Dienstleistung
Kraftfahrzeugkennzeichen Zuteilung Ausfuhrkennzeichen
Wenn ein bisher nicht zugelassenes oder ein bisher in der Bundesrepublik zugelassenes, eventuell außer Betrieb gesetztes Fahrzeug mit eigener Kraft ins Ausland ausgeführt werden soll, wird dazu ein Ausfuhrkennzeichen benötigt.
Einrichtung
Landkreis Wesermarsch - Zulassungsstelle Brake
Poggenburger Straße 15
26919 Brake (Unterweser)
Öffnungszeiten
Montag - Mittwoch: 07:30 - 15:30 Uhr
Donnerstag: 07:30 - 16:30 Uhr
Freitag: 07:30 - 12:00 Uhr
04401 927-100
04401 927-0
Walther-Rathenau Straße 25
26954 Nordenham
Öffnungszeiten:
Montag - Freitag: 07:30 - 11:15 Uhr
04731 84-349
04731 84-320
04731 84-335
Häufig gestellte Fragen
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Ansprechpunkt
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und bei der kreisfreien Stadt, in dem/der Sie Ihren Wohnsitz haben.
Dabei ist die Hauptwohnung entsprechend dem Personalausweis entscheidend. Bei juristischen Personen ist es der Sitz der Hauptniederlassung oder der Sitz der Zweigniederlassung.
Formulare
Soweit ein Antragsformular notwendig ist, kann es vorab bei der zuständigen Stelle besorgt und zu Hause ausgefüllt werden. Je nach Angebot der zuständigen Stelle kann der Antrag auch als Online-Dienst über das Internet gestellt werden.
Vollmacht für Zulassungsangelegenheiten eines Kraftfahrzeuges
PDF
PDF2
Vollmacht für Regelungen bei der Kfz-Zulassungsbehörde
PDF
PDF2
Kfz-Zulassung: Neue Fahrzeugdokumente
FormularDokInfodienste
SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer
PDF
PDF2
erforderliche Unterlagen
-
gültiger
Personalausweis
oder
Reisepass
mit aktueller Meldebestätigung
–
nicht älter als 3 Monate bzw. ausländischer Pass
-
Zulassungsbescheinigung Teil II
-
Zulassungsbescheinigung Teil I
-
Versicherungsbestätigung für Ausfuhrfahrzeuge
-
Prüfbericht über die letzte (noch gültige)
Hauptuntersuchung
(HU)
-
SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der
Kraftfahrzeugsteuer
- Dieses muss bei Zulassung, auch durch Dritte, schriftlich im Original von der Halterin/vom Halter unterschrieben vorgelegt werden. Bei ggf. abweichender Kontoinhaberin/abweichendem Kontoinhaber muss dieses Mandat im Original von der Halterin/vom Halter und von der Kontoinhaberin/vom Kontoinhaber unterschrieben werden. Die angegebene Bankverbindung ist nachzuweisen.
-
Alternativ:
- Bescheinigung, nach der das Hauptzollamt auf den Einzug der Kraftfahrzeugsteuer verzichtet oder
- Nachweis der Steuerbefreiung
-
wird die Kraftfahrzeugsteuer bereits bezahlt
- Beleg über die Zahlung der Kraftfahrzeugsteuer mittels Steuerbescheid des zuständigen Hauptzollamtes
bei Erledigung durch Dritte zusätzlich:
- formlose, schriftliche Vollmacht der antragstellenden Person und Personalausweis derjenigen Person, für die das Fahrzeug zugelassen werden soll
bei Firmen zusätzlich:
-
Auszug aus dem Gewerberegister bzw.
Handelsregister
- die Ausweispapiere der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person (Geschäftsführerin/Geschäftsführer, Prokuristin/Prokurist) sowie deren Vollmacht
bei zugelassenen Fahrzeugen zusätzlich:
-
Kfz-Kennzeichenschilder
-
Zulassungsbescheinigung Teil I
bei außer Betrieb gesetzten Fahrzeugen zusätzlich:
-
Abmeldebestätigung (wenn bis 30. September 2005 stillgelegt)
-
Fahrzeugschein oder die Zulassungsbescheinigung Teil I mit dem Vermerk der Außerbetriebsetzung
Verfahrensablauf
Der Antrag auf Erteilung eines Ausfuhrkennzeichens ist persönlich oder durch eine schriftlich bevollmächtigte Person zu stellen.
Hinweise (Besonderheiten)
Die benötigten Kennzeichenschilder können nach der Antragstellung hergestellt werden. Damit kann ein privater Anbieter beauftragt werden, der in der Nähe der zuständigen Stelle angesiedelt ist. Die Kosten für die Schilder sind in den Gebühren nicht enthalten.
Aufgrund einer Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes besteht seit dem 01. Juli 2010 eine Steuerpflicht auf Ausfuhrkennzeichen.
Schlagwörter
internationale Zulassung, Kfz, Kraftfahrzeugkennzeichen Zuteilung Ausfuhrkennzeichen, überführen, Ausfuhr von Kraftfahrzeugen, eVB, Export Kennzeichen, Zollkennzeichen, elektronische Versicherungsbestätigung
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Ansprechpunkt
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und bei der kreisfreien Stadt, in dem/der Sie Ihren Wohnsitz haben.
Dabei ist die Hauptwohnung entsprechend dem Personalausweis entscheidend. Bei juristischen Personen ist es der Sitz der Hauptniederlassung oder der Sitz der Zweigniederlassung.
Formulare
Soweit ein Antragsformular notwendig ist, kann es vorab bei der zuständigen Stelle besorgt und zu Hause ausgefüllt werden. Je nach Angebot der zuständigen Stelle kann der Antrag auch als Online-Dienst über das Internet gestellt werden.
Vollmacht für Zulassungsangelegenheiten eines KraftfahrzeugesPDF2
Vollmacht für Regelungen bei der Kfz-Zulassungsbehörde
PDF2
Kfz-Zulassung: Neue Fahrzeugdokumente
FormularDokInfodienste
SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer
PDF2
erforderliche Unterlagen
-
gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung – nicht älter als 3 Monate bzw. ausländischer Pass
-
Zulassungsbescheinigung Teil II
-
Zulassungsbescheinigung Teil I
-
Versicherungsbestätigung für Ausfuhrfahrzeuge
-
Prüfbericht über die letzte (noch gültige) Hauptuntersuchung (HU)
-
SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der
Kraftfahrzeugsteuer
- Dieses muss bei Zulassung, auch durch Dritte, schriftlich im Original von der Halterin/vom Halter unterschrieben vorgelegt werden. Bei ggf. abweichender Kontoinhaberin/abweichendem Kontoinhaber muss dieses Mandat im Original von der Halterin/vom Halter und von der Kontoinhaberin/vom Kontoinhaber unterschrieben werden. Die angegebene Bankverbindung ist nachzuweisen.
-
Alternativ:
- Bescheinigung, nach der das Hauptzollamt auf den Einzug der Kraftfahrzeugsteuer verzichtet oder
- Nachweis der Steuerbefreiung
-
wird die Kraftfahrzeugsteuer bereits bezahlt
- Beleg über die Zahlung der Kraftfahrzeugsteuer mittels Steuerbescheid des zuständigen Hauptzollamtes
bei Erledigung durch Dritte zusätzlich:
- formlose, schriftliche Vollmacht der antragstellenden Person und Personalausweis derjenigen Person, für die das Fahrzeug zugelassen werden soll
bei Firmen zusätzlich:
- Auszug aus dem Gewerberegister bzw. Handelsregister
- die Ausweispapiere der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person (Geschäftsführerin/Geschäftsführer, Prokuristin/Prokurist) sowie deren Vollmacht
bei zugelassenen Fahrzeugen zusätzlich:
-
Kfz-Kennzeichenschilder
-
Zulassungsbescheinigung Teil I
bei außer Betrieb gesetzten Fahrzeugen zusätzlich:
-
Abmeldebestätigung (wenn bis 30. September 2005 stillgelegt)
-
Fahrzeugschein oder die Zulassungsbescheinigung Teil I mit dem Vermerk der Außerbetriebsetzung
Verfahrensablauf
Der Antrag auf Erteilung eines Ausfuhrkennzeichens ist persönlich oder durch eine schriftlich bevollmächtigte Person zu stellen.
Hinweise (Besonderheiten)
Die benötigten Kennzeichenschilder können nach der Antragstellung hergestellt werden. Damit kann ein privater Anbieter beauftragt werden, der in der Nähe der zuständigen Stelle angesiedelt ist. Die Kosten für die Schilder sind in den Gebühren nicht enthalten.
Aufgrund einer Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes besteht seit dem 01. Juli 2010 eine Steuerpflicht auf Ausfuhrkennzeichen.