Dienstleistung
Genehmigung für Ausnahmen von der Straßenverkehrs-Ordnung: Erteilung
Herr Rolf Kuhn
Frau Ria Meinardus
Frau Ines Mannagottera
Frau Brigitte Köhler
Herr Jürgen Langenberg
Frau Andrea Lüers
Frau Sandra Matzke
Frau Dominika Piel
Herr Ronald Plugge
Frau Regina Schäfe
Frau Andrea Spiekermann
Frau Gaby Stührenberg
Frau Astrid Wefer
Frau Hella Büsing
Frau Sabine Dierks
Herr Hans-Werner Keil
Frau Sylvia Jürgens
Herr Antoan Massara
Herr Leon Decker
Frau Kerstin Schermer
Herr Andreas Pruin
Herr Leon Weiß
Frau Birgit Decker
Herr Mattis Jan Fuhrken
Frau Monika Ripphoff
Frau Sevda Tavan
Frau Gesche Fangmann
Frau Mareike Schneider
Frau Melanie Busche
Frau Janina Bär-Zimmermann
Frau Sabine Gigerl
Wenn eine Geschäftsausübung im Einzelfall Gebote oder Verbote der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) entgegenstehen, kann eine Ausnahmegenehmigung beantragt werden. Dies betrifft z.B. Ausnahmen
- von den Vorschriften über die Straßenbenutzung,
- vom Verbot, eine Autobahn oder eine Kraftfahrtstraße zu betreten oder mit dort nicht zugelassenen Fahrzeugen zu benutzen,
- von den Regelungen zum Halten und Parken,
- von den Vorschriften über Abmessungen von Fahrzeug und Ladung,
- von den Vorschriften über das Anlegen von Sicherheitsgurten und das Tragen von Schutzhelmen,
- vom Sonn- und Feiertag stagsfahrverbot,
- vom Verbot, Hindernisse auf die Straße zu bringen,
- von den Verboten, Lautsprecher zu betreiben, Waren oder Leistungen auf der Straße anzubieten,
- vom Verbot der Werbung und Propaganda in Verbindung mit Verkehrszeichen,
- von den Verboten oder Beschränkungen, die durch Vorschriftzeichen oder Richtzeichen erlassen sind sowie
- vom Nacht- beziehungsweise Sonn- und Feiertagsparkverbot für Kfz über 7,5 t und Anhänger über 2 t in Wohngebieten.
Poggenburger Straße 15
26919 Brake (Unterweser)
Mo - Fr 08:30-12:00 Uhr
Mo - Do 14:00-15:30 Uhr
und nach Vereinbarung
04401 927-100
04401 927-0
Poggenburger Straße 15
26919 Brake (Unterweser)
Mo - Fr 08:30-12:00 Uhr
Mo - Do 14:00-15:30 Uhr
und nach Vereinbarung
04401 927-100
04401 927-100
04401 927-330
Häufig gestellte Fragen
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) besteht der Gebührenrahmen je Ausnahmetatbestand und Fahrzeug / Person.
Gebühr:
EUR 10,19 - 767,00
Welche Fristen muss ich beachten?
Anträge sind im Regelfall nicht fristgebunden, sollten jedoch möglichst frühzeitig gestellt werden.
Für Großraum- und Schwertransporte gelten Sondervorschriften.
Ansprechpunkt
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt.
erforderliche Unterlagen
Es werden Unterlagen benötigt. Wenden SIe sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise (Besonderheiten)
Ausnahmegenehmigungen werden nur bei dringendem Erfordernis unter gebührender Berücksichtigung insbesondere der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs erteilt.
Schlagwörter
Verkehrsverbot, Großraumtransport
Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Gebühr: EUR 10,19 - 767,00
Anträge sind im Regelfall nicht fristgebunden, sollten jedoch möglichst frühzeitig gestellt werden.
Für Großraum- und Schwertransporte gelten Sondervorschriften.
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt.
Es werden Unterlagen benötigt. Wenden SIe sich bitte an die zuständige Stelle.
Ausnahmegenehmigungen werden nur bei dringendem Erfordernis unter gebührender Berücksichtigung insbesondere der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs erteilt.