Dienstleistung
Katastrophenschutz
In Niedersachsen obliegen der zuständigen Stelle die Hilfeleistung in ihrem Gebiet. Sie hat dazu insbesondere u. a. eine den örtlichen Verhältnissen entsprechende leistungsfähige Kreisfeuerwehr aufzustellen, auszurüsten, zu unterhalten und einzusetzen.
Spezielle Hinweise für - Landkreis Wesermarsch, Einheitsgemeinde Brake (Unterweser)
Der Katastrophenschutz (KatS) umfasst alle organisatorischen, personellen und sachlichen Maßnahmen, die dazu dienen, Gefahren zu verhindern und bei einer Katastrophe oder Krisensituation die damit verbundenen Gefahren möglichst umfassend zu bekämpfen und weitere Schäden zu vermeiden.
Im Katastrophenschutz wirken Bund, Länder und Gemeinden mit den Hilfsorganisationen und ihren zahlreichen ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern sowie deren Ausstattung mit.
Für den Bereich des Landkreises Wesermarsch seien hier beispielhaft genannt:
- die Feuerwehren,
- die Bundesanstalt Technisches Hilfswerk,
- das Deutsche Rote Kreuz, die Johanniter-Unfall-Hilfe e.V. und
- die Deutsche-Lebensrettungs-Gesellschaft e.V.
Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe
Poggenburger Straße 15
26919 Brake (Unterweser)
Mo - Fr 08:30-12:00 Uhr
Mo - Do 14:00-15:30 Uhr
und nach Vereinbarung
BITTE BEACHTEN:
Die Einbürgerungsbehörde
ist derzeit nur vormittags
geöffnet!
Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
04401 927-100
04401 927-100
04401 927-0
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Häufig gestellte Fragen
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Ansprechpunkt
Die Zuständigkeit
liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt.
erforderliche Unterlagen
Es werden keine Unterlagen benötigt.
Es fallen keine Gebühren an.
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt.
Es werden keine Unterlagen benötigt.