Sie haben Fragen hinsichtlich der Betreuung volljähriger behinderter Menschen in Heimen der Eingliederungshilfe?
Im Rahmen der Heimaufsicht führt das Landesamt für Soziales, Jugend und Familie neben den Prüfungs- und Kontrollaufgaben eine umfassende Beratung bezüglich der Rechte und Pflichten für Bewohner(innen), Bewohnervertretungen, Bewohnerfürsprecher und Betreiber der Heime durch. Außerdem können sich Personen und Betreiber, die die Schaffung von Heimen anstreben oder die derartige Heime betreiben, bei der Planung und dem Betrieb der Heime beraten lassen.

Postfach
Postfach 10 08 44
31108 Hildesheim
Adresse
Domhof 1
31134 Hildesheim
Servicezeiten

Grundsätzlich:
Montag bis Freitag 9:00 - 12:00 Uhr oder nach Vereinbarung


Fax
05121 304-611

<p>Die oben genannten Behindertenparkplätze befinden sich am Domhof.</p>
Telefon
05121 304-0

Häufig gestellte Fragen

Die Zuständigkeit liegt beim Landesamt für Soziales, Jugend und Familie.


Ausführliche Informationen zur Heimaufsicht finden Sie auf den Internetseiten des Landesamtes für Soziales, Jugend und Familie.
Dort stehen auch diverse Merkblätter als Download zur Verfügung.


Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie


Behindertenhilfe, Heimaufsicht