Dienstleistung
Jagderlaubnis: Mitteilung
Die Jagdbehörde teilt der für den Vollzug des Waffengesetzes zuständigen Behörde folgendes mit:
- die erstmalige Erteilung einer Jagderlaubnis (Jagdschein),
- das Ergebnis von Überprüfungen nach § 17 Bundesjagdgesetz,
- Einziehung bzw. Entziehung des Jagdscheins,
- Verbot der Jagdausübung.
Adresse
Poggenburger Straße 15
26919 Brake (Unterweser)
Poggenburger Straße 15
26919 Brake (Unterweser)
Servicezeiten
Mo - Fr 08:30-12:00 Uhr
Mo - Do 14:00-15:30 Uhr
und nach Vereinbarung
BITTE BEACHTEN:
Die Einbürgerungsbehörde
ist derzeit nur vormittags
geöffnet!
Fax
04401 927-100
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Telefon
04401 927-0
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E-Mail
Häufig gestellte Fragen
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Ansprechpunkt
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis oder bei der kreisfreien Stadt als Jagdbehörde.
erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Schlagwörter
Vorbereitungskurs, Ausländerjagdschein, teilnehmen, Jugendjagdschein, Umwelt und Jagd, Ausstellung, Antrag, Verlängerung, Landwirtschaft, Jäger, Jägerprüfung, Anmeldung, Jagd, Jungjäger, Jagdschein
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Ansprechpunkt
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis oder bei der kreisfreien Stadt als Jagdbehörde.
erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Schlagwörter
Vorbereitungskurs, Ausländerjagdschein, teilnehmen, Jugendjagdschein, Umwelt und Jagd, Ausstellung, Antrag, Verlängerung, Landwirtschaft, Jäger, Jägerprüfung, Anmeldung, Jagd, Jungjäger, Jagdschein