In Niedersachsen obliegen der zuständigen Stelle die Hilfeleistung in ihrem Gebiet. Sie hat dazu insbesondere u. a. eine den örtlichen Verhältnissen entsprechende leistungsfähige Kreisfeuerwehr aufzustellen, auszurüsten, zu unterhalten und einzusetzen.


Spezielle Hinweise für - Landkreis Wesermarsch, Einheitsgemeinde Brake (Unterweser)

Der Katastrophenschutz (KatS) umfasst alle organisatorischen, personellen und sachlichen Maßnahmen, die dazu dienen, Gefahren zu verhindern und bei einer Katastrophe oder Krisensituation die damit verbundenen Gefahren möglichst umfassend zu bekämpfen und weitere Schäden zu vermeiden.

Im Katastrophenschutz wirken Bund, Länder und Gemeinden mit den Hilfsorganisationen und ihren zahlreichen ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern sowie deren Ausstattung mit.

Für den Bereich des Landkreises Wesermarsch seien hier beispielhaft genannt:

  • die Feuerwehren,
  • die Bundesanstalt Technisches Hilfswerk,
  • das Deutsche Rote Kreuz, die Johanniter-Unfall-Hilfe e.V. und
  • die Deutsche-Lebensrettungs-Gesellschaft e.V.

Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe

Adresse
Poggenburger Straße 15
26919 Brake (Unterweser)
Servicezeiten

Mo - Fr   08:30-12:00 Uhr
Mo - Do  14:00-15:30 Uhr
und nach  Vereinbarung


BITTE BEACHTEN:
Die Einbürgerungsbehörde 
ist derzeit nur vormittags
geöffnet!

 

Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.


Fax
04401 927-100
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Telefon
04401 927-0
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