Fachkundige Personen, die Pläne und Unterlagen für Wasserbehörden erstellen, werden in einer Liste bei der zuständigen Stelle eingetragen.

Personen, die in einem anderen Mitgliedsstaat der Europäischen Union oder einem nach dem Recht der Europäischen Gemeinschaften gleichgestellten Staat rechtmäßig zur Erstellung von Plänen und Unterlagen für Verfahren vor Wasserbehörden berechtigt sind, gelten als fachkundige Personen, wenn sie vergleichbare fachliche Qualifikationen und praktische Erfahrungen aufweisen. Sie werden in einem gesonderten Verzeichnis geführt.


Häufig gestellte Fragen

Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.


Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.


Die Zuständigkeit liegt bei der Ingenieurkammer Niedersachsen.


Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.