Dienstleistung
Heimaufsicht über Heime für Volljährige behinderte Menschen
Sie haben Fragen hinsichtlich der Betreuung volljähriger behinderter Menschen in Heimen der Eingliederungshilfe?
Im Rahmen der Heimaufsicht führt das Landesamt für Soziales, Jugend und Familie neben den Prüfungs- und Kontrollaufgaben eine umfassende Beratung bezüglich der Rechte und Pflichten für Bewohner(innen), Bewohnervertretungen, Bewohnerfürsprecher und Betreiber der Heime durch. Außerdem können sich Personen und Betreiber, die die Schaffung von Heimen anstreben oder die derartige Heime betreiben, bei der Planung und dem Betrieb der Heime beraten lassen.
Postfach 10 08 44
31108 Hildesheim
Domhof 1
31134 Hildesheim
Grundsätzlich:
Montag bis Freitag 9:00 - 12:00 Uhr oder nach Vereinbarung
05121 304-611
05121 304-0
Häufig gestellte Fragen
Ansprechpunkt
Die Zuständigkeit liegt beim Landesamt für Soziales, Jugend und Familie.
Hinweise (Besonderheiten)
Ausführliche Informationen zur Heimaufsicht finden Sie auf den Internetseiten des
Landesamtes für Soziales, Jugend und Familie
.
Dort stehen auch diverse Merkblätter als Download zur Verfügung.
Schlagwörter
Behindertenhilfe, Heimaufsicht
Die Zuständigkeit liegt beim Landesamt für Soziales, Jugend und Familie.
Ausführliche Informationen zur Heimaufsicht finden Sie auf den Internetseiten des
Landesamtes für Soziales, Jugend und Familie
.
Dort stehen auch diverse Merkblätter als Download zur Verfügung.