Dienstleistung
Medienzentren / Bildstellen
Medienzentren und Bildstellen unterstützen den Schulträger hinsichtlich der Versorgung von Schulen, Kindertagesstätten und anderen Bildungseinrichtungen mit geeigneten Medien und entsprechenden Geräten. Sie beraten über deren Einsatz und bilden Lehrkräfte sowie Multiplikatoren der Jugend- und Erwachsenenbildung medienpädagogisch und medientechnisch weiter.
Im Vordergrund steht die Vermittlung von Grundlagenkenntnissen zur Video- und Tonproduktion, Handhabung der Technik, Kameraführung und Bildgestaltung sowie die aktive Anwendung der vermittelten Theorie.
Medienzentren und Bildstellen halten ein umfangreiches Angebot diverser Medien mit notwendigen Nutzungsrechten und Geräten vor und bieten einen entsprechenden technischen Service. Medienzentren in staatlicher, kommunaler oder kirchlicher Trägerschaft folgen einem gemeinnützigen Bildungsauftrag.
Voraussetzungen:
Zugehörigkeit zu Schulen (Lehrkräfte), Behörden, gemeinnützigen bzw. eingetragenen Vereinen, außerschulischen Bildungseinrichtungen, Kirchengemeinden, sowie Institutionen der Jugend- und Erwachsenenbildung. Der Verleih an Privatpersonen unterliegt den Entleihbedingungen der jeweiligen Einrichtung.
Hinter der Rönnel 11
26919 Brake (Unterweser)
Mo - Fr 08:30-12:00 Uhr
Mo - Do 14:00-15:30 Uhr
und nach Vereinbarung
04401 927-100
04401 927-100
04401 927-0
04401 927-0
Häufig gestellte Fragen
Welche Gebühren fallen an?
Eventuell anfallende Gebühren unterliegen den Entleihbedingungen der jeweiligen Einrichtung.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Fristen richten sich nach den Entleihbedingungen der jeweiligen Einrichtung.
Ansprechpunkt
Wenden Sie sich an das zuständige Medienzentrum bzw. die zuständige Bildstelle.
erforderliche Unterlagen
Unter Umständen müssen Berechtigungsnachweise vorgelegt werden.
Formulare
Anträge und Formulare sind in der jeweiligen Einrichtung erhältlich.
Hinweise (Besonderheiten)
Zunehmend ist auch der Zugriff auf Online-Medien möglich.
Schlagwörter
Kreismedienzentrum, Kreisbildstelle, Kreisbildzentren
Eventuell anfallende Gebühren unterliegen den Entleihbedingungen der jeweiligen Einrichtung.
Die Fristen richten sich nach den Entleihbedingungen der jeweiligen Einrichtung.
Wenden Sie sich an das zuständige Medienzentrum bzw. die zuständige Bildstelle.
Unter Umständen müssen Berechtigungsnachweise vorgelegt werden.
Anträge und Formulare sind in der jeweiligen Einrichtung erhältlich.
Zunehmend ist auch der Zugriff auf Online-Medien möglich.