Dienstleistung
Fundmeldung von archäologischen Überresten
Der Fund von archäologisch bedeutsamen Gegenständen ist anzeigepflichtig. So könnten immer mal wieder antike Münzen, Keramikscherben, Feuersteinabschläge, historische Metallreste u.ä. in der Erde oder im Wasser gefunden werden.
Häufig gestellte Fragen
Welche Fristen muss ich beachten?
Anzeigefrist:
4 Tage
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Verfahrensablauf
Der Fund ist an das Niedersächsische Landesamt für Denkmalpflege oder an die untere Denkmalschutzbehörde des Fundortes oder die Gemeinde zu richten.
Ansprechpunkt
An das Niedersächsische Landesamt für Denkmalpflege oder an die untere Denkmalschutzbehörde des Fundortes oder die Gemeinde.
Voraussetzungen
Die/Der Antragsteller/in muss Gewähr dafür bieten, dass er oder sie Funde ordnungsgemäß meldet und mit ihnen ordnungsgemäß umgeht. Dafür ist eine theoretische Schulung beim Landesamt für Denkmalpflege und eine praktische Übung erforderlich.
erforderliche Unterlagen
Soweit weitere Unterlagen erforderlich sind, stimmen Sie dies direkt mit der unteren Denkmalbehörde ab.
Rechtsgrundlage(n)
§ 14 Niedersächsisches Denkmalschutzgesetz (NDSchG)
Niedersächsisches Vorschrifteninformationssystem
Formulare
Formulare vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Es fallen keine Gebühren an.
Der Fund ist an das Niedersächsische Landesamt für Denkmalpflege oder an die untere Denkmalschutzbehörde des Fundortes oder die Gemeinde zu richten.
An das Niedersächsische Landesamt für Denkmalpflege oder an die untere Denkmalschutzbehörde des Fundortes oder die Gemeinde.
Die/Der Antragsteller/in muss Gewähr dafür bieten, dass er oder sie Funde ordnungsgemäß meldet und mit ihnen ordnungsgemäß umgeht. Dafür ist eine theoretische Schulung beim Landesamt für Denkmalpflege und eine praktische Übung erforderlich.
Soweit weitere Unterlagen erforderlich sind, stimmen Sie dies direkt mit der unteren Denkmalbehörde ab.
§ 14 Niedersächsisches Denkmalschutzgesetz (NDSchG)
Niedersächsisches Vorschrifteninformationssystem
Formulare vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Nein