Zusätzlich zur EU-Zulassung / Registrierung ist für den Betrieb eines Futtermittelunternehmens eine Zulassung / Registrierung nach Nationalen Regelungen bzw. Verordnungen notwendig:

  • Erteilung einer Genehmigung nach der Futtermittelverordnung (FuttMV)
  • Zulassung nach § 29 i.V.m. § 28 FuttMV (Dekontaminationsbetriebe; Trocknungsbetriebe; Drittlandvertreter)
  • Registrierung nach § 31i.V.m § 30 FuttMV (Drittlandvertreter)

Änderungen müssen der zuständigen Stelle mitgeteilt werden.


Adresse
Röverskamp 5
26203 Wardenburg
Postfach
Postfach 39 49
26029 Oldenburg (Oldenburg)

Fax
0441 570 26-179
Telefon
0441 570 26-0

Häufig gestellte Fragen

Die Antragstellung muss vor Aufnahme der Tätigkeit erfolgen.


Wenden Sie sich an das Niedersächsische Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit.


  • Schriftlicher Antrag mit Angaben zu Tätigkeiten
  • Drittlandvertreter-Erklärung gemäß § 29 FuttMV / § 31 FuttMV