Dienstleistung
Futtermittelrecht - Amtliche Bescheinigung
Für den grenzüberschreitenden Handel mit Futtermitteln können, je nach Exportland, unterschiedliche Bescheinigungen notwendig sein (z.B. Free-Sale- Zertifikat, Export-Zertifikat, Amtliche Bescheinigung zur Zulassung, Registrierung).
Adresse
Röverskamp 5
26203 Wardenburg
Röverskamp 5
26203 Wardenburg
Postfach
Postfach 39 49
26029 Oldenburg (Oldenburg)
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26029 Oldenburg (Oldenburg)
Fax
0441 570 26-179
0441 570 26-179
Telefon
0441 570 26-0
0441 570 26-0
Häufig gestellte Fragen
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Antragstellung muss vor dem geplanten Export des Produktes erfolgen.
Ansprechpunkt
Wenden Sie sich an das Niedersächsische Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit.
erforderliche Unterlagen
- Angaben zum Produkt mit Deklaration
- Untersuchungszeugnis
- Angaben zu Herstellungsdatum und Menge
- Angaben zum Exportland und Exportdatum
Rechtsgrundlage(n)
- jeweilige Importbestimmungen der Empfängerstaaten (derzeit 203)
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Antragstellung muss vor dem geplanten Export des Produktes erfolgen.
Ansprechpunkt
Wenden Sie sich an das Niedersächsische Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit.
erforderliche Unterlagen
- Angaben zum Produkt mit Deklaration
- Untersuchungszeugnis
- Angaben zu Herstellungsdatum und Menge
- Angaben zum Exportland und Exportdatum
Rechtsgrundlage(n)
- jeweilige Importbestimmungen der Empfängerstaaten (derzeit 203)