Dienstleistung
Führerschein: Ausstellung - Fahrgastbeförderung
Frau Melanie Busche
Frau Andrea Thienken
Frau Lena-Christin Jäger
Frau Brigitte Köhler
Herr Jürgen Langenberg
Frau Andrea Lüers
Frau Sandra Matzke
Frau Dominika Piel
Herr Ronald Plugge
Frau Regina Schäfe
Frau Andrea Spiekermann
Frau Gaby Stührenberg
Frau Astrid Wefer
Frau Hella Büsing
Frau Sabine Dierks
Herr Hans-Werner Keil
Frau Sylvia Jürgens
Herr Antoan Massara
Herr Leon Decker
Frau Kerstin Schermer
Herr Andreas Pruin
Herr Leon Weiß
Frau Birgit Decker
Herr Mattis Jan Fuhrken
Frau Monika Ripphoff
Frau Sevda Tavan
Frau Gesche Fangmann
Frau Mareike Schneider
Herr Rolf Kuhn
Frau Ria Meinardus
Frau Janina Bär-Zimmermann
Frau Sabine Gigerl
Wer Fahrgäste im Taxi, Mietwagen, Krankenwagen oder PKW im Linienverkehr, zu gewerbsmäßigen Ausflugsfahrten oder zu Ferienzielen befördern will, benötigt neben der allgemeinen Fahrerlaubnis eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung.
(Siehe auch:
Personenverkehr: genehmigen - Beförderung
)
Voraussetzung
- Ablegen der dafür notwendigen Prüfungen
Spezielle Hinweise für - Landkreis Wesermarsch, Einheitsgemeinde Brake (Unterweser)
Hinweis:
Der o. a. Link wird neu unter der Bezeichnung
>> Einstweilige Erlaubnis im Straßenpersonenverkehr: Erteilung
gefunden.
Poggenburger Straße 15
26919 Brake (Unterweser)
Mo - Fr 08:30-12:00 Uhr
Mo - Do 14:00-15:30 Uhr
und nach Vereinbarung
04401 927-100
04401 927-0
Poggenburger Straße 15
26919 Brake (Unterweser)
Mo. - Fr.: 08:30 - 12:00 Uhr
Mo. - Do. 14:00 - 15:30 Uhr
und nach Vereinbarung
04401 927-100
04401 927-214
Häufig gestellte Fragen
Welche Gebühren fallen an?
Ausstellung des Behördenführungszeugnisses
Abgabe:
EUR 13,00
Verlängerung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung
Abgabe:
EUR 38,00
Ersterteilung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung
Gebühr:
EUR 42,60
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Ansprechpunkt
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreise und der kreisfreien Stadt, in dem/der den Hauptwohnsitz ist.
erforderliche Unterlagen
- Lichtbildausweis (Personalausweis, Reisepass)
- Nachweis des Besitzes einer EU/EWR Fahrerlaubnis (für Taxi Klasse B innerhalb der letzten 5 Jahre mindestens 2 Jahre und für Krankenkraftwagen Klasse B innerhalb der letzten 5 Jahre mindestens 1 Jahr)
-
Meldebescheinigung
vom für den Hauptwohnsitz zuständigen Einwohnermeldeamt, falls kein Personalausweis vorgelegt werden kann
- Ein Lichtbild, das den Bestimmungen der Passverordnung vom 19.10.2007, die zuletzt durch Artikel 2 der Verordnung vom 20.08.2021 geändert worden ist, entspricht
- Gutachten eines Augenarztes
- Gutachten über die körperliche und geistige Eignung
- Nachweis der Erfüllung der besonderen Anforderungen (Anlage 5 Nr. 2.2 FeV)
- Nachweis der 1. Hilfe (nur für Krankenkraftwagen)
-
Führungszeugnis
mit Angabe des Verwendungszwecks "Erteilung der Fahrerlaubnis zur Personenbeförderung". Dieses ist bei der für den Hauptwohnsitz zuständigen Gemeinde, Samtgemeinde und Stadt zu beantragen
.
Spezielle Hinweise für - Landkreis Wesermarsch, Einheitsgemeinde Brake (Unterweser)
Hinweis zur Abgabe des Führungszeugnisses:
Bei der Abgabe an Behörden ist das
erweiterte
Führungszeugnis vorzulegen.
Formulare
Der Antrag muss persönlich gestellt werden.
Schlagwörter
Taxischein, Fahrerlaubnis für Krankenwagen, Fahrerlaubnis für Mietwagen, Ortskenntnisprüfung, Fahrerlaubnis für Taxi, Führerschein, Fahrerlaubnis für Linienbus, QSKommune
Abgabe: EUR 13,00
Abgabe: EUR 38,00
Gebühr: EUR 42,60
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreise und der kreisfreien Stadt, in dem/der den Hauptwohnsitz ist.
- Lichtbildausweis (Personalausweis, Reisepass)
- Nachweis des Besitzes einer EU/EWR Fahrerlaubnis (für Taxi Klasse B innerhalb der letzten 5 Jahre mindestens 2 Jahre und für Krankenkraftwagen Klasse B innerhalb der letzten 5 Jahre mindestens 1 Jahr)
- Meldebescheinigung vom für den Hauptwohnsitz zuständigen Einwohnermeldeamt, falls kein Personalausweis vorgelegt werden kann
- Ein Lichtbild, das den Bestimmungen der Passverordnung vom 19.10.2007, die zuletzt durch Artikel 2 der Verordnung vom 20.08.2021 geändert worden ist, entspricht
- Gutachten eines Augenarztes
- Gutachten über die körperliche und geistige Eignung
- Nachweis der Erfüllung der besonderen Anforderungen (Anlage 5 Nr. 2.2 FeV)
- Nachweis der 1. Hilfe (nur für Krankenkraftwagen)
- Führungszeugnis mit Angabe des Verwendungszwecks "Erteilung der Fahrerlaubnis zur Personenbeförderung". Dieses ist bei der für den Hauptwohnsitz zuständigen Gemeinde, Samtgemeinde und Stadt zu beantragen .
Hinweis zur Abgabe des Führungszeugnisses:
Bei der Abgabe an Behörden ist das erweiterte Führungszeugnis vorzulegen.
Der Antrag muss persönlich gestellt werden.