Dienstleistung
Genehmigung zur Einfuhr von Wirbeltieren aus Drittländern zu Versuchszwecken: Erteilung
Antrag zur Einfuhr von Wirbeltieren aus Drittländern zu Versuchszwecken nach §11 a TierSchG
Zum Formular
Wer Wirbeltiere zur Verwendung als Versuchstiere oder zu den in §§ 6 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4, 10 Abs. 1 oder 10a Tierschutzgesetz (TierSchG) genannten Zwecken aus Drittländern einführen will, bedarf der Genehmigung der zuständigen Stelle.
Tierschutzgesetz (TierSchG)
Adresse
Röverskamp 5
26203 Wardenburg
Röverskamp 5
26203 Wardenburg
Postfach
Postfach 39 49
26029 Oldenburg (Oldenburg)
Postfach 39 49
26029 Oldenburg (Oldenburg)
Fax
0441 570 26-179
0441 570 26-179
Telefon
0441 570 26-0
0441 570 26-0
Häufig gestellte Fragen
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt beim Niedersächsischen Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Gebühren fallen an?
Gebühr:
EUR 25,00 - 100,00
Welche Fristen muss ich beachten?
Es sind keine Fristen zu beachten.
Schlagwörter
Tierversuche
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt beim Niedersächsischen Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Gebühren fallen an?
Gebühr:
EUR 25,00 - 100,00
Welche Fristen muss ich beachten?
Es sind keine Fristen zu beachten.
Schlagwörter
Tierversuche