufsichtigung von Säuglingen und Kleinkindern ist für die betroffenen Familien zumeist ohne Unterstützung kaum zu bewältigen. So können auch zusätzliche Mittel den Eltern in dieser besonderen Lebensphase helfen, den Alltag zu bewältigen und die Kinder zu fördern. So können sie kleine Anschaffungen tätigen oder in der Zeit nach der Geburt ggf. zur kurzfristigen Entlastung Helferinnen und Helfer engagieren.
Das Land Niedersachsen fördert daher Familien mit Mehrlingen (ab Drillingen), die zum Zeitpunkt der Geburt bzw. zum Zeitpunkt der Einschulung der Mehrlinge ihren Hauptwohnsitz in Niedersachsen haben und mit den Mehrlingen in einem Haushalt leben, mit einer finanziellen Unterstützung je Kind zur Geburt und zur Einschulung in Höhe von jeweils 250,00 € sowie durch die Übernahme der Ehrenpatenschaft durch die Niedersächsische Ministerin für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung.
Postfach 10 08 44
31108 Hildesheim
Domhof 1
31134 Hildesheim
Grundsätzlich:
Montag bis Freitag 9:00 - 12:00 Uhr oder nach Vereinbarung
05121 304-611
05121 304-0
Häufig gestellte Fragen
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Der Antrag ist innerhalb der ersten 12 Monate nach der Geburt bzw. nach der Einschulung zu stellen.
Ansprechpunkt
Die Zuständigkeit liegt beim Niedersächsischen Landesamt für Soziales, Jugend und Familie.
erforderliche Unterlagen
-
Geburtsurkunde
n der Kinder
- Nachweis über den Hauptwohnsitz der antragstellenden Person und der Kinder
- Nachweis des Personensorgerechts bei anderen als den leiblichen Eltern
-
Nachweis der
Einschulung
Hinweise (Besonderheiten)
Ausführliche Informationen für Familien finden sie unter
http://www.familien-mit-zukunft.de/
Schlagwörter
Vierlinge, Drillinge, Ehrenpatenschaft, Mehrlinge
Es fallen keine Gebühren an.
Der Antrag ist innerhalb der ersten 12 Monate nach der Geburt bzw. nach der Einschulung zu stellen.
Die Zuständigkeit liegt beim Niedersächsischen Landesamt für Soziales, Jugend und Familie.
- Geburtsurkunde n der Kinder
- Nachweis über den Hauptwohnsitz der antragstellenden Person und der Kinder
- Nachweis des Personensorgerechts bei anderen als den leiblichen Eltern
- Nachweis der Einschulung
Ausführliche Informationen für Familien finden sie unter
http://www.familien-mit-zukunft.de/