Dienstleistung
Grundstückswertermittlung: Auskünfte zum Grundstücksmarkt (Immobilienmarkt), Wertermittlungsdaten, Verkehrswertgutachten
Vorrangige Aufgabe der amtlichen Gutachterausschüsse für Grundstückswerte ist es, durch Grundstückswertermittlungen sowie durch Marktbeobachtungen bzw. -analysen zur Transparenz des Grundstücksmarktes beizutragen. Die rechtliche Grundlage für die Aufgabenwahrnehmung ist das Baugesetzbuch. Die Gutachterausschüsse erfüllen im Wesentlichen die folgenden Aufgaben:
- Marktbeobachtung durch die Führung einer Kaufpreissammlung und Ableitung von Grundstücksmarktdaten
- Marktaufklärung durch die Ableitung von Bodenrichtwerten (allgemeine, flächendeckende Markttransparenz)
- Marktaufklärung durch die Erstellung von Verkehrswertgutachten (einzelfallbezogene, punktuelle Markttransparenz)
Auf Grundlage des Baugesetzbuches erhalten die Geschäftsstellen der Gutachterausschüsse für Grundstückswerte sämtliche Verträge, durch welche Eigentum an einem Grundstück gegen Entgelt übertragen werden soll. Die Grundstückskaufverträgewerden von den beurkundenden Notarinnen oder Notaren übermittelt. Die Inhalte dieser Verträge werden unter Einhaltung der datenschutzrechtlichen Regelungen in Datenbanken (Kaufpreissammlungen) erfasst und gespeichert. Diese Daten, welche auf tatsächlich gezahlten Kaufpreisen basieren, werden durch die Gutachterausschüsse zur Ableitung von Preisen, Umsätzen und weiteren wichtigen Daten des Immobilienmarktes ausgewertet. Personenbezogene Daten werden nicht gespeichert und können daher nicht ausgewertet werden.
Sämtliche durch die Gutachterausschüsse aus der Kaufpreissammlung abgeleiteten Grundstücksmarktdaten werden allgemein verfügbar im Internet präsentiert. Grundstücksmarktdaten sind gleichermaßen eine Hilfestellung, wenn Sie in der professionellen Immobilienbewertung tätig sind wie auch bei Ihren privaten Anliegen, wenn Sie eine Wertorientierung für eine Immobilie benötigen. Insgesamt wird damit ein erheblicher Beitrag zur Transparenz auf dem Immobilienmarkt mit amtlicher Qualität geleistet.
Wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind, erteilt ein Gutachterausschuss bzw. dessen Geschäftsstelle auch Auskunft aus der Kaufpreissammlung.
Die Grundstücksmarktdaten sowie Bodenrichtwerte werden Ihnen auf der Seite Immobilienmarkt Niedersachsen kostenfrei bereitgestellt. Verkehrswertgutachten können bei dem jeweils zuständigen Gutachterausschuss kostenpflichtig beantragt werden.
Hinweis zu den Gutachterausschüssen für Grundstückswerte:
Die Gutachterausschüsse sind für bestimmte und durch das Land festgelegte Regionen in Niedersachsen zuständig; dem Obere Gutachterausschuss obliegt die Zuständigkeit für das gesamte Landesgebiet. Die Ausschüsse setzen sich zusammen aus vorsitzenden und ehrenamtlichen Mitgliedern. Die vorsitzenden Mitglieder sind Angehörige der Vermessungs- und Katasterverwaltung, ehrenamtliche Mitglieder sind fachkundige Personen aus dem weiten Feld der Immobilienwirtschaft, z. B. aus dem Bereich Architektur, Bauingenieurwesen, Landwirtschaft, Finanzwirtschaft oder Maklerwesen.
Ein Gutachterausschuss ist stets selbständig und unabhängig tätig. Für die Unterstützung der Aufgabenerledigung verfügt jeder Gutachterausschuss über eine Geschäftsstelle, die ebenfalls bei der Vermessungs- und Katasterverwaltung der jeweiligen Regionaldirektion des Landesamtes für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen (LGLN) angesiedelt ist.
Verkehrswertgutachten
Bodenrichtwerte
Aufgaben der Gutachterausschüsse
Grundstücksmarktberichte
Kaufpreissammlung
Häufig gestellte Fragen
Welche Gebühren fallen an?
Vorkasse: Nein
Bezeichnung der Kosten: Gebühr
Zahlungsweise: Rechnung
Bemerkung:
Die Kosten variieren je nach Art der gewünschten Leistung.
Sofern die Leistungen nicht kostenfrei sind, wird die Höhe von gebührenpflichtigen Leistungen in der jeweils aktuellen Fassung der Gebührenordnung für die Gutachterausschüsse und den Oberen Gutachterausschuss (
GOGut
) geregelt. Über die Gebühren im konkreten Einzelfall gibt die Geschäftsstelle des zuständigen Gutachterausschusses Auskunft.
Welche Fristen muss ich beachten?
Keine Frist
Bearbeitungsdauer
Dauer: 3 Werktage
Bemerkung:
Die Bearbeitungsdauer unterscheidet sich je nach Art der gewünschten Leistung. Über die Bearbeitungsdauer im konkreten Einzelfall gibt die Geschäftsstelle des zuständigen Gutachterausschusses Auskunft.
Verfahrensablauf
Der Verfahrensablauf unterscheidet sich je nach Art der gewünschten Leistung. Über den Ablauf im konkreten Einzelfall gibt die Geschäftsstelle des zuständigen Gutachterausschusses Auskunft.
Ansprechpunkt
Die
Geschäftsstellen der Gutachterausschüsse
in Niedersachsen sind
bei den
Regionaldirektionen des Landesamtes für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen
eingerichtet
. Diese können
jeweils für mehrere Landkreise und kreisfreie Städte zuständig sein
.
Zuständige Stelle
Den für Sie örtlich zuständigen Gutachterausschuss für Grundstückswerte finden Sie über die Internetseite der Gutachterausschüsse in Niedersachsen:
www.gag.niedersachsen.de
Voraussetzungen
Die Voraussetzungen unterscheiden sich je nach Art der gewünschten Leistung. Über die Voraussetzungen im konkreten Einzelfall gibt die Geschäftsstelle des zuständigen Gutachterausschusses Auskunft.
erforderliche Unterlagen
Die erforderlichen Unterlagen unterscheiden sich je nach Art der gewünschten Leistung. Über die Erforderlichkeit im konkreten Einzelfall gibt die Geschäftsstelle des zuständigen Gutachterausschusses Auskunft.
Rechtsgrundlage(n)
§§ 192 bis 199 Baugesetzbuch (BauGB)
Verordnung über die Grundsätze für die Ermittlung der Verkehrswerte von Immobilien und der für die Wertermittlung erforderlichen Daten (Immobilienwertermittlungsverordnung ImmoWertV)
§§ 9 bis 26 Niedersächsische Verordnung zur Durchführung des Baugesetzbuches (DVOBauGB)
Formulare
Formulare vorhanden: Nein
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Online-Dienste vorhanden: Ja
Rechtsbehelf
Kein Rechtsbehelf erforderlich, da es sich um eine Kontaktaufnahme zur Beratung handelt
Schlagwörter
Kataster, Gutachter, Vermessung, LGLN, Flurstück, Gutachterausschuss, Grundstück, Wertermittlung, Vermessungsamt, Grundstückswertermittlung, Katasteramt
Vorkasse: Nein
Bezeichnung der Kosten: Gebühr
Zahlungsweise: Rechnung
Bemerkung:
Die Kosten variieren je nach Art der gewünschten Leistung.
Sofern die Leistungen nicht kostenfrei sind, wird die Höhe von gebührenpflichtigen Leistungen in der jeweils aktuellen Fassung der Gebührenordnung für die Gutachterausschüsse und den Oberen Gutachterausschuss ( GOGut ) geregelt. Über die Gebühren im konkreten Einzelfall gibt die Geschäftsstelle des zuständigen Gutachterausschusses Auskunft.
Keine Frist
Dauer: 3 Werktage
Bemerkung:
Die Bearbeitungsdauer unterscheidet sich je nach Art der gewünschten Leistung. Über die Bearbeitungsdauer im konkreten Einzelfall gibt die Geschäftsstelle des zuständigen Gutachterausschusses Auskunft.
Der Verfahrensablauf unterscheidet sich je nach Art der gewünschten Leistung. Über den Ablauf im konkreten Einzelfall gibt die Geschäftsstelle des zuständigen Gutachterausschusses Auskunft.
Die Geschäftsstellen der Gutachterausschüsse in Niedersachsen sind bei den Regionaldirektionen des Landesamtes für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen eingerichtet . Diese können jeweils für mehrere Landkreise und kreisfreie Städte zuständig sein .
Den für Sie örtlich zuständigen Gutachterausschuss für Grundstückswerte finden Sie über die Internetseite der Gutachterausschüsse in Niedersachsen: www.gag.niedersachsen.de
Die Voraussetzungen unterscheiden sich je nach Art der gewünschten Leistung. Über die Voraussetzungen im konkreten Einzelfall gibt die Geschäftsstelle des zuständigen Gutachterausschusses Auskunft.
Die erforderlichen Unterlagen unterscheiden sich je nach Art der gewünschten Leistung. Über die Erforderlichkeit im konkreten Einzelfall gibt die Geschäftsstelle des zuständigen Gutachterausschusses Auskunft.
§§ 192 bis 199 Baugesetzbuch (BauGB)
Verordnung über die Grundsätze für die Ermittlung der Verkehrswerte von Immobilien und der für die Wertermittlung erforderlichen Daten (Immobilienwertermittlungsverordnung ImmoWertV)
§§ 9 bis 26 Niedersächsische Verordnung zur Durchführung des Baugesetzbuches (DVOBauGB)
Formulare vorhanden: Nein
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Online-Dienste vorhanden: Ja
Kein Rechtsbehelf erforderlich, da es sich um eine Kontaktaufnahme zur Beratung handelt