In Niedersachsen wird kein Gehörlosengeld gezahlt. In wenigen Bundesländern wird Ihnen als Gehörloser auf Antrag ein Gehörlosengeld zum Ausgleich von Mehraufwendungen gewährt, wenn ihr Wohnsitz in einem dieser Bundesländer liegt.


Häufig gestellte Fragen

Die Zuständigkeit entfällt.


Es werden keine Unterlagen benötigt.


Es gibt keine gesetzliche Regelung.