Eintragung in die Gesellschaftsliste der Beratenden Ingenieure (Kapital- und Partnerschaftsgesellschaften)

Zum Formular

Das Führen der Berufsbezeichnung „Beratender Ingenieur“ im Namen der Gesellschaft ist in Niederachsen geschützt. Wenn die Gesellschaft in Niedersachsen einen Sitz hat und im Namen einer Kapitalgesellschaft die Berufsbezeichnung „Beratender Ingenieur“ geführt werden soll, so hat sich die Gesellschaft in die Gesellschaftsliste der Beratenden Ingenieure eintragen zu lassen.


Adresse
Hohenzollernstraße 52
30161 Hannover

Fax
0049-511 39789-34
Telefon
0049-511 39789-0

Häufig gestellte Fragen

Maximal drei Monate nach Vorliegen der vollständigen Unterlagen


300 € einmalige Eintragungsgebühr

Folgende Bezahlverfahren sind online möglich:

  • Kreditkarte
  • paydirekt
  • giropay
  • SEPA-Lastschrift (ohne Sperrlistenprüfung)
  • PayPal 

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.


  • Laden Sie das Formular online herunter und drucken Sie es aus.
  • Füllen Sie den Vordruck aus und fügen Sie die nötigen Nachweise hinzu.
  • Reichen Sie die Antragsunterlagen bei der Ingenieurkammer Niedersachsen ein
  • Die Gesellschaft wird entweder in die Gesellschaftsliste eingetragen oder es erfolgt eine Ablehnung des Antrages

Die Zuständigkeit liegt bei der Ingenieurkammer Niedersachsen.

Dieses Verfahren kann auch über einen "Einheitlichen Ansprechpartner" abgewickelt werden. Bei dem "Einheitlichen Ansprechpartner" handelt es sich um ein besonderes Serviceangebot der Kommunen und des Landes für Dienstleistungserbringer.


Finden Sie hier Ihren Einheitlichen Ansprechpartner

  • Berufshaftpflichtversicherung
  • Zweck der Gesellschaff: die ausschließlich unabhängige und eigenverantwortliche Ausübung der Berufsaufgabe von Ingenieuren
  • Kapitalanteile dürfen nicht für Rechnung Dritter gehalten werden
  • Beratende Ingenieure haben mindestens die Hälfte des Kapitals und der Stimmanteile auf ihren Namen lautend inne und weitere Anteile werden nur von natürlichen Personen gehalten, die Angehörige eines freien Berufes sind
  • Mindestens die Hälfte der zur Geschäftsführung befugten Personen sind Beratende Ingenieure
  • Stimmrechte dürfen nicht für Dritte ausgeübt werden
  • die Übertragung von Kapital und Geschäftsanteilen ist an die Zustimmung der Gesellschaft gebunden
  • die für den Beruf des Beratenden Ingenieurs erforderliche Zuverlässigkeit der zur Geschäftsführung befugten Personen

  • Kopie des Gesellschaftsvertrages
  • Liste der Gesellschafter
  • Nachweis Berufshaftpflichtversicherung
  • Nachweis Anmeldung zum Handels- oder Partnerschaftsregister

  • Formulare: Eintragung in Gesellschaftsliste
  • OnlineVerfahren möglich: zukünftig ja
  • Schriftform erforderlich: nein
  • Persönliches Erscheinen nötig: nein

Verwaltungsgerichtliche Klage


Die Gesellschaft hat Änderungen der Eintragung im Handelsregister oder Partnerschaftsregister, Änderungen im Gesellschafterbestand sowie Änderungen des Umfangs der Beteiligung einer Gesellschafterin oder eines Gesellschafters an der Gesellschaft der Ingenieurkammer unverzüglich anzuzeigen.


Weiterführende Informationen

Ingenieure, Ingenieur, Ingenieurinnen, Ingenieurkammer, Kapitalgesellschaften, Beratender Ingenieur